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   BFH, 11.07.2007 - X B 118/06   

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https://dejure.org/2007,13387
BFH, 11.07.2007 - X B 118/06 (https://dejure.org/2007,13387)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2007 - X B 118/06 (https://dejure.org/2007,13387)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - X B 118/06 (https://dejure.org/2007,13387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Divergenz: aktueller Rechtszustand im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung maßgebend; gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Der Kläger ist der Ansicht, das FG sei mit dem angefochtenen Urteil von der Entscheidung des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. April 1990 III R 28/87 (BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057) und der Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 (BFH/NV 1996, 747) abgewichen.

    Vielmehr gehen auch das Urteil in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057 und das Urteil in BFH/NV 1996, 747 davon aus, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang von Erwerb und Verkauf ein Indiz für die schon beim Erwerb der Immobilie vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht sein kann.

    Die in den Entscheidungen in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057 und in BFH/NV 1996, 747 vorgenommene Einschränkung betrifft nicht die Indizwirkung des zeitlichen Zusammenhangs von Erwerb, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Verkauf, sondern hält es für möglich, Fälle aus dem gewerblichen Grundstückshandel auszunehmen, in denen --wie im BFH-Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137-- der Erwerb des Objekts nicht dem typischen Bild des Handelns entspricht.

  • BFH, 06.04.1990 - III R 28/87

    Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Der Kläger ist der Ansicht, das FG sei mit dem angefochtenen Urteil von der Entscheidung des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. April 1990 III R 28/87 (BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057) und der Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 (BFH/NV 1996, 747) abgewichen.

    Vielmehr gehen auch das Urteil in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057 und das Urteil in BFH/NV 1996, 747 davon aus, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang von Erwerb und Verkauf ein Indiz für die schon beim Erwerb der Immobilie vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht sein kann.

    Die in den Entscheidungen in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057 und in BFH/NV 1996, 747 vorgenommene Einschränkung betrifft nicht die Indizwirkung des zeitlichen Zusammenhangs von Erwerb, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Verkauf, sondern hält es für möglich, Fälle aus dem gewerblichen Grundstückshandel auszunehmen, in denen --wie im BFH-Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137-- der Erwerb des Objekts nicht dem typischen Bild des Handelns entspricht.

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Deshalb bejaht der BFH in diesen Entscheidungen, dass die in zeitlicher Nähe zum Erwerb eines Mehrfamilienhauses vorgenommene Umwandlung in Eigentumswohnungen und deren baldiger Verkauf die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschreiten, auch wenn der Steuerpflichtige vor dem Verkauf der umgewandelten Wohnungen --anders als im BFH-Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80 (BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137)-- keine Aufwendungen zur Verbesserung der Wohnungen aufgebracht hat.

    Die in den Entscheidungen in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057 und in BFH/NV 1996, 747 vorgenommene Einschränkung betrifft nicht die Indizwirkung des zeitlichen Zusammenhangs von Erwerb, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Verkauf, sondern hält es für möglich, Fälle aus dem gewerblichen Grundstückshandel auszunehmen, in denen --wie im BFH-Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137-- der Erwerb des Objekts nicht dem typischen Bild des Handelns entspricht.

  • BFH, 07.03.2006 - X B 158/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Würdigung von Tatsachen

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    b) Einer Revisionszulassung steht schließlich auch die Prägung des Streitfalls durch ganz spezielle Umstände entgegen, so dass von einer Revisionsentscheidung keine über den zu entscheidenden Einzelfall hinausgehenden Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 7. März 2006 X B 158/05, BFH/NV 2006, 1053).
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Der Kläger hätte sich insbesondere mit dem von ihm selbst genannten BFH-Urteil vom 8. September 2004 XI R 47/03 (BFHE 207, 263, BStBl II 2005, 41) auseinanderzusetzen müssen.
  • BFH, 05.12.2005 - X B 59/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Auf die materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit eines Urteils kann die Zulassung der Revision nur gestützt werden, wenn das angefochtene Urteil objektiv willkürlich ist, weil das FG die Rechtslage in krasser Weise verkannt hat, so dass sein Urteil unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, es beruhe auf sachfremden Erwägungen (Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 X B 59/05, BFH/NV 2006, 597; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 68).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
    Der Kläger lässt außer Acht, dass vor dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) entwickelte und möglicherweise gegensätzliche Beurteilungskriterien zur Indizwirkung des zeitlichen Zusammenhangs von Erwerb eines Gebäudes, dessen Umwandlung in Eigentumswohnungen und deren Verkauf überholt sind.
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