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   BFH, 12.01.2011 - II R 30/09   

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https://dejure.org/2011,4711
BFH, 12.01.2011 - II R 30/09 (https://dejure.org/2011,4711)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2011 - II R 30/09 (https://dejure.org/2011,4711)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - II R 30/09 (https://dejure.org/2011,4711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a. F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • openjur.de

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR; Auslegung von Vollmachten; Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F.; Zweck von Zustellungsvorschriften; Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • Bundesfinanzhof

    VwZG § 3 Abs 1 S 2, AO § 80 Abs 1, ZPO § 84, FGO § 68, FGO § 127, FGO § 135 Abs 5 S 2, GKG § 32 Abs 1 S 2, AO § 122 Abs 5 S 2, VwZG § 8 Abs 1 S 2
    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • Bundesfinanzhof

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 2 VwZG vom 25.06.2001, § 80 Abs 1 AO, § 84 ZPO, § 68 FGO, § 127 FGO
    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • rewis.io

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von Vollmachten durch Zeitablauf im Falle der Geltung nach ihrem Wortlaut bis auf Widerruf; Wirksambleiben von bereits wirksam zugestellten Bescheiden durch Rücksendung an das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erlöschen der Vollmacht bei Auflösung einer Sozietät von Rechtsanwälten oder Steuerberatern in der Rechtsform einer GbR; Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F.; keine Kostenentscheidung bei mehreren unterschiedlich beteiligten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksame Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheides bei Kenntnis des Finanzamtes über die Auflösung der empfangbevollmächtigten Sozietät; Erlöschen von Vollmachten durch Zeitablauf im Falle der Geltung nach ihrem Wortlaut bis auf Widerruf; Wirksambleiben von bereits ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - II R 30/09
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (BFH-Urteile vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269; vom 12. Februar 2009 V R 61/06, BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828, und vom 30. Juni 2010 II R 60/08, BFHE 230, 78, BStBl II 2010, 897).

    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, weil das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet (BFH-Urteile vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540,  BStBl II 2007, 472, und in BFHE 230, 78, BStBl II 2010, 897).

  • BFH, 08.08.1968 - V B 29/68

    Gleichzeitig erhobene Anfechtungsklagen - Streitwert - Steuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - II R 30/09
    Die bis zur Verbindung angefallenen Gerichtsgebühren sind getrennt nach den Streitwerten der bis dahin anhängigen einzelnen Verfahren zu bemessen (BFH-Beschlüsse vom 8. August 1968 V B 29-32/68, BFHE 93, 266, BStBl II 1968, 778, und vom 26. Mai 2000 XI E 1/00, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 26.05.2000 - XI E 1/00

    Streitgegenstand und Streitwert

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - II R 30/09
    Die bis zur Verbindung angefallenen Gerichtsgebühren sind getrennt nach den Streitwerten der bis dahin anhängigen einzelnen Verfahren zu bemessen (BFH-Beschlüsse vom 8. August 1968 V B 29-32/68, BFHE 93, 266, BStBl II 1968, 778, und vom 26. Mai 2000 XI E 1/00, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 03.06.2014 - II R 45/12

    Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten nichts geändert hat (BFH-Urteile vom 15. Dezember 2010 II R 45/08, BFHE 232, 218, BStBl II 2012, 292, und vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755).
  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen

    (2) Auch der BFH hat bereits mehrfach hervorgehoben, dass die Zustellungsvorschriften nicht Selbstzweck sind, sondern dazu dienen, die Tatsache des Zugangs eines Schriftstücks und dessen Zeitpunkt sicher nachweisen zu können und dem Adressaten der Zustellung eine zuverlässige Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu vermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 4/18

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten nichts geändert hat (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584), wie sich aus der Erklärung des Klägers ergibt.
  • BFH, 13.11.2019 - V R 5/18

    Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584) nichts geändert hat, wie sich aus der Erklärung der Klägerin im Schriftsatz vom 28.01.2019 ergibt.
  • BFH, 08.11.2023 - II R 19/21

    Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die

    und vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755, Rz 22).

    Die berechtigten Interessen des Vollmachtgebers an einer sachgerechten Beratung und Vertretung sind zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755, Rz 22).

  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten nichts geändert hat (BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584).
  • BFH, 03.11.2011 - V R 16/09

    Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von

    Deren Inhalt ist durch Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen, bei der auch der Empfängerhorizont zu berücksichtigen ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755), zu ermitteln.
  • BFH, 26.08.2021 - V R 5/19

    Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; vom 03.06.2014 - II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und vom 22.07.2015 - II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584) nichts geändert hat, wie sich aus der Erklärung der Klägerin im Schriftsatz vom 24.07.2019 ergibt.
  • BFH, 22.08.2019 - V R 47/17

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    b) Die Auslegung der in der Vereinbarung vom 18.05.2005 abgegebenen Willenserklärungen (zur Maßgeblichkeit der schuldrechtlichen Vertragsbeziehung und deren Auslegung unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts vgl. BFH-Urteile vom 24.08.2006 - V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; vom 07.05.1987 - V R 85/77, BFH/NV 1988, 53; vom 13.03.1987 - V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524; vom 24.09.1987 - V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29; vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755) durch das FG hat ergeben, dass die Leistung des Klägers in der Rücknahme der Klage am 18.05.2005 bestand.
  • BFH, 01.02.2022 - V R 23/21

    Organschaft bei GmbH & Co. KG

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12.01.2011 - II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584) nichts geändert hat.
  • BFH, 04.03.2015 - II R 19/13

    Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung -

  • BFH, 22.07.2015 - II R 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 07. 2015 II R 12/14 -

  • BFH, 07.05.2020 - V R 22/18

    Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 33/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer

  • FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Zustellung, deren Mangel erst

  • FG Hamburg, 20.12.2014 - 3 KO 242/14

    Gerichtskostengesetz/Finanzgerichtsordnung: Zusammenveranlagte Ehegatten als

  • FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18

    Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien

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