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   BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90   

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https://dejure.org/1993,2103
BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90 (https://dejure.org/1993,2103)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1993 - IV R 125/90 (https://dejure.org/1993,2103)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1993 - IV R 125/90 (https://dejure.org/1993,2103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 318
  • BB 1994, 779
  • DB 1994, 1269
  • BStBl II 1994, 629
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.07.1969 - IV R 71/67

    Außerordentliche Holznutzung - Wirtschaftliche Gründe - Mitunternehmer -

    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    Wirtschaftliche Gründe für außerordentliche Holznutzungen i. S. von § 34 b Abs. 1 Nr. 1 EStG liegen vor, wenn mit den Erlösen Erbschaftsteuer entrichtet wird oder Investitionen vorgenommen werden; auf vorhandene andere Finanzierungsmittel braucht nicht zurückgegriffen zu werden (Abweichung vom BFH-Urteil vom 3. Juli 1969 IV R 71/67, BFHE 96, 394, BStBl II 1969, 648).

    In einer späteren Entscheidung zum EStG 1955 hat es der Senat allerdings für erforderlich gehalten, daß ein im Forstbetrieb entstandener Kapitalbedarf zunächst aus verfügbaren Sparguthaben gedeckt werde (BFH-Urteil vom 3. Juli 1969 IV R 71/67, BFHE 96, 394, BStBl II 1969, 648).

    Soweit sich hierzu aus dem BFH-Urteil in BFHE 96, 394, BStBl II 1969, 648 etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.

    Er muß deshalb die Gründe für die Übernutzung darlegen; dies war im Falle des BFH-Urteils in BFHE 96, 394, BStBl II 1969, 648 nicht geschehen.

  • BFH, 05.02.1959 - IV 339/56
    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    Bereits nach dem alten Rechtszustand sei aber dem Steuerpflichtigen ein gewisser Spielraum hinsichtlich der zur Beseitigung einer Zwangslage zu treffenden Maßnahmen einzuräumen, sofern diese Maßnahmen nur auf wirtschaftlich vernünftigen Erwägungen beruhten (Urteil vom 5. Februar 1959 IV 339/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 3, Rechtsspruch 12, Betriebs-Berater - BB - 1960, 351).

    Dies kann, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 5. Februar 1959 (a. a. O.) ausgeführt hat, nicht ohne Einfluß auf die Auslegung der Vorschrift bleiben.

  • BFH, 19.12.1962 - IV 268/59 S

    Aktivierung von Erstaufforstungskosten und Waldanschaffungskosten als

    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    Dies beruht erkennbar auf der Vorstellung, daß im Fall des Bestandsvergleichs das zuwachsende Holz entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG mit seinem Teilwert aktiviert wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Dezember 1962 IV 268/59 S, BFHE 77, 107, BStBl III 1963, 357), so daß die spätere Holznutzung - gleichbleibende Wertverhältnisse unterstellt - unabhängig von ihrem Umfang nicht zu Gewinnen führt, weil den Einnahmen aus der Verwertung des Holzes entsprechende Abgänge beim Holzbestand gegenüberstehen.
  • BFH, 30.04.1958 - IV 234/57 U

    Steuervergünstigung bei Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    In der Folge hat die BFH-Rechtsprechung an der weiten Deutung des Merkmals "wirtschaftliche Gründe" festgehalten und hierzu auch Nutzungen aufgrund behördlicher Anordnung aus staats- oder volkswirtschaftlichen Gründen gerechnet, jedoch sonst weiterhin verlangt, daß die Waldnutzung zur Deckung eines anders nicht zu befriedigenden Kapitalbedarfs erforderlich gewesen sein müsse (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 IV 2/54 U, BFHE 60, 192, BStBl III 1955, 74; vom 30. April 1958 IV 234/57 U, BFHE 67, 58, BStBl III 1958, 295).
  • BFH, 20.01.1955 - IV 2/54 U

    Gewährung einer Steuerbegünstigung für übermäßige Waldnutzung gem. §34 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    In der Folge hat die BFH-Rechtsprechung an der weiten Deutung des Merkmals "wirtschaftliche Gründe" festgehalten und hierzu auch Nutzungen aufgrund behördlicher Anordnung aus staats- oder volkswirtschaftlichen Gründen gerechnet, jedoch sonst weiterhin verlangt, daß die Waldnutzung zur Deckung eines anders nicht zu befriedigenden Kapitalbedarfs erforderlich gewesen sein müsse (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 IV 2/54 U, BFHE 60, 192, BStBl III 1955, 74; vom 30. April 1958 IV 234/57 U, BFHE 67, 58, BStBl III 1958, 295).
  • FG Hessen, 19.02.1986 - 2 K 186/83
    Auszug aus BFH, 11.11.1993 - IV R 125/90
    Er muß zur Befriedigung eines aus wirtschaftlichen Gründen verursachten Kapitalbedarfs deshalb vorrangig weder Sparguthaben noch Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen einsetzen (so jedoch Hessisches FG, Entscheidung vom 19. Februar 1986 2 K 186/83, EFG 1986, 403).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 68/93

    Wird ein erworbener Holzstand durch Kahlschlag verringert, so mindern die

    Dies ist mit der Aussage gemeint, der Waldbesitzer habe auf den Bestandsvergleich verzichtet (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. November 1993 IV R 125/90, BFHE 173, 318, BStBl II 1994, 629).

    Ein Versagungsgrund (dazu BFH in BFHE 173, 318, BStBl II 1994, 629) ist nicht ersichtlich.

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