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   BFH, 11.11.2011 - V B 19/10   

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https://dejure.org/2011,12851
BFH, 11.11.2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2011 - V B 19/10 (https://dejure.org/2011,12851)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • openjur.de

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 15 Abs 1
    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 15 Abs 1 UStG 1999
    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • IWW
  • rewis.io

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Zuordnung zum Unternehmen vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist i.R.d. Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Diese Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung; sie sind durch die Urteile des Senats vom 7. Juli 2011 V R 21/10 und V R 41/09 (BFH/NV 2011, 1978) entschieden.

    Das FG-Urteil steht vielmehr im Einklang mit den Entscheidungen des Senats V R 21/10 und V R 41/09, soweit darin entschieden ist, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens in der zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist.

  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Diese Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung; sie sind durch die Urteile des Senats vom 7. Juli 2011 V R 21/10 und V R 41/09 (BFH/NV 2011, 1978) entschieden.

    Das FG-Urteil steht vielmehr im Einklang mit den Entscheidungen des Senats V R 21/10 und V R 41/09, soweit darin entschieden ist, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens in der zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist.

  • BFH, 20.12.2006 - I B 141/05

    NZB: Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.08.2000 - IV B 158/99

    Buchungsvorgänge - Beweisantrag - Beweiserhebung ohne Antrag - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 11.11.2011 - V B 19/10
    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21

    Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum

    Soweit der BFH darauf abgestellt hat, dass keine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung vorliege, wenn die Zuordnungsentscheidung dem FA erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen mitgeteilt werde bzw. eine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung nur dann vorliege, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen dem FA gegenüber abgegeben wurde (Leitsatz 3 und Rz 33 des BFH-Urteils in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76; Rz 18 des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 808; Rz 2 des BFH-Beschlusses vom 11.11.2011 - V B 19/10, BFH/NV 2012, 459, sowie Leitsatz 4 des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 1828), bezieht sich dies auf Fallgestaltungen, in denen sich keine Zuordnung aus anderen vor Ablauf der Zuordnungsfrist objektiv erkennbaren Anhaltspunkten ergab.
  • BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22

    Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff

    Eine nachträgliche Divergenz kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschlüsse vom 11.11.2011 - V B 19/10, Rz 4 und vom 05.03.2014 - V B 14/13).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Diese kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 11. November 2011 V B 19/10, BFH/NV 2012, 459).
  • BFH, 22.05.2012 - V B 129/11

    Zur Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 EStG

    Diese kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union oder des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 11. November 2011 V B 19/10, BFH/NV 2012, 459, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
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