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   BFH, 11.08.2011 - V R 54/10   

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https://dejure.org/2011,11180
BFH, 11.08.2011 - V R 54/10 (https://dejure.org/2011,11180)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2011 - V R 54/10 (https://dejure.org/2011,11180)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2011 - V R 54/10 (https://dejure.org/2011,11180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i. S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • openjur.de

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft; Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO; Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts; Kausalität

  • Bundesfinanzhof

    AO § 174 Abs 3, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • Bundesfinanzhof

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 Abs 3 AO, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 1993
    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • IWW
  • rewis.io

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • ra.de
  • rewis.io

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 3
    Nachholung, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung wegen unterlassener Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts; widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerlicher Organschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 33/07

    Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 54/10
    NV: Aus dem BFH-Urteil in BFHE 228, 122, BStBl II 2010, 586 ergibt sich nicht abschließend, in welchen Fallgruppen die Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts nicht kausal auf der Annahme der Berücksichtigung dieses Sachverhalts in einem anderen Steuerbescheid beruht.

    Die (erkennbare) Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei, muss nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --in sinnvoller Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 174 Abs. 3 AO-- für dessen Nichtberücksichtigung kausal geworden sein (BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 33/07, BFHE 228, 122, BStBl II 2010, 586, unter II.1.a bb, m.w.N.).

    Ohne Erfolg wendet das FA demgegenüber ein, aus dem BFH-Urteil in BFHE 228, 122, BStBl II 2010, 586 (unter II.1.a bb) ergebe sich abschließend, in welchen Fallgruppen die Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts nicht kausal auf der Annahme der Berücksichtigung dieses Sachverhalts in einem anderen Steuerbescheid beruhe.

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 19/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 54/10
    An dieser Kausalität fehlt es z.B. dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Sachverhalts darauf beruht, dass das FA von dem Sachverhalt keine Kenntnis hatte (BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743, Leitsatz 2).

    Das FA hatte von dieser zunächst keine Kenntnis, so dass die Nichtberücksichtigung dieses Sachverhalts in einem gegenüber der Klägerin zu erlassenden Steuerbescheid zunächst nicht kausal auf der Annahme beruhte, dieser Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743, Leitsatz 2).

  • BFH, 15.01.2009 - III R 81/07

    Erkennbarkeit der Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes bei widerstreitender

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 54/10
    Darüber hinaus fehlt es insoweit auch an der erforderlichen Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn sich das FA --wie im Streitfall-- bis zum Ablauf der regulären Festsetzungsverjährung nicht entschieden hat, ob es den Sachverhalt der Besteuerung unterwerfen will (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 III R 81/07, BFH/NV 2009, 1073, Leitsatz 2).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09

    Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3

    Die (erkennbare) Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigten sei, muss nach der Rechtsprechung des BFH, in sinnvoller Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 174 Abs. 3 AO, für dessen Nichtberücksichtigung kausal geworden sein (vgl. BFH, Urteil vom 11.08.2011 V R 54/10, BFH/NV 2011, 2017; BFH, Urteil vom 14.01.2010 IV R 33/07, BFHE 228, 122, BStBl II 2010, 586 jeweils m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 20.07.2016 - 7 K 750/16

    Voraussetzungen für die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    An dieser Ursächlichkeit fehlt es z.B. dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Sachverhalts darauf beruht, dass das FA von dem Sachverhalt keine Kenntnis hatte (BFH Urteil vom 29.5.2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743 und vom 11.8.2011 V R 54/10 BFH/NV 2011, 2017).
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