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   BFH, 11.11.2005 - II B 101/04   

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https://dejure.org/2005,11919
BFH, 11.11.2005 - II B 101/04 (https://dejure.org/2005,11919)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2005 - II B 101/04 (https://dejure.org/2005,11919)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2005 - II B 101/04 (https://dejure.org/2005,11919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Sachaufklärungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß des FG gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 6., m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2003 - X B 124/02

    Kein Erlass bei gescheitertem Vorkostenabzug

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Fehler bei der Rechtsanwendung (Subsumtion) in einem Einzelfall rechtfertigen die Zulassung der Revision aber nicht (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VIII B 159/02, BFH/NV 2003, 1062, und vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754, unter 1.).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Denn ein im Ausland ansässiger Zeuge muss nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, unter II.2.b., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.02.2003 - VIII B 159/02

    NZB: unzulässige Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Fehler bei der Rechtsanwendung (Subsumtion) in einem Einzelfall rechtfertigen die Zulassung der Revision aber nicht (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VIII B 159/02, BFH/NV 2003, 1062, und vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754, unter 1.).
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Soweit der Kläger eine Verletzung von Denkgesetzen rügt, ist die Beschwerde schon deshalb unzulässig, weil es sich bei einem solchen Verstoß um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln würde (BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612), für den eigene Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO vorgetragen werden müssten.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 11.11.2005 - II B 101/04
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Diese müssen vom Kläger ggf. in den Termin zur mündlichen Verhandlung gestellt werden (BFH-Beschluss vom 11. November 2005 II B 101/04, BFH/NV 2006, 577 f.).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    In der Beschwerdebegründung heißt es zwar, dass "die Beweiserhebung ... sich auch ohne diesen besonderen Beweisantritt (hätte) aufdrängen müssen"; dieser Hinweis ist aber keine "Darlegung" i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116; vom 11. November 2005 II B 101/04, BFH/NV 2006, 577).
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 14 K 2694/13

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit,

    Der betroffene Steuerpflichtige muss in einem solchen Fall Beweismittel beschaffen (BFH-Beschluss vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297), ggf. Beweisvorsorge treffen (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597) und z.B. einen im Ausland ansässigen Zeugen - ohne Ladung durch das Gericht - zu einer Sitzung des FG stellen (BFH-Beschluss vom 11. November 2005 II B 101/04, BFH/NV 2006, 577).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 994/09

    Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich des Nachweises der Grenzgängereigenschaft -

    Der betroffene Steuerpflichtige muss in einem solchen Fall Beweismittel beschaffen (BFH-Beschluss vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297) und ggf. Beweisvorsorge treffen (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597) und z.B. einen im Ausland ansässigen Zeugen -ohne Ladung durch das Gericht- zu einer Sitzung des Finanzgerichts stellen (BFH-Beschluss vom 11. November 2005 II B 101/04, BFH/NV 2006, 577).
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