Rechtsprechung
   BFH, 11.09.1995 - X B 32/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15471
BFH, 11.09.1995 - X B 32/95 (https://dejure.org/1995,15471)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1995 - X B 32/95 (https://dejure.org/1995,15471)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1995 - X B 32/95 (https://dejure.org/1995,15471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.09.1962 - IV 198/60 U

    Vorliegen von neuen Tatsachen im Sinne des § 222 Abgabenordnung (AO) bei

    Auszug aus BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) legt nicht dar, welche von den Urteilen des BFH vom 20. September 1962 IV 198/60 U (BFHE 76, 167, BStBl III 1963, 60), und vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90 (BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259) abweichenden Rechtssätze das Finanzgericht (FG) auf gestellt hat.
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89

    Anforderungen an die Verfahrenrüge der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
    Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 228, m. w. N.).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) legt nicht dar, welche von den Urteilen des BFH vom 20. September 1962 IV 198/60 U (BFHE 76, 167, BStBl III 1963, 60), und vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90 (BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259) abweichenden Rechtssätze das Finanzgericht (FG) auf gestellt hat.
  • BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
    Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht