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   BFH, 12.01.1989 - V R 43/84   

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https://dejure.org/1989,1287
BFH, 12.01.1989 - V R 43/84 (https://dejure.org/1989,1287)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1989 - V R 43/84 (https://dejure.org/1989,1287)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - V R 43/84 (https://dejure.org/1989,1287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 278
  • BB 1989, 612
  • DB 1989, 911
  • BStBl II 1989, 339
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.1980 - V R 126/76

    Zinsdifferenz (sog. Packing) als Entgelt für Kreditvermittlung

    Auszug aus BFH, 12.01.1989 - V R 43/84
    Sie macht - wie bisher - geltend: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1980 V R 126/76 (BFHE 131, 109, BStBl II 1980, 618) bewirkten Kreditvermittler, die einer Bank Kunden zuführten, damit sonstige Leistungen.

    Diese Ausführungen des FG lassen ebensowenig einen Rechtsfehler erkennen wie sein Standpunkt, die Klägerin könne sich nicht mit Erfolg auf das Urteil in BFHE 131, 109, BStBl II 1980, 618 berufen.

  • BFH, 16.07.1970 - V R 138/69

    Befreiungsvorschrift - Tätigkeiten der genannten Unternehmer - Bankrepräsentant

    Auszug aus BFH, 12.01.1989 - V R 43/84
    Wie der BFH im Urteil vom 16. Juli 1970 V R 138/69 (BFHE 99, 437, BStBl II 1970, 709) ausgeführt habe, habe der Gesetzgeber im UStG 1967 in der Regel die einem steuerbefreiten Umsatz vorhergehenden Umsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit und damit grundsätzlich die nachteiligen Wirkungen einer Umsatzbesteuerung für die beteiligten Unternehmen oder deren Abnehmer in Kauf genommen.
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 289/64

    Maklerlohn, Courtage, Vermittlungstätigkeit, Begriff, vermitteln,

    Auszug aus BFH, 12.01.1989 - V R 43/84
    "Vermitteln" i. S. des § 652 BGB verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. Dezember 1967 VIII ZR 289/64, Betriebs-Berater 1968, 148) Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, also mit dem Auftraggeber und dem Dritten, mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen.
  • BFH, 26.01.1995 - V R 9/93

    Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den

    Seine Auslegung deckt sich mit der Verwendung des Begriffs im bürgerlichen Recht (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339).

    Erforderlich ist vielmehr, daß der "Vermittler" Verbindungen zum Dritten aufnimmt und auf diesen einwirkt, einen Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen (vgl. Senatsurteil in BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339).

  • BFH, 23.10.2002 - V R 68/01

    Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen

    Übereinstimmend damit hat der Senat bereits im Urteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84 (BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339) die Beschaffung von Anschriften interessierter Kapitalanleger für einen Anlageberater nicht als "Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren" i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG 1973 beurteilt.
  • BFH, 10.08.1993 - V B 152/92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84 (BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339) geklärt, was unter einer Vermittlung i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG 1980 zu verstehen ist.

    Zur Begründung der Divergenz bringt die Klägerin vor, die Vorentscheidung enge den Begriff Vermittlung in der Weise ein, daß Vermittlung nur dann anzunehmen sei, wenn man neben der Kontaktaufnahme in der Lage sei, auf die Vertragsinhalte Einfluß zu nehmen, während der BFH in seinem Urteil in BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339 Vermittlung i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG 1980 schon dann bejahe, wenn jemand Verbindung zu Dritten aufnehme und auf diese Person einwirke, einen Vertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen.

    Das FG hat sich in seinem Urteil ausdrücklich auf das Senatsurteil in BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339 bezogen und die darin aufgestellten Grundsätze angewendet.

  • BFH, 18.07.2002 - V R 44/01

    Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters

    Es reiche nicht aus, dass jemand nur irgendeine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setze (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BFHE 156, 278, BStBl II 1998, 339).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 2638/01

    Zu den Voraussetzungen der steuerfreien Vermittlung der Umsätze im

    Der Bundesfinanzhof -BFH- habe deshalb entschieden, dass er deckungsgleich mit dem bürgerlichen Recht auszulegen sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BStBl II 1989, 339).

    Damit hat "X" mehr als nur bloße Anschriften von Interessenten der Bank ... beschafft (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BStBl II 1989, 339).

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 11 K 16/92

    Umsatzsteuerpflicht der von Banken an einen selbständigen Vermögensverwalter für

    Es reicht nicht aus, dass jemand nur irgendeine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setzt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BFHE 156, 278; BStBl II 1989, 339 verneinend für den Fall der Vermittlung von Umsätzen gemäß § 4 Nr. 8 f UStG bei der Beschaffung von Anschriften von interessierten Kapitalanlegern für einen Anlageberater).

    Hiervon ist der Senat aufgrund des BFH-Urteils vom 13. Januar 1989 V R 43/84 (a. a. O.) - wie bereits dargelegt - ohnehin ausgegangen.

  • FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 14/05

    Steuerrechtliche Einordnung von bestimmten Leistungen als Vermittlung von

    Hiernach ist für eine Vermittlungstätigkeit zumindest erforderlich, dass der Vermittler Verbindungen zu einem Dritten aufnimmt und auf diesen einwirkt, einen Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen; als Vermitteln kann also nicht angesehen werden, dass jemand nur irgendeine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setzt (BFH-Urteile vom 12.01.1989 V R 43/84, BStBl. II 1989, 339 undvom 23.10.2002 V R 68/01, BStBl. II 2003, 618).

    d) Somit erhielt der Kläger die Provision nicht als Gegenleistung für eine Verhandlungstätigkeit zu Gunsten seiner Kunden mit dem Ziel, einen konkreten Vertrag mit einem Dritten zustande zubringen (BFH-Urteile vom 12.01.1989 V R 43/84, a.a.O.), sondern er veranlasste durch seine Beratung seine Kunden zu einer Entscheidung über eine Vermögensdisposition.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 3 K 1900/02

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Marketing- und Werbungsleistungen, die im

    Übereinstimmend damit hatte der BFH bereits im Urteil vom 12. Januar 1989 (V R 43/84, BStBl II 1989, 339) die Beschaffung von Anschriften interessierter Kapitalanleger für einen Anlageberater nicht als "Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren" i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beurteilt.
  • FG München, 23.10.1998 - 14 V 3081/98

    Steuerfreiheit von Leistungen als "Zubringer" oder "Koordinator" in einem

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  • FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12

    Umsatzsteuer - Bestimmung des Leistungsorts bei mit Katalogleistung

    Sie wird einer Vertragspartei gegenüber erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet (z. B.: BFH, Urteil vom 12. Januar 1989 - V R 43/84 -, BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339; BFH, Urteil vom 26. Januar 1995 - V R 9/93 -, BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427; EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - C-453/05 -, juris, Rn. 23; siehe auch: Sobotta in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, 127. Lieferung, § 4 Nr. 8 UStG, Rn. 50).
  • FG Köln, 10.11.2005 - 3 K 3739/02

    Differenzierung einer nichtselbstständigen Tätigkeit von einer selbstständigen

  • FG Düsseldorf, 12.09.2008 - 1 K 3288/06

    Anforderungen einer steuerfreien Vermittlungsleistung im Sinne von § 4 Nr. 8

  • FG Hamburg, 22.07.1997 - VII 138/94

    Umsatzsteuerfreiheit für sogenannte Superprovisionen und Zahlungen zur

  • BFH, 22.11.1994 - V B 73/94

    Vorsteuerabzug bei Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter

  • BFH, 08.02.1991 - V B 134/89

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung eines jeweiligen Zulassungsgrundes

  • FG Münster, 14.11.1996 - 5 K 1451/95
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