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   BFH, 11.11.2008 - I B 107/08   

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https://dejure.org/2008,6058
BFH, 11.11.2008 - I B 107/08 (https://dejure.org/2008,6058)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - I B 107/08 (https://dejure.org/2008,6058)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - I B 107/08 (https://dejure.org/2008,6058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zurückweisung von Bevollmächtigten; Zeitpunkt der Zurückweisung; Vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung; Zulässigkeit einer Beschwerde

  • Deutsches Notarinstitut

    RDG § 1; FGO § 62; ZPO § 78
    Unzulässige gerichtliche Vertretung durch eine englische Limited company

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGO § 76; ; StBerG § 3 Nr. 4 a.F.; ; StBerG § 3a Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen fehlender Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zurückweisung eines Bevollmächtigten in einer mündlichen Verhandlung; Zulässigkeit einer geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen im Inland durch eine ...

  • rechtsportal.de

    Zum Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen fehlender Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zurückweisung eines Bevollmächtigten in einer mündlichen Verhandlung; Zulässigkeit einer geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen im Inland durch eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit ausländischem (Wohn-) Sitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen fehlender Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zurückweisung eines Bevollmächtigten in einer mündlichen Verhandlung; Zulässigkeit einer geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen im Inland durch eine in ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Eine Beschwerde gegen diese frühere Zurückweisung blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357; s.a. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 I S 19/07, nicht veröffentlicht).

    Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen steht zwar auch Personen und Vereinigungen zu, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) i.d.F. des Vertrags von Nizza erbringen (s. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2357; BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 113/08, [...]).

    In dem schon vom FG herangezogenen Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2357 ist zutreffend ausgeführt, dass der maßgebende Begriff der Dienstleistung i.S. des Art. 50 EG nur grenzüberschreitende vorübergehende Hilfeleistung in Steuersachen erfasst (s. jetzt auch ausdrücklich § 3a Abs. 1 Satz 1 StBerG n.F.).

  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 113/08

    Prozessführung: Zurückweisung einer im Ausland niedergelassenen

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen steht zwar auch Personen und Vereinigungen zu, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) i.d.F. des Vertrags von Nizza erbringen (s. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2357; BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 113/08, [...]).
  • BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    In den hier angefochtenen Zurückweisungsbeschlüssen hat das FG zu den Beschwerdeführern zu 1. und zu 2. auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen bei ihm anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zur Beschwerdeführerin zu 1.: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zum Beschwerdeführer zu 2.: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195).
  • BFH, 14.02.2008 - I B 162/07

    Gehörsrüge bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Keine

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Wenn unter diesen Voraussetzungen die Möglichkeit, die mit einer Zurückweisung zusammenhängenden Fragen im Zuge der mündlichen Verhandlung beim FG zu erörtern, von den Beschwerdeführern bewusst nicht genutzt wurde, sie damit nicht alles ihnen Mögliche veranlasst haben, sich Gehör zu verschaffen, können sie sich auf eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör bzw. eine zu ihren Lasten gehende unzulässige "Überraschungsentscheidung" nicht berufen (s. allgemein z.B. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2008 I B 162/07, BFH/NV 2008, 1353).
  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08

    Prozessführung: Zurückweisung eines im Ausland als

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung der Beschwerdeführer zu 1. und zu 2. verweist der Senat inhaltlich auf den gegenüber dem Beschwerdeführer zu 2. ergangenen BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 ([...]).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen steht zwar auch Personen und Vereinigungen zu, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) i.d.F. des Vertrags von Nizza erbringen (s. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2357; BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 113/08, [...]).
  • BFH, 30.01.2008 - I S 19/07

    Anhörungsrüge eines nicht zugelassenen Rechtsanwaltes

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    Eine Beschwerde gegen diese frühere Zurückweisung blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357; s.a. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 I S 19/07, nicht veröffentlicht).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
    In den hier angefochtenen Zurückweisungsbeschlüssen hat das FG zu den Beschwerdeführern zu 1. und zu 2. auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen bei ihm anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zur Beschwerdeführerin zu 1.: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zum Beschwerdeführer zu 2.: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195).
  • BFH, 24.02.2009 - I S 1/09

    Anhörungsrüge - Zurückweisung als Bevollmächtigter

    Die Rügeführer haben gegen den Senatsbeschluss vom 11. November 2008 I B 107/08, mit dem eine unter Hinweis auf einen Verfahrensfehler erhobene Beschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --i.d.F. vor dem Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007, BGBl. I 2007, 2840--) zurückgewiesen wurde, Anhörungsrüge erhoben.

    Dass der erkennende Senat im Verfahren I B 107/08 den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, wird von den Rügeführern nicht dargelegt.

  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Der BFH hat im Übrigen seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 50 Satz 3 EG inzwischen erneut bestätigt und ausgeführt, dass sie auch für die gegenwärtige Rechtslage gelte (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2008 VIII B 70/08 und VIII B 113/08, [...]; vom 11. November 2008 I B 107/08, [...]; vom 12. November 2008 X B 8/08, BFH/NV 2009, 221; vom 13. November 2008 X B 82/08, [...], und vom 13. November 2008 X B 105/08, BFH/NV 2009, 415).
  • BFH, 11.11.2008 - I B 80/08

    Recht auf Akteneinsicht

    Das Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisungen blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 11. November 2008: I B 107/08).
  • VG Köln, 14.08.2013 - 24 K 3817/10

    Begriff der "Hilfeleistung in Steuersachen" für eine ausländische

    Unter "Personen" im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 StBerG sind sowohl natürliche Personen als auch Vereinigungen bzw. Gesellschaften zu verstehen, vgl. BFH, Beschluss vom 11. November 2011 - I B 107/08 -, Rn. 12, juris, so dass grundsätzlich auch die Klägerin als Limited nach englischem Recht unter die Vorschrift des § 3a StBerG fällt.
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