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   BFH, 11.07.2013 - VI R 62/12   

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https://dejure.org/2013,34499
BFH, 11.07.2013 - VI R 62/12 (https://dejure.org/2013,34499)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2013 - VI R 62/12 (https://dejure.org/2013,34499)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - VI R 62/12 (https://dejure.org/2013,34499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten - Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • openjur.de

    Einkünftemindernde Berücksichtigung von Fahrtkosten beim Kindergeld; Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten; Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1 S 3, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, AO § 12 S 2 Nr 8, AO § 12 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Einkünftemindernde Berücksichtigung von Fahrtkosten beim Kindergeld - Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten - Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • Bundesfinanzhof

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten - Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 EStG 1997, § 32 Abs 4 S 2 EStG 1997, § 63 Abs 1 S 3 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 1997
    Einkünftemindernde Berücksichtigung von Fahrtkosten beim Kindergeld - Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten - Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • rewis.io

    Einkünftemindernde Berücksichtigung von Fahrtkosten beim Kindergeld - Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten - Kindergeldanspruch bei Abschluss der Ausbildung "innerhalb" einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; Anspruch auf Kindergeld bei Abschluss der Ausbildung innerhalb einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Montagearbeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    Denn Bauausführungen oder Montagen (§ 12 Satz 2 der Abgabenordnung) sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten (Senatsurteile in BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, und vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes

    Es kommt deshalb allein darauf an, dass ein Leistungsaustausch im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, weil ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann und nach dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis konkret bestimmbar ist (etwa BFH-Urteile vom 20.03.2014 V R 4/13, BFH/NV 2014, 147, vom 27.11.2008 V R 8/07, BStBl II 2009, 397).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

    Es handelt sich dabei um vorübergehende und nicht um dauerhafte Tätigkeitsstätten, auch wenn dort nach § 12 Satz 2 AO eine Betriebsstätte oder Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers belegen sein sollte (s. Senatsurteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.
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