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   BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17   

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https://dejure.org/2018,40219
BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17 (https://dejure.org/2018,40219)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2018 - XI R 26/17 (https://dejure.org/2018,40219)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - XI R 26/17 (https://dejure.org/2018,40219)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 19, AO § 42, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 281, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011
    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • Bundesfinanzhof

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • IWW

    § 42 der Abgabenordnung (AO), § ... 42 AO, § 42 Abs. 2 Satz 1 AO, § 19 UStG, § 19 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 19 Abs. 1 UStG, Art. 281 ff. der Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 77/388/EWG, § 2 UStG, § 19 Abs. 3 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • rewis.io

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kleinunternehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 19 ; AO § 42
    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • rechtsportal.de

    UStG § 19 ; AO § 42
    Rechtsmissbräuchlichkeit der mehrfachen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für inhaltsgleiche Buchführungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Missbrauch der Kleinunternehmerregelung durch Aufspaltung der Umsätze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleinunternehmer - durch Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfache Inanspruchnahme des § 19 UStG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung bei inhaltsgleichen Leistungen mehrerer Gesellschafter

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Tochtergesellschaften

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, AO § 42 Abs 1 S 1, AO § 42 Abs 2 S 1, UStG § 19
    Umsatz, Zurechnung, Gestaltungsmissbrauch, Kleinunternehmer, Kommanditgesellschaft

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur zweckwidrigen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung führt zu deren Versagung" von Dr. Stefanie Becker, original erschienen in: NWB 2019, 8 - 9.

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 535
  • BB 2018, 2965
  • DB 2018, 3029
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18

    Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei

    aa) Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft richtet sich danach, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag (§ 705 BGB) durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden, oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG gerichtet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937, Rz 16; Senatsurteil vom 11.07.2018 - XI R 26/17, BFHE 262, 535, Rz 74, m.w.N.; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, a.a.O., § 1 Rz 375).

    Dabei kann er seine Verhältnisse so gestalten, dass sie zu einer möglichst geringen steuerlichen Belastung führen (Senatsurteile vom 16.03.1993 - XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562; in BFHE 262, 535, Rz 74, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 36/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur Inanspruchnahme des § 19 UStG -

    Ziel der Befreiung der Kleinunternehmen ist eine Verwaltungsvereinfachung für kleine Unternehmen und die Steuerverwaltung (vgl. ausführlich dazu BFH-Urteil vom 11. Juli 2018 XI R 26/17, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2575, Rz 47 ff.).

    bb) Mit der planmäßigen Aufspaltung und künstlichen Verlagerung von Umsätzen zwischen der Klägerin und der Beigeladenen mit dem Ziel, so die Kleinunternehmergrenze jeweils nicht zu überschreiten, wird der Vereinfachungszweck des § 19 UStG verfehlt und die Kleinunternehmerregelung missbräuchlich in Anspruch genommen (vgl. ausführlich dazu BFH-Urteil in DStR 2018, 2575, Rz 54 ff.).

    Eine durch Aufspaltung erzielte mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmervergünstigung stellt zudem eine Verletzung des Neutralitätsprinzips dar (BFH-Urteil in DStR 2018, 2575, Rz 59 ff.).

    Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen des FG erfolgte die Verlagerung von Umsätzen zwischen der Klägerin und der Beigeladenen allein zu dem Zweck, jeweils die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und war nicht durch außersteuerliche Gründe gerechtfertigt (vgl. dazu auch BFH-Urteil in DStR 2018, 2575, Rz 62 ff.).

    dd) Da die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch die Klägerin (und die Beigeladene) folglich zweckwidrig und missbräuchlich wäre, ist sie vorliegend in Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu versagen (BFH-Urteil in DStR 2018, 2575, Rz 70 ff.) und die Umsatzsteuer --unter Außerachtlassung des § 19 UStG-- auf die klägerischen Umsätze zu erheben.

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    Unionsrechtliche Grundlage dieser Regelungen sind die Art. 281 bis 292 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL; vormals Art. 24 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern --Richtlinie 77/388/EWG--, s. Senatsurteil vom 11.07.2018 - XI R 26/17, BFHE 262, 535, Rz 46 f.).
  • FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 61/17

    Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG bei einer Geschäftsübernahme

    Zwar kann grundsätzlich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung missbräuchlich sein und im Wege der teleologischen Reduktion auf Grundlage einer unionrechtskonformen Auslegung versagt werden (BFH-Urteile vom 11.07.2018 XI R 27/17, BFHE 262, 535, HFR 2019, 45 und XI R 36/17, HFR 2019, 505).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Darüber hinaus und dessen ungeachtet ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch bereits dann zu versagen, wenn anhand objektiver Umstände feststeht, dass der Lieferant wusste oder es hätte wissen müssen, dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung eines Rechts wie das aus §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG beruft, an einer im Rahmen der Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt (EuGH vom 18.12.2014 - C-131/13 - Schoenimport Italmoda Mariano Preveti, HFR 2015, 200; EuGH vom 22.11.2017 - C-251/16 - Cussens, HFR 2018, 80; BFH vom 10.08.2017 - V R 2/17, BFH/NV 2018, 160; BFH vom 11.07.2018 - XI R 26/17, DStR 2018, 2575).
  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

    Es ändert sich daher vorliegend selbst dann weder am Ergebnis noch an der Begründung etwas, wenn man der Auffassung folgt, dass in der USt neben den unionsrechtlichen Grundsätzen der Anwendungsbereich des § 42 AO im Wege der teleologischen Reduktion nicht eröffnet ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2018 XI R 26/17, UR 2019, 22).
  • BFH, 15.12.2021 - XI B 5/21

    Zur Beiladung nach § 174 Abs. 5 AO

    Die Revision war begründet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.07.2018 - XI R 26/17, BFHE 262, 535).
  • FG Hessen, 22.01.2019 - 6 K 812/18

    § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Haubergordnung für den Dillkreis, § 41 AO

    Die Rechtsprechung des BFH zur Umgehung der Kleinunternehmerregelung (BFH vom 11.07.2018 - XI R 26/17, n. v. Juris) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.
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