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   BFH, 11.10.1995 - II S 13/95   

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https://dejure.org/1995,12305
BFH, 11.10.1995 - II S 13/95 (https://dejure.org/1995,12305)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1995 - II S 13/95 (https://dejure.org/1995,12305)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - II S 13/95 (https://dejure.org/1995,12305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids

    Auszug aus BFH, 11.10.1995 - II S 13/95
    Im übrigen sei der Antragsteller zu 1 nicht klagebefugt i. S. von § 40 Abs. 2 FGO, da er durch den Erbschaftsteuerbescheid vom 19. November 1991 und die Erhebung der Erbschaftsteuer nicht in seinen Rechten verletzt sei; eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Steuererhebung reiche für die Klagebefugnis nicht aus (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229).
  • BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
    Gerichtliche Kontrolle und Rechtsschutzgewährung erschöpfen sich bei Ermessensentscheidungen der Verwaltung in der Untersuchung, ob die Finanzbehörden die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung (§ 227 AO 1977) entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 5 AO 1977; vgl. BFH-Beschluß vom 11. Oktober 1995 II S 13/95, BFH/NV 1996, 254).
  • VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03

    Antragsbefugnis; glaubensverschiedene Ehe; Kirchensteuer; Kirchgeld;

    Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des Antragstellers zu 1. als Folge der Verpflichtung seiner Ehefrau, das Kirchgeld zu zahlen, reicht nicht aus, um die von der Antragsbefugnis vorausgesetzte Rechtsbetroffenheit zu begründen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 30.08.1982 - 1 BvR 1109/81 -, HFR 1984, 73; BFH, Beschl. vom 11.10.1995 - II S 13/95 -, juris).
  • FG Sachsen, 30.07.2003 - 5 K 2005/00

    Kein Billigkeitserlass für Vorsteuerabzug betreffend unentgeltliche ABM-Maßnahmen

    Gerichtliche Kontrolle und Rechtsschutzgewährung erschöpfen sich bei Ermessensentscheidungen in der Untersuchung, ob die Finanzbehörden die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemachten haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 11. Oktober 1995 II S 13/95, BFH/NV 1996, 254).
  • VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01

    Ehegatte; Eheleute; Ehepartner; Einkommen; glaubensverschiedene Ehegatten;

    Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des allein verdienenden Klägers zu 1) als Folge der Zahlungspflicht seiner Ehefrau reicht für die von der Klagebefugnis vorausgesetzte Rechtsbetroffenheit nicht aus (vgl. hierzu: BFH, Beschl. vom 11.10.1995, II S 13/95 ; VG Koblenz, Urt. vom 13.07.1995, KirchE 33, 254).
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