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   BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17   

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https://dejure.org/2017,54305
BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17 (https://dejure.org/2017,54305)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2017 - VI B 21/17 (https://dejure.org/2017,54305)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - VI B 21/17 (https://dejure.org/2017,54305)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 128 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 128 Abs 2 FGO
    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 128 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Zurückweisung eines PKH-Antrags; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzgericht im PKH-Verfahren

  • rewis.io

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Zurückweisung eines PKH-Antrags

  • datenbank.nwb.de

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Hierin lag insbesondere keine, im PKH-Verfahren nur in eng begrenztem Umfang zulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (s. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Mai 1997  1 BvR 296/94, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2745, und vom 20. Februar 2002  1 BvR 1450/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1069).

    dd) Die Klägerin hat auch nicht hinreichend dargelegt, dass ihr die Vorinstanz PKH hätte gewähren müssen, weil eine Beweisaufnahme vor dem FG ernsthaft in Betracht kam (dazu BVerfG-Beschluss in NJW-RR 2002, 1069).

  • BFH, 07.10.2011 - VII S 6/11

    Vortragsvorbereitung begründet keinen Anspruch auf Terminsverlegung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    aa) Obwohl PKH-Beschlüsse des FG gemäß § 128 Abs. 2 FGO unanfechtbar sind, kann nach der Rechtsprechung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs dahingehend geltend gemacht werden, dass das FG den Antragsteller in rechtswidriger Weise um die Möglichkeit gebracht habe, sich durch einen Prozessbevollmächtigten sachkundig vertreten zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030, und vom 7. Oktober 2011 VII S 6/11 (PKH), BFH/NV 2012, 242; ebenso Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 142 Rz 110; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 71; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, und vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Denn die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das FG setzt u.a. die Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen des Rechtsschutzbegehrens voraus (s. BVerfG-Beschluss vom 14. Februar 2017  1 BvR 2507/16, www.bverfg.de).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Wird gerügt, das FG habe einen Beweisantrag verfahrensfehlerhaft übergangen, ist u.a. darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die Fundstellen, in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme und inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10

    Überraschungsentscheidung - Rechtliches Gehör - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Soweit die Klägerin meint, eine Entscheidung des BFH sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, gehört zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (Senatsbeschluss vom 15. März 2011 VI B 151/10, BFH/NV 2011, 1003).
  • BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, und vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    aa) Obwohl PKH-Beschlüsse des FG gemäß § 128 Abs. 2 FGO unanfechtbar sind, kann nach der Rechtsprechung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs dahingehend geltend gemacht werden, dass das FG den Antragsteller in rechtswidriger Weise um die Möglichkeit gebracht habe, sich durch einen Prozessbevollmächtigten sachkundig vertreten zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030, und vom 7. Oktober 2011 VII S 6/11 (PKH), BFH/NV 2012, 242; ebenso Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 142 Rz 110; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 71; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17
    Hierin lag insbesondere keine, im PKH-Verfahren nur in eng begrenztem Umfang zulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (s. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Mai 1997  1 BvR 296/94, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2745, und vom 20. Februar 2002  1 BvR 1450/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1069).
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