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   BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12   

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https://dejure.org/2013,47732
BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12 (https://dejure.org/2013,47732)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2013 - IX R 45/12 (https://dejure.org/2013,47732)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - IX R 45/12 (https://dejure.org/2013,47732)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien - Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • openjur.de

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit; Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien; Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    UmwStG § 20 Abs 4, UmwStG § 21 Abs 1, UmwStG § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 16, EStG § 17, HGB § 255 Abs 1, WPapG § 6 Abs 1
    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien - Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien - Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 4 UmwStG 1995, § 21 Abs 1 UmwStG 1995, § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG 1995, § 16 EStG 2002, § 17 EStG 2002
    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien - Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit – Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien – Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • Betriebs-Berater

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien

  • rewis.io

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien - Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit; Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien

  • datenbank.nwb.de

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach einem Aktiensplit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit; Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach dem UmwStG erfordert bei Veräußerung von Aktien deren Bestimmbarkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei girosammelverwahrten Aktien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungsgewinn bei girosammelverwahrten Aktien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 296
  • BB 2014, 1045
  • BB 2014, 2605
  • DB 2014, 928
  • BStBl II 2014, 578
  • NZG 2014, 595
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.02.1966 - I 95/63

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    b) Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a; BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, unter II.2.b).

    Daraus folgt für das einzelne Wertpapier ein Durchschnittswert (BFH-Urteil in BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.).

    Bei girosammelverwahrten Aktien hat der Aktionär Miteigentum nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art (§ 6 Abs. 1 des Depotgesetzes; vgl. BFH-Urteil in BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274; Ziemons in: Nirk/Ziemons/Binnewies, a.a.O., Rz I 6.184).

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 52/02

    Veräußerungsverlust bei wesentlichen Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    b) Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a; BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, unter II.2.b).

    d) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727, unter II.1.b bb, und in BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert.

  • BFH, 17.10.2001 - I R 111/00

    Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 UmwStG i.V.m. § 16 EStG geht der Anwendung des § 17 EStG vor (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1992 VIII R 40/89, BFHE 173, 17, BStBl II 1994, 222; vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 24. Juni 2008 IX R 58/05, BFHE 222, 367, BStBl II 2008, 872; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 ff., Tz 21.02).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 40/89

    Erfassung des Veräußerungsgewinns bei Geschäftsanteilserwerb durch

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 UmwStG i.V.m. § 16 EStG geht der Anwendung des § 17 EStG vor (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1992 VIII R 40/89, BFHE 173, 17, BStBl II 1994, 222; vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 24. Juni 2008 IX R 58/05, BFHE 222, 367, BStBl II 2008, 872; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 ff., Tz 21.02).
  • BFH, 26.08.2010 - I B 85/10

    Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    b) Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a; BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, unter II.2.b).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 58/05

    Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 UmwStG i.V.m. § 16 EStG geht der Anwendung des § 17 EStG vor (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1992 VIII R 40/89, BFHE 173, 17, BStBl II 1994, 222; vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; vom 24. Juni 2008 IX R 58/05, BFHE 222, 367, BStBl II 2008, 872; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 ff., Tz 21.02).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    d) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727, unter II.1.b bb, und in BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert.
  • BFH, 24.11.1993 - X R 49/90

    Spekulationsfrist und -gewinn bei sammelverwahrten Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren, die in Sammelverwahrung genommen sind, werden im Rahmen des § 21 UmwStG auf den ideellen Anteil an solchen Wirtschaftsgütern bezogen mit der Folge, dass dem Identitätserfordernis genügt ist, wenn es sich der Art und der Stückzahl nach um dieselben Wertpapiere handelt (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10

    Die steuerliche Konkretisierung von Aktien im Sammeldepot

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 475 veröffentlichten Urteil aus, das FA habe zutreffend gemäß den vertraglichen Gestaltungen ausschließlich die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG einbringungsgeborenen Anteile an der AG als an die Familienmitglieder veräußert behandelt; die durch die Antragsversteuerung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG entstrickten Aktien seien nicht erfasst worden.
  • BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19

    Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu

    Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 11.12.2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, unter II.1.b).

    Daraus folgt für das einzelne Wertpapier ein Durchschnittswert (BFH-Urteil in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578).

    c) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578; vom 20.04.2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert, wenn er die Anteile zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben hat (vgl. BFH-Urteile vom 10.10.1978 - VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77; vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11; H 17 (5) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2013, Stichwort "Wahlrecht bei teilweiser Veräußerung von GmbH-Anteilen").

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - 11 K 1800/16

    Ermittlung der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung von nicht verbrieften und

    Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 - I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a; BFH-Beschluss vom 26. August 2010 - I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, unter II.2.b; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, unter II.1.b).

    Daraus folgt für das einzelne Wertpapier ein Durchschnittswert (BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 - I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III. und vom 11. Dezember 2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, unter II.1.b).

    Dies setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass der Veräußerer bereits bei der Veräußerung (durch die Bezugnahme auf den notariellen Erwerbsakt) "bestimmt", welche Anteile er veräußert, und damit diese Anteile identifiziert; andernfalls ist von den durchschnittlichen Anschaffungskosten des Veräußerers auszugehen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11 unter 5., und vom 11. Dezember 2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, unter II.1.b und d; siehe auch Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG, Rn. 207).

  • BFH, 03.05.2023 - IX R 12/22

    Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes

    Dementsprechend ist der Gewinn beziehungsweise Verlust aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft sowohl hinsichtlich des Veräußerungspreises als auch der Anschaffungskosten anteilsbezogen zu bestimmen (in diesem Sinne Senatsurteil vom 11.12.2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, Rz 21, m.w.N.; Schneider in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz C 182; Brandis/Heuermann/Vogt, § 17 EStG Rz 715).
  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

    So ist für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, Rz 19, m.w.N.).
  • FG München, 30.09.2014 - 6 K 1766/11

    Eigenhandelsabsicht aufgrund von Wissenszurechnung

    Dieser Erwerb wird nicht dadurch geändert, dass sich aufgrund des Aktiensplits die Anzahl der erworbenen Aktien verdoppelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 IX R 45/12, BFH/NV 2014, 974).
  • FG Köln, 24.04.2015 - 7 K 1279/07

    Einkommensteuer: Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten

    Diese Auffassung hat der BFH bereits in verschiedenen Entscheidungen zur Subsumtion von Veräußerungen girosammelverwahrter Aktien unter die Tatbestände des § 23 EStG und des § 21 UmwStG vertreten (vgl. Entscheidungen vom 11.12.2013 IX R 45/12 BStBl II 2014, 578, vom 26.8.2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, vom 4.5.1994 X R 157/90, BFH/NV 1995, 195, und vom 24.11.1993 X R 49/90, BStBl II 1994, 591).
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