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   BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06   

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https://dejure.org/2007,14282
BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06 (https://dejure.org/2007,14282)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2007 - XI B 39/06 (https://dejure.org/2007,14282)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - XI B 39/06 (https://dejure.org/2007,14282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 § 16; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NZB: Divergenz, Betriebsunterbrechung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Betriebsaufgabe trotz langjähriger Betriebsverpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06
    Denn bei der Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage ist, ist auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II.2.b der Gründe).

    Auch eine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388 ist nicht schlüssig dargelegt worden.

    Dass es zahlreiche derartige Betriebe gibt, belegt angesichts dessen, dass die Beurteilung, ob im Einzelfall eine wesentliche Betriebsgrundlage oder lediglich ein Wirtschaftsgut von untergeordneter Bedeutung gegeben ist, weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.), nicht die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage.

    Denn danach muss dem Verpächter objektiv die Möglichkeit verbleiben, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb als solchen wieder aufzunehmen und fortzuführen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II.2.a der Gründe, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2002 - 4 K 1194/01

    Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des

    Auszug aus BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06
    Der Kläger hat nicht schlüssig dargetan, dass die Vorentscheidung von dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 2004 (gemeint: 25. Januar 2002) 4 K 1194/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 677) abweicht und daher eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    Der Kläger hat vielmehr selbst vorgetragen, dass die Entscheidung in EFG 2002, 677 eine Bauunternehmung und nicht wie das angefochtene Urteil einen Kfz-Handel mit Werkstatt betrifft.

  • BFH, 21.03.2005 - XI B 219/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht (unterlassene Beweiserhebung),

    Auszug aus BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06
    Für eine schlüssige Darlegung wäre es erforderlich gewesen, jeweils einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils und der (angeblichen) Divergenzentscheidung so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2005 XI B 219/03, BFH/NV 2005, 1344).
  • BFH, 24.10.1990 - II B 31/90

    - Keine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO bei bedeutsamen und

    Auszug aus BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06
    Zwar reicht es für die schlüssige Bezeichnung einer Divergenz auch aus, wenn eine FG-Entscheidung benannt wird, die zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist und diesem Sachverhalt eine andere Rechtsfolge beigemessen hat, als sie das FG in dem angefochtenen Urteil angenommen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1990 II B 31/90, BFHE 162, 483, BStBl II 1991, 106).
  • BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06
    Danach kann nicht eine für alle Fälle gleichermaßen gültige Höchstdauer der Verpachtung benannt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 2006 VIII B 98/01, BFH/NV 2006, 1287).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Es ist daher ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit der Wiederaufnahme oder Fortführung des Betriebs besteht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 8. Februar 2007 IV R 65/01, BFHE 216, 412, unter II.2.d dd der Gründe; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Er kann auch konkludent in scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG zum Ausdruck kommen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297; vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710; vom 21. Juli 2004 I B 190/03, BFH/NV 2004, 1642; vom 8. Juli 1998 VIII B 74/97, BFH/NV 1999, 14).
  • BFH, 22.05.2007 - X B 143/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Wollten die Kläger mit dem Hinweis, das Urteil des Finanzgerichts (FG) verstoße "gegen die vom BFH aufgestellten Grundsätze zu steuerlichen Schätzungsbescheiden", eine die Rechtseinheit gefährdende Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend machen, so hätten sie zu deren Darlegung die angeblich im Grundsätzlichen voneinander abweichenden Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil einerseits und in den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau bezeichnen und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710; vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).
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