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   BFH, 11.08.2011 - V B 108/10   

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https://dejure.org/2011,13875
BFH, 11.08.2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • openjur.de

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 180, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 1 Nr 2, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 2, UStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 AO, § 1 Abs 1 Nr 2 AO1977§180Abs2V, § 1 Abs 2 AO1977§180Abs2V, § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1999
    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rewis.io

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 und § 139 Abs. 4 FGO (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452).
  • BFH, 01.10.1998 - V R 31/98

    Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Der Kläger führt hierzu nur aus, das FG weiche vom BFH-Urteil zum Mähdrescher vom 1. Oktober 1998 V R 31/98 (BFHE 187, 78, BStBl II 2008, 497) ab, wenn es die von einer Bürogemeinschaft empfangenen Umsätze --anders als einen Mähdrescher-- nicht als Gesamtobjekt beurteile.
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 12/01

    InvZul; Neuheit einer Ausstellungsmaschine

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Im Übrigen setzt Divergenz voraus, dass sich der vom FG beurteilte Sachverhalt nicht in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der für die Divergenz angeführten BFH-Entscheidung unterscheidet, als dass der Sachverhalt des FG durch den vom BFH aufgestellten Rechtssatz als nicht mitentschieden anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 12/01, BFH/NV 2002, 537).
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