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   BFH, 11.10.1996 - V B 66/96   

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https://dejure.org/1996,11025
BFH, 11.10.1996 - V B 66/96 (https://dejure.org/1996,11025)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1996 - V B 66/96 (https://dejure.org/1996,11025)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - V B 66/96 (https://dejure.org/1996,11025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gegenleistung bei Einbauten auf fremdem Grund und Boden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    Die Gegenleistung für die Lieferung der Fahrstuhlanlage schätzte das FG "unter Beachtung der Grundsätze"der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteile vom 5. Mai 1994 R 53/92, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR 1995, 25 f., BFH/NV 1995, 354, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634 ff.) "entsprechend dem Wert der Fahrstuhlanlage".

    Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Kläger Beschwerde eingelegt, die er auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von der Entscheidung des BFH in BFH/NV 1993, 634 stützt.

    Der Kläger sieht in diesem Punkt auch eine Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil in BFH/NV 1993, 634.

    Nach den Grundsätzen des Urteils in BFH/NV 1993, 634 könne das Entgelt nur in der kapitalisierten anteiligen Miete (die für einen bestimmten Zeitraum nicht erhoben werden dürfe) für den Fahrstuhl bestehen.

    Soweit es um den Zeitpunkt der Lieferung des Fahrstuhls geht, benennt die Beschwerdeschrift keinen Rechtssatz aus dem Urteil in BFH/NV 1993, 634, von dem das FG abgewichen sein soll.

    Den Sätzen des Urteils in BFH/NV 1993, 634, auf die die Beschwerdeschrift Bezug nimmt, kann allenfalls der abstrakte Rechtssatz entnommen werden, daß bei der Lieferung eines Gegenstandes gegen Nutzungsüberlassung der Wert des Entgelts (der Nutzungsüberlassung) nicht im Rahmen einer Schätzung unmittelbar mit den Herstellungskosten des Gegenstands gleichgesetzt werden kann, vielmehr die Vorschriften der §§ 13 ff. BewG zu berücksichtigen sind.

    Im übrigen kann dem Kläger und dem FG Nürnberg (Urteil in EFG 1995, 545) nicht darin gefolgt werden, daß nach den Grundsätzen des Urteils in BFH/NV 1993, 634 für die Bewertung der Nutzungen vom Einheitswert auszugehen sei.

  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    Der Kläger führt aus, der BFH habe im Jahre 1976 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemäß § 946 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Verschaffung der Verfügungsmacht ohne Bedeutung sei (Urteil vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309); die seither ergangene Rechtsprechung gebe keine Rechtssicherheit über den Zeitpunkt der Lieferung von Bauten auf fremdem Grund und Boden.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die strei tige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt, aufgrund der Rechtsprechung des BFH geklärt ist, offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG dies getan hat, oder wenn es lediglich um die Anwendung fester Rechtsgrundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die strei tige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt, aufgrund der Rechtsprechung des BFH geklärt ist, offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG dies getan hat, oder wenn es lediglich um die Anwendung fester Rechtsgrundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • FG Nürnberg, 08.11.1994 - II 49/93
    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    Nach den maßgebenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) sei das Entgelt auf der Grundlage des (anteiligen) Einheitswerts zu berechnen (Hinweis auf Urteil des FG Nürnberg vom 8. November 1994 II 49/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1995, 545).
  • BFH, 05.05.1994 - V R 53/92

    Vorsteuerabzug für Bauleistungen in einer an Arzt vermieteten Praxis im Haus

    Auszug aus BFH, 11.10.1996 - V B 66/96
    Die Gegenleistung für die Lieferung der Fahrstuhlanlage schätzte das FG "unter Beachtung der Grundsätze"der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteile vom 5. Mai 1994 R 53/92, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR 1995, 25 f., BFH/NV 1995, 354, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634 ff.) "entsprechend dem Wert der Fahrstuhlanlage".
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