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   BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15   

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https://dejure.org/2017,53052
BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15 (https://dejure.org/2017,53052)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2017 - IX R 51/15 (https://dejure.org/2017,53052)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - IX R 51/15 (https://dejure.org/2017,53052)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, FGO § 118 Abs 2, MoMiG, EStG VZ 2009
    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • Bundesfinanzhof

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 2009, § 17 Abs 2 EStG 2009, § 17 Abs 4 EStG 2009, § 118 Abs 2 FGO, MoMiG
    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • IWW

    § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetze... s, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 17 EStG, § 17 Abs. 1, 2, 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung der Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • rewis.io

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung der Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten - Feststellung der Krise bei der Betriebsgesellschaft im Fall einer Betriebsaufspaltung - Rechtslage vor MoMiG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Verlusts aus der Auflösung einer GmbH

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4
    Darlehen, Verlust, Anschaffungskosten, Krise

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1107/13

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. März 2015  10 K 1107/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt darin ein Fehler der Rechtsanwendung, der ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (ausführlich z.B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483; vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 45/06

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    Im Streitfall sprächen andere gewichtige Indizien gegen die Krise, wobei in Fällen der Betriebsaufspaltung für die Frage der Krise eine Gesamtbeurteilung von Besitz- und Betriebsunternehmen vorzunehmen sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt darin ein Fehler der Rechtsanwendung, der ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (ausführlich z.B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483; vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    a) Zwar ist nach der Rechtsprechung der Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals insbesondere dann, wenn das Anlagevermögen nicht über erhebliche stille Reserven verfügt, ein Indiz dafür, dass die Gesellschaft nicht mehr kreditwürdig ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15
    Der Senat hat insofern neue Grundsätze formuliert (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2017 IX R 36/15, Deutsches Steuerrecht 2017, 2098).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens entweder insolvenzreif ist oder, sofern Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist, wenn die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in einem Maße gefährdet erscheint, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung nicht mehr eingegangen wäre, mithin wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht mehr erhalten hätte (BFH-Urteil vom 22.04.2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994; und vom 11.10.2017 IX R 51/15, BFH/NV 2018, 329).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15

    Berücksichtigung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer

    Ob und zu welchem Zeitpunkt die Krise eingetreten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2017 IX R 51/15, BFH/NV 2018, 329).
  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 326/18

    Abzug von Schuldzinsen für die Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens als

    Zwar sind aus Gründen des Vertrauensschutzes - insbesondere zu Gunsten der Steuerpflichtigen - die bislang geltenden Grundsätze weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter (nach seinem Vortrag) eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters (nach seinem Vortrag) bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11.10.2017 IX R 51/15, BFH/NV 2018, 329).
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