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   BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11   

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https://dejure.org/2013,47167
BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11 (https://dejure.org/2013,47167)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XI R 42/11 (https://dejure.org/2013,47167)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - XI R 42/11 (https://dejure.org/2013,47167)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • openjur.de

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 3, EStG § ... 70 Abs 2 S 1, AO § 37 Abs 2 S 2, AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 174 Abs 2, AO § 228 S 2, AO § 229 Abs 1, EStG § 78, EStG § 64 Abs 1, EStG § 68, AO § 155 Abs 4, EStG § 72, AO § 220 Abs 2 S 2, EStG § 73 Abs 1 S 1
    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 3 EStG 2002, § 70 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 72 EStG 1990 vom 11.10.1995, § 73 Abs 1 S 1 EStG 1990 vom 11.10.1995, § 37 Abs 2 S 2 AO
    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • rewis.io

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung auf Grund Arbeitgeberwechsels doppelt gezahlten Kindergeldes; Beginn der Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Kindergeldauszahlung durch Familienkasse und öffentlichen Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderungdoppelt gezahlten Kindergeldes aufgrund eines Arbeitgeberwechsels; Grundsätze zum Beginn der Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur doppelten Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familienkasse kann auch nach Wechsel des Kindergeldberechtigten in den öffentlichen Dienst zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung befugt sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung bei doppelter Festsetzung und Auszahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 302
  • FamRZ 2014, 940
  • BB 2014, 1301
  • BStBl II 2014, 840
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 4058/08

    Finanzrechtliche Auswirkungen einer doppelten Antragstellung und eines doppelten

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Denn diese ist darauf zurückzuführen, dass der Kläger jedenfalls seiner besonderen Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nachgekommen war, indem er den Arbeitgeberwechsel gegenüber der Familienkasse nicht anzeigte (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juni 2009  15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519, unter 2.a; Urteil des FG Köln vom 17. September 2009  10 K 4058/08, EFG 2010, 380, unter 3.b bb).

    Denn die Befugnis nach § 174 Abs. 2 AO steht der Behörde zu, die den fehlerhaften Bescheid erlassen hat (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 20 ff., zu § 174 Abs. 1 AO; Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1519, unter 2.; Urteil des FG Köln in EFG 2010, 380, unter 2.b).

  • FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Denn diese ist darauf zurückzuführen, dass der Kläger jedenfalls seiner besonderen Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nachgekommen war, indem er den Arbeitgeberwechsel gegenüber der Familienkasse nicht anzeigte (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juni 2009  15 K 37/09 Kg, EFG 2009, 1519, unter 2.a; Urteil des FG Köln vom 17. September 2009  10 K 4058/08, EFG 2010, 380, unter 3.b bb).

    Denn die Befugnis nach § 174 Abs. 2 AO steht der Behörde zu, die den fehlerhaften Bescheid erlassen hat (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 20 ff., zu § 174 Abs. 1 AO; Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1519, unter 2.; Urteil des FG Köln in EFG 2010, 380, unter 2.b).

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Entscheidend ist lediglich, dass die Festsetzung --wie hier-- materiell-rechtlich ergehen durfte (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    In diesen Fällen steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO einer Zahlungsverjährung nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Rückforderungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Festsetzung allein durch die Auszahlung ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447, unter II.2.b; vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, unter II.a).
  • BFH, 09.05.2012 - I R 73/10

    Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Denn die Befugnis nach § 174 Abs. 2 AO steht der Behörde zu, die den fehlerhaften Bescheid erlassen hat (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 20 ff., zu § 174 Abs. 1 AO; Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1519, unter 2.; Urteil des FG Köln in EFG 2010, 380, unter 2.b).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08

    Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen Auszahlung von Eigenheimzulage auf

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    In diesen Fällen steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO einer Zahlungsverjährung nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Rückforderungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Festsetzung allein durch die Auszahlung ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447, unter II.2.b; vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, unter II.a).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Im Streitfall hat zum 1. Mai 2013 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel stattgefunden; Beklagte und Revisionsklägerin ist nunmehr die Familienkasse Bayern Nord (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2013 III R 8/11, BFHE 241, 511, BStBl II 2013, 1040, Rz 11; vom 28. Mai 2013 XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774, Rz 14).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Im Streitfall hat zum 1. Mai 2013 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel stattgefunden; Beklagte und Revisionsklägerin ist nunmehr die Familienkasse Bayern Nord (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2013 III R 8/11, BFHE 241, 511, BStBl II 2013, 1040, Rz 11; vom 28. Mai 2013 XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774, Rz 14).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 45/08

    Erlass eines Berichtigungsbescheids in verjährter Zeit

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Daher ist die Änderung bzw. Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 2 AO nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht hat und aus diesem Grund nicht auf die Bestandskraft des ihn im Ergebnis begünstigenden Steuerbescheides vertrauen kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2004 XI B 63/02, BFH/NV 2005, 1, unter II.2.; BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 45/08, BFHE 233, 6, BStBl II 2011, 673, Rz 16, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2004 - XI B 63/02

    Abgrenzung Ap - Einzelermittlung; Änderung nach § 174 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
    Daher ist die Änderung bzw. Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 2 AO nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht hat und aus diesem Grund nicht auf die Bestandskraft des ihn im Ergebnis begünstigenden Steuerbescheides vertrauen kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2004 XI B 63/02, BFH/NV 2005, 1, unter II.2.; BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 45/08, BFHE 233, 6, BStBl II 2011, 673, Rz 16, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10

    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf

  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

  • BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99

    Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996

  • BFH, 31.03.2005 - III B 189/04

    Rückforderung von Kindergeld - Zahlung ohne Antrag

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - 4 K 1755/97
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

  • FG Schleswig-Holstein, 17.06.2015 - 1 K 213/14

    Verfahrensrechtliche Rückabwicklung einer Kindergelddoppelzahlung

    Mit Beschluss vom 5. September 2012 hat das Gericht das Ruhen des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss der beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionssache XI R 42/11 angeordnet.

    Der Kläger macht zuletzt im Wesentlichen geltend: Auch unter Zugrundelegung des BFH-Urteils XI R 42/11 vom 11. Dezember 2013 mangele es an einer Aufhebungsbefugnis der Familienkasse.

    Denn in jedem Fall setzte eine solche "Übernahme" voraus, dass die sachlich zuständige Behörde von dem Vorhandensein des Bescheides Kenntnis hat und sich den Regelungsinhalt des Bescheides zumindest konkludent zu Eigen macht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11, BFHE 244, 302, BStBl II 2014, 840; vgl. auch Bundeszentralamt für Steuern, BStBl I 2011, 734).

    Auch der BFH ist dieser Rechtsprechung nicht gefolgt (Urteil vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11, a.a.O).

    Allerdings bestehen Zweifel an einer Aufhebungsbefugnis gemäß § 174 Abs. 2 Satz 1 AO (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013, BFH/NV 2014, 954).

    Aufgrund der rechtmäßigen Aufhebung der Kindergeldbewilligung war die Beklagte gemäß § 37 Abs. 2 AO auch zur Rückforderung des rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11, BFH/NV 2014, 954).

  • BFH, 06.04.2017 - III R 33/15

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen

    Nachdem das Verfahren bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11 (BFHE 244, 302, BStBl II 2014, 840) geruht hatte, entschied das FG, der 1996 ergangene Festsetzungsbescheid sei durch Wegfall der sachlichen Zuständigkeit der Familienkasse rechtswidrig geworden (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1818).
  • BFH, 18.12.2014 - III R 13/14

    Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld

    Ob sich ihre Änderungsbefugnis --wie das FG angenommen hat-- aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO, aus § 70 Abs. 2 EStG oder --was zutreffen dürfte-- aus § 174 Abs. 2 AO ergibt (so das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11, BFHE 244, 302, BStBl II 2014, 840), kann dahinstehen.
  • BFH, 22.04.2020 - III R 25/19

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Daher ist eine Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 2 AO nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst, allein oder überwiegend die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht hat und aus diesem Grund nicht auf die Bestandskraft des ihn im Ergebnis begünstigenden Steuerbescheides vertrauen kann (Senatsurteile vom 03.03.2011 - III R 45/08, BFHE 233, 6, BStBl II 2011, 673, Rz 16; vom 11.11.2013 - XI R 42/11, BFHE 244, 302, BStBl II 2014, 840, Rz 19, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - 2 K 2164/16

    Änderung bei Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den

    aa) Daher ist die Änderung bzw. Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 2 AO nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht hat und aus diesem Grund nicht auf die Bestandskraft des ihn im Ergebnis begünstigenden Steuerbescheides vertrauen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2004 XI B 63/02, BFH/NV 2005, 1; BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 45/08, a.a.O.; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 XI R 42/11, BStBl II 2014, 840).
  • FG Köln, 16.03.2022 - 3 K 1144/19

    Aufhebung des Kindergeldbescheids bei doppelter Gewährung von Kindergeld für ein

    Das Kindergeld darf für ein und dasselbe Kind nicht doppelt gewährt werden (BFH, Urteile vom 1.7.2003 VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25 und vom 11.12.2013 XI R 42/11, BStBl II 2014, 840, Rn. 31).

    Das Kindergeld darf für ein und dasselbe Kind nicht doppelt gewährt werden (BFH, Urteile vom 1.7.2003 VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25 und vom 11.12.2013 XI R 42/11, BStBl II 2014, 840, Rn. 31).

  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2

    Ein auf der Änderung oder der Aufhebung eines Festsetzungsbescheids beruhender Rückforderungsanspruch wird dagegen mit der Bekanntgabe des Änderungs- oder Aufhebungsbescheides fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 2 AO), so dass die Zahlungsverjährung entsprechend der Regelung des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO nicht vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aufhebung wirksam geworden ist, beginnt (BFH-Urteil vom 11.12.2013 XI R 42/11, BStBl II 2014, 840; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 37 AO Rz. 54; Kruse in Tipke/Kruse, AO, § 229 Rz. 3; Rüsken in Klein, AO, § 229 Rz. 5).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 4 K 2249/16

    Wechsel der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 72 EStG

    c) Aus dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 2013 (XI R 42/11, BStBl II 2014, 840) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

    Als Folge wäre die Kindergeldfestsetzung der Mutter für Juni und Juli 2017 durch die hierfür örtlich zuständige Familienkasse aufzuheben und das an diese noch infolge der ursprünglichen Kindergeldfestsetzung gezahlte Kindergeld von der Mutter nach § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zurückzuzahlen (vgl. z.B. BFH vom 24.10.2000 - VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; BFH vom 11.12.2013 - XI R 42/11, BStBl. II 2014, 840).
  • FG Hamburg, 24.03.2017 - 5 K 15/17

    Familienleistungsausgleich: Keine Erstattung von Kosten im Vorverfahren bei

    Die bloße Zahlungsunterbrechung nach zuvor erfolgter Kindergeldfestsetzung bzw. zuvor erfolgter Kindergeldzahlung seitens der Familienkasse stellt indes keinen Verwaltungsakt dar (s. BFH Urteil vom 11.12.2013 XI R 42/11, BStBl II 2014, 840 Tz. 27 Juris).
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