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   BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06   

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https://dejure.org/2007,10274
BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06 (https://dejure.org/2007,10274)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2007 - XI B 184/06 (https://dejure.org/2007,10274)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - XI B 184/06 (https://dejure.org/2007,10274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4 e; ; EStG § 18; ; EStG § 15; ; EStG § 20; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als Betriebsausgabe; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.03.2006 - III B 135/05

    Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Ihre Ausführungen ergeben auch keinen Anhaltspunkt für einen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).

    Mit der Rüge der unzutreffenden rechtlichen Würdigung wenden sich die Kläger im Übrigen wiederum gegen die materielle Rechtmäßigkeit des FG-Urteils, was eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1285).

  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Die Hingabe von Darlehen stellt dabei regelmäßig eine dem Anwalt berufsfremde Tätigkeit dar, wenn nicht ganz besondere Umstände den Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit ergeben (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

    Für (betrieblich veranlasste) Forderungen gilt dasselbe (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Denn nach der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers ausnahmsweise Betriebsausgaben darstellen können, wenn ein Zusammenhang mit anderen Einkünften ausscheidet und nachgewiesen wird, dass die Bürgschaftszusage ausschließlich aus betrieblichen Gründen erteilt wurde (BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, der Verlust einer Beteiligung in dem Zeitpunkt berücksichtigt werden kann, in dem die Beteiligung endgültig verloren ist (BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109, und BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, juris).
  • BFH, 29.03.2000 - X R 99/95

    BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Dies setzt aber voraus, dass vorher geltend gemachte Regressansprüche gegen die Schädiger erfolglos geblieben sind, woran es im Streitfall nach den den Senat bindenden Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO aber mangelt (BFH-Urteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 90/04

    Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2005 III B 90/04, BFH/NV 2005, 1329).
  • BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Fehlen von

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
    Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, der Verlust einer Beteiligung in dem Zeitpunkt berücksichtigt werden kann, in dem die Beteiligung endgültig verloren ist (BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109, und BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, juris).
  • BFH, 12.12.2007 - XI R 25/07

    Rechtliches Gehör - Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist bei Aussetzungszinsen

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.2007 - XI S 20/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; einstweilige Aussetzung der Vollziehung der

    Mit der hiergegen erhobenen Anhörungsrüge tragen die Antragsteller vor, der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit dem Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

    Soweit sie sich zur Begründung auf ihre Ausführungen im Verfahren XI S 19/07 gegen den Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 berufen, genügt dies nicht, um eine Gehörsverletzung in substantiierter Form darzutun, zumal die hier mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung des Senats über die AdV eigenständig und abweichend von dem Beschluss des Senats vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 über die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12).

  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im

    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Anspruch auf "Erhörung" (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880).
  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

    Der Verlust einer solchen Darlehensforderung mindert bei einer durch Einnahmenüberschussrechnung gewinnermittelnden Personengesellschaft mangels Aktivierbarkeit jedoch erst in dem Zeitpunkt wie eine Betriebsausgabe den Gewinn, in dem die fehlende Rückzahlung feststeht (BFH Urteil vom 2.9.1971 IV 342/65, BStBl. II 1972, 334; BFH Urteil vom 31.5.2005, X R 36/02, BStBl. II 2005, 707; BFH Beschluss vom 11.7.2007 XI B 184/07,BFH/NV 2007, 1880).
  • FG Düsseldorf, 29.01.2019 - 13 K 1070/17

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

    Mithin kann eine Berücksichtigung in dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der endgültige Verlust eingetreten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.7.2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

    Denn sowohl bei der für die Beratungstätigkeit seit 2009 durchgeführten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 02.09.1971 IV 342/6, BStBl II 1972, 334; BFH, Beschluss vom 11.07.2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880; Heinicke in Schmidt, EStG, § 4 Rz. 384) als auch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen (vgl. BFH, Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15, BFH/NV 2018, 280) können nur endgültige Ausfälle von Kapitalforderungen einkünftemindernd berücksichtigt werden.
  • BFH, 07.04.2008 - I B 212/07

    Darlegung einer Divergenz - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2007 - XI S 14/07

    Keine Gewährung einer AdV nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat hat die von den Klägern und Antragstellern eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom heutigen Tag unter dem Aktenzeichen XI B 184/06 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen für die Anordnung der

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Beschwerdeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 13. November 2006 2 K 124/05 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05

    Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer

    Die Aufnahme eines Darlehens und dessen Tilgung stellen bei den Überschusseinkünften reine Verschiebungen von Vermögensposten dar und führen weder zu Einnahmen noch zu Werbungskosten (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BStBl II 1972, 250; für Sonderausgaben BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 252/71 BStBl II 1974, 513; vgl. zu Gewinneinkünften die BFH-Urteile vom 2. September 1971 IV 342/65, BStBl II 1972, 334;vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, [...]; Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. 383f, 400).
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