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   BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99   

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https://dejure.org/1999,3088
BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99 (https://dejure.org/1999,3088)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1999 - VII B 162/99 (https://dejure.org/1999,3088)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1999 - VII B 162/99 (https://dejure.org/1999,3088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberatende Berufe - Wirtschaftsberatende Berufe - Ausbildung zum Fachgehilfen - Helfer in Steuersachen - Prüfungsfreie Erteilung einer Erlaubnis - Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Rücknahme der Bestellung

  • Judicialis

    StBerG § 40 A Abs. 4; ; StBerG § 46 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1; ; StBerG § 40 a; ; StBerG § 46; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1991 - VII B 33/91

    Unterlassene Zuteilung einer Milchquote nach der Teilnahme des Steuerschuldners

    Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
    Denn das FG ist als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juni 1991 VII B 33/91, BFH/NV 1992, 286).
  • BFH, 15.02.1995 - VII B 100/94

    Schaumwein - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
    Insoweit hätte der Kläger schlüssig darlegen müssen, daß die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht des Revisionsgerichts nach Art. 234 EGV (früher Art. 177 EGV) bestehen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1995 VII B 100/94, BFH/NV 1995, 829, und vom 24. September 1996 VII B 101/96, BFH/NV 1997, 272).
  • BFH, 24.09.1996 - VII B 101/96

    Revisionszulassung bei Zweifeln an der Gültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99
    Insoweit hätte der Kläger schlüssig darlegen müssen, daß die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht des Revisionsgerichts nach Art. 234 EGV (früher Art. 177 EGV) bestehen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1995 VII B 100/94, BFH/NV 1995, 829, und vom 24. September 1996 VII B 101/96, BFH/NV 1997, 272).
  • BFH, 03.11.2004 - I B 97/04

    Zulassung der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über die Aussetzung der

    Sie muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung durch eine besondere Entscheidung des FG und ausdrücklich erfolgen (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2003 I B 16/03, BFH/NV 2003, 1601; vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77).

    Vielmehr liegt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vor; als solche kann sie die für die Zulassung des Rechtsmittels erforderliche eigenständige Entscheidung des FG nicht ersetzen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1601; vom 31. Januar 2002 III B 170/01, BFH/NV 2002, 673; in BFH/NV 2000, 77).

    Daraus, dass ihn das FG gleichwohl erlassen hat, kann indessen eine Zulassung der Beschwerde nicht hergeleitet werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1601; in BFH/NV 2000, 77; in BFH/NV 1998, 484).

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 190/04

    Beschwerdezulassung bei der Entsch. des FG über die Erledigung eines AdV-Antrags

    Sie muss jedoch durch eine besondere Entscheidung des FG und ausdrücklich erfolgen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 I B 16/03, BFH/NV 2003, 1601).

    Vielmehr liegt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vor; sie kann als solche die für die Zulassung des Rechtsmittels erforderliche eigenständige Entscheidung des FG nicht ersetzen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 77; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1601).

    Erlässt das FG ihn gleichwohl, so kann daraus aber keine Zulassung der Beschwerde hergeleitet werden (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 77; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1601).

  • FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13

    Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis

    Hinzukommt, dass das Finanzgericht als erstinstanzliches Gericht, selbst wenn eine derartige Frage zu formulieren wäre, gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist , eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2009, VII B 182/08, BFH/NV 2009, 1681; vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77; vom 25. Juni 1991 VII B 33/91,BFH/NV 1992, 286).
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche -

    Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht insofern für das FG freilich selbst dann nicht, wenn es die Richtigkeit der unter 1) dargestellten rechtlichen Überlegungen des Senats nicht für offenkundig und folglich die Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 1 EG für erfüllt halten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. u.a. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05

    Einfuhrabgaben; Stichprobe

    Es bleibt jedoch dem FG überlassen, ggf. über eine erneute Vorlage zu befinden; eine Verpflichtung des FG zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht indes nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • BFH, 15.10.2019 - VIII B 70/19

    Selbstvertretungsbefugnis eines ehemals als Rechtsanwalt und als rumänischer

    Das FG ist als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH-Beschluss vom 11.08.1999 - VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2009 - VII B 182/08

    Erstattung oder Erlass wegen Zurückweisung der Waren - Einholung einer

    Der gerügte Verfahrensmangel, den die Beschwerde in dem unterbliebenen Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sieht, liegt nicht vor, denn das FG war als erstinstanzliches Gericht gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06

    Gewichtsverzollung von Rindfleisch

    Anders als die Beschwerde meint, war das FG als erstinstanzliches Gericht nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • BFH, 20.03.2006 - VII B 99/05

    Anti-Dumping-Zoll für Taschenfeuerzeuge

    Darüber hinaus ist nach Art. 234 EG das FG als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • BFH, 14.02.2007 - IX B 219/06

    Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer nach Wegfall des § 23

    Die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (nur drei Zeilen später) am Ende des Beschlusses, nach der gegen den Beschluss "die Beschwerde nicht gegeben" sein soll, ändert daran nichts (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2004 I B 97/04, juris-web Nr.STRE 200451506; vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77, jeweils für den umgekehrten Fall).
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