Rechtsprechung
BFH, 11.06.2019 - X R 24/18 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 22 Nr 5 S 1, EStG § 22 Nr 5 S 13, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG § 93 Abs 3, EStG VZ 2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 - Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen - Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 - Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Nr 5 S 1 EStG 2009, § 22 Nr 5 S 13 EStG 2009 vom 17.08.2017, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2009, § 93 Abs 3 EStG 2009 vom 17.08.2017, EStG VZ 2015
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 - Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen - IWW
§ 93 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG, § 34 Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, Art. 9 Nr. 5 Buchst. b des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, § 22 Nr. 5 EStG, § 93 Abs. 3 EStG, § 24 Nr. 1 EStG, §§ 82 ff. EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 - Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalisierung von Altersbezügen
- datenbank.nwb.de
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf eine Kapitalabfindung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 11.07.2018 - 5 K 1130/17
- BFH, 11.06.2019 - X R 24/18 (NV)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.05.2020 - X R 24/19
Zur Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer Versicherung der …
Ob darüber hinaus in dem konkreten Vertrag die Möglichkeit einer Kapitalabfindung bereits von Anfang an vorgesehen gewesen sei oder nicht, stelle sich danach als ein Indiz dar, das allenfalls gewisse Rückschlüsse darauf zulassen möge, ob eine Kapitalabfindung im betreffenden Lebens- oder Wirtschaftsbereich typisch oder atypisch sei, aber nicht von alleinentscheidender Bedeutung sei (vgl. Senatsurteile vom 11.06.2019 - X R 7/18, BFHE 265, 175, BStBl II 2019, 583, Rz 24, und X R 24/18, BFH/NV 2019, 1337, Rz 19).Während nämlich in den vom Senat entschiedenen Revisionsverfahren zur Tarifbegünstigung der Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten noch aufzuklären war, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge (§§ 82 ff. EStG) als atypisch anzusehen ist, so dass (allein) sämtliche Altersvorsorgeverträge in den Blick zu nehmen waren (vgl. Senatsurteile in BFHE 265, 175, BStBl II 2019, 583, Rz 27 ff., und in BFH/NV 2019, 1337, Rz 20), geht es vorliegend um die einmalige Kapitalabfindung bei Rentenbeginn bzw. die Auszahlung der Rückkaufswerte bei vorzeitiger Beendigung von Versicherungsverträgen aus den genannten Bereichen der betrieblichen Altersversorgung.
- BFH, 06.05.2020 - X R 7/19
(Zur Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer …
Ob darüber hinaus in dem konkreten Vertrag die Möglichkeit einer Kapitalabfindung bereits von Anfang an vorgesehen gewesen sei oder nicht, stelle sich danach als ein Indiz dar, das allenfalls gewisse Rückschlüsse darauf zulassen möge, ob eine Kapitalabfindung im betreffenden Lebens- oder Wirtschaftsbereich typisch oder atypisch sei, aber nicht von alleinentscheidender Bedeutung sei (vgl. Senatsurteile vom 11.06.2019 - X R 7/18, BFHE 265, 175, BStBl II 2019, 583, Rz 24, und X R 24/18, BFH/NV 2019, 1337, Rz 19).Während nämlich in den vom Senat entschiedenen Revisionsverfahren zur Tarifbegünstigung der Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten noch aufzuklären war, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge (§§ 82 ff. EStG) als atypisch anzusehen ist, so dass (allein) sämtliche Altersvorsorgeverträge in den Blick zu nehmen waren (vgl. Senatsurteile in BFHE 265, 175, BStBl II 2019, 583, Rz 27 ff., und in BFH/NV 2019, 1337, Rz 20), geht es vorliegend um die einmalige Kapitalabfindung bei Rentenbeginn bzw. die Auszahlung der Rückkaufswerte bei vorzeitiger Beendigung von Versicherungsverträgen aus den genannten Bereichen der betrieblichen Altersversorgung.
- FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
Besteuerung einer Kapitalabfindung aus Kleinbetragsrente
Die Entscheidung des FG Nürnberg 5 K 1130/17 vom 11.07.2018 wurde durch Urteil des BFH - ebenfalls unter Hinweis auf seine Entscheidung X R 7/18 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg - durch Urteil vom 11.06.2019 X R 24/18 aufgehoben.