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   BFH, 12.01.1973 - III R 30/72   

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https://dejure.org/1973,1178
BFH, 12.01.1973 - III R 30/72 (https://dejure.org/1973,1178)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1973 - III R 30/72 (https://dejure.org/1973,1178)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 1973 - III R 30/72 (https://dejure.org/1973,1178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Wirtschaftsgütern - Ausländisches Recht - Formalrechtliche Gestaltung - Wirtschaftliche Bedeutung - Ausländische Rechtsnorm - Holländisches Recht - Schenkung - Unbedingter Vermögensanfall - Auflösend befristete Verfügungsbeschränkung - Ansatz einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 546
  • DB 1973, 1156
  • BStBl II 1973, 440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.03.1972 - III R 30/71

    Bewertung von Kapitalforderungen bei der Vermögensbesteuerung

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Welche Grundsätze hierfür maßgebend sind, hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. März 1972 III R 30/71 (BFHE 105, 282, BStBl II 1972, 516) entschieden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 14 BewG kein Anwendungsfall des § 10 Abs. 2 und 3 BewG (vgl. Urteil III R 30/71), so daß die besonderen Umstände bei der Forderungsbewertung auch persönliche Verhältnisse mitumfassen können.

  • BFH, 12.05.1970 - II 52/64

    Erbschaftsteuer bei Nachlassfolge nach ausländischem Recht - Erbschaftsteuer bei

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Nur insoweit als diese Bedeutung der ausländischen Rechtsnorm eine Zurechnung nach den deutschen Zurechnungsvorschriften ermöglicht, wird der Tatbestand der Vermögensteuerpflicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1970 II 52/64, BFHE 105, 44, BStBl II 1972, 462).
  • BFH, 26.05.1972 - III R 61/71

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Steuerschuld - Veranlagte

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Sofern das deutsche Steuerrecht, wie in den §§ 4 bis 8 BewG, an Begriffe des inländischen bürgerlichen Rechts anknüpft (BFH-Urteil vom 26. Mai 1972 III R 61/71, BFHE 106, 110, BStBl II 1972, 693), erfordert die Einordnung nach der lex fori eine Prüfung, ob in dem ausländischen Sachverhalt die Voraussetzungen erfüllt sind, wie sie das BGB z. B. für eine aufschiebende Bedingung oder eine Befristung vorschreibt.
  • BFH, 12.07.1968 - III 181/64

    Bestimmung des geltenden Grundsatzes für die Einheitsbewertung des

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Verfügungsbeschränkungen, die sich aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Stellvertretung ergeben, sind jedoch keine Umstände, die einer Forderung selbst innewohnen (BFH-Urteil vom 12. Juli 1968 III 181/64, BFHE 93, 323, BStBl II 1968, 794).
  • BFH, 20.07.1960 - II 262/57 U

    Bewerung eines auf Grund einer sog. building lease in Irland auf fremdem Grund

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Ein ausländisches Rechtsinstitut ist in das inländische Rechtssystem nach der sogenannten lex fori einzuordnen (BFH-Urteil vom 20. Juli 1960 II 262/57 U, BFHE 71, 360, BStBl III 1960, 385).
  • BFH, 19.10.1956 - III 128/55 U

    Wirtschaftliche Bedeutung als Grundlage der Beurteilung von Erbvorgängen mit

    Auszug aus BFH, 12.01.1973 - III R 30/72
    Sofern es zweifelhaft ist, ob ein Erwerb vorliegt, der eine steuerliche Zurechnung rechtfertigt, hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze festgelegt, die insbesondere berücksichtigen, daß in ausländischen Rechten Rechtsinstitute bestehen können, die vom inländischen Recht abweichen und von dessen Begriffsbestimmungen nicht getroffen werden: Ein Vergleich zwischen ausländischem und deutschem bürgerlichen Recht zum Zwecke der steuerlichen Beurteilung ist nicht schlechthin ausgeschlossen (Urteil des BFH vom 19. Oktober 1956 III 128/55 U, BFHE 63, 431, BStBl III 1956, 363, unter Einschränkung der Rechtsprechung des RFH im Urteil vom 8. Oktober 1929 V e A 62/28, StuW 1929 Nr. 996 Sp. 1739).
  • BFH, 08.06.1988 - II R 243/82

    Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem

    Denn nur insoweit als diese Bedeutung der ausländischen Rechtsnorm eine Zurechnung nach den inländischen Zurechnungsvorschriften rechtfertigt, wird der Tatbestand der Vermögensteuerpflicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1973 III R 30/72, BFHE 108, 546, 549, BStBl II 1973, 440).
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