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   BFH, 11.09.2013 - I B 39/13   

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https://dejure.org/2013,29078
BFH, 11.09.2013 - I B 39/13 (https://dejure.org/2013,29078)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2013 - I B 39/13 (https://dejure.org/2013,29078)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2013 - I B 39/13 (https://dejure.org/2013,29078)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • openjur.de

    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 135 Abs 2
    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • Bundesfinanzhof

    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 135 Abs 2 FGO
    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • cpm-steuerberater.de

    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde bei einer gelöschten GmbH

  • rewis.io

    Kostenlast bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 135 Abs. 2
    Kosten eines durch den Geschäftsführer einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH eingelegten Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de

    Vollmachtloser Vertreter trägt Kosten bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde einer gelöschten GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten eines durch den Geschäftsführer einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH eingelegten Rechtsmittels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 39/13
    Dies lässt zwar die Parteifähigkeit der Klägerin unberührt, hat jedoch zur Folge, dass das Amt des Geschäftsführers endet (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601; Urteil des Bundesgerichthofs vom 25. Oktober 2010 II ZR 115/09, Deutsches Steuerrecht 2010, 2643; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rz 18) und die anhängige Beschwerde von D als sog. vollmachtlosem Vertreter erhoben wurde.
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I B 39/13
    Dies lässt zwar die Parteifähigkeit der Klägerin unberührt, hat jedoch zur Folge, dass das Amt des Geschäftsführers endet (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601; Urteil des Bundesgerichthofs vom 25. Oktober 2010 II ZR 115/09, Deutsches Steuerrecht 2010, 2643; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rz 18) und die anhängige Beschwerde von D als sog. vollmachtlosem Vertreter erhoben wurde.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    Dasselbe gilt für Vertreter ohne Vertretungsmacht (OLG Karlsruhe 2 WF 155/95, 2 WF 158/95, FamRZ 1996, 1135), insbesondere auch Vertreter ohne gesetzlich Vertretungsmacht (Brandis in Tipke/Kruse, FGO, 135. Lieferung Januar 2014, § 135, Rz. 5), speziell für Organe ohne Vertretungsmacht (BFH-Beschlüsse vom 11. September 2013 I B39/13, BFH/NV 2013, 1943; vom 28. August 2012 I B 69/12, BFH/NV 2013, 50; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 15. März 2012 3 K 83/10, GmbHR 2012, 1151).

    bb) Auch gilt: ebenso wie der Geschäftsführer einer GmbH, wenn ihm vom Registergericht die Absicht jene zu löschen mitgeteilt worden ist, hinsichtlich des Wegfalls seiner Stellung als gesetzliches Organ durch die spätere Löschung nicht gutgläubig ist (BFH-Beschluss vom 11. September 2013 I B 39/13, BFH/NV 2013, 1943), ist er nicht gutgläubig hinsichtlich der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, wenn er von der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters weiß (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 08. Februar 2006 4 U 5/06, InVo 2006, 184).

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