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   BFH, 12.01.2021 - II B 61/19   

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https://dejure.org/2021,3774
BFH, 12.01.2021 - II B 61/19 (https://dejure.org/2021,3774)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2021 - II B 61/19 (https://dejure.org/2021,3774)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - II B 61/19 (https://dejure.org/2021,3774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 1, FGO § 69 Abs 3, BewG § 198, AO § 240 Abs 1 S 4, GrEStG § 8 Abs 2 S 1 Nr 3, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 69 Abs 2, BBauG § 196, BewG § 179
    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 FGO, § 69 Abs 3 FGO, § 198 BewG 1991 vom 24.12.2008, § 240 Abs 1 S 4 AO, § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 GrEStG 1997
    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides; Ernstliche Zweifel an den Grundstückswerten vor Vorlage eines Sachverständigengutachtens

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung eines Grundbesitzwerts - und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die AdV - und die nicht begründete Beschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundlagenbescheid, Folgebescheid - und die Aussetzung der Vollziehung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Es reicht aus, wenn das Begehren des Beschwerdeführers wie im Streitfall aufgrund der Antragstellung und der Begründung des Antrags auf AdV im finanzgerichtlichen Verfahren hinreichend deutlich erkennbar ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.11.2009 - II B 102/09, juris, unter II.A.).

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH-Beschluss vom 27.11.2009 - II B 102/09, unter II.B.1., m.w.N.).

    Dazu bedarf es der in § 69 Abs. 2 Satz 7 und Abs. 3 Satz 3 FGO vorgesehenen Aufhebung der Vollziehung (s.a. BFH-Beschluss vom 27.11.2009 - II B 102/09, juris, unter II.B.4.a, m.w.N.).

  • BFH, 05.12.2019 - II R 9/18

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    cc) Nach § 198 BewG kann der Steuerpflichtige jedoch den Ansatz eines individuellen niedrigeren Verkehrswerts erreichen, der unter dem nach dem BewG ermittelten Grundstückswert liegt, wenn er diesen entsprechend nachweist (vgl. BFH-Urteil vom 05.12.2019 - II R 9/18, BFHE 267, 380, Rz 12 f., m.w.N.), und auf diese Weise eine Berücksichtigung der Altlasten bei der Grundstücksbewertung erwirken.

    Abgesehen von dem Fall des zeitnahen Verkaufs kommt als Nachweis nach § 198 BewG grundsätzlich nur die Vorlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 267, 380, Rz 14 ff.).

  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    e) Wie im Hauptsacheverfahren gelten auch im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO grundsätzlich die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass die Beteiligten entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten darlegen und ggf. glaubhaft machen müssen (BFH-Beschluss vom 26.08.2004 - V B 243/03, BFH/NV 2005, 255, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2019 - II B 62/18

    Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Dabei können nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 08.01.2019 - II B 62/18, BFH/NV 2019, 293, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Aus dem Sinn und Zweck der Säumniszuschläge in Verbindung mit der Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO folgt, dass eine Aufhebung der Vollziehung im Hinblick auf Säumniszuschläge u.a. in Fällen, in denen zumindest für eine gewisse Zeit keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen, wie bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und Abgabe der Steuererklärung im Rechtsbehelfsverfahren, nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.1986 - I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389, unter II.3., m.w.N.).
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Wird gegen einen Beschluss des FG wegen AdV zulässigerweise Beschwerde eingelegt, ist der BFH berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung des FG in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341, unter III.1., m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19

    Zeitpunkt der Aufhebung der Vollziehung in Fällen des § 198 BewG

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2019 - 3 V 3049/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH-Beschluss vom 03.09.2018 - VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2010 - II R 42/09

    Für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 Feststellung von Grundstückswerten

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Über die bloße Beachtung der vom Gutachterausschuss vorgegebenen Differenzierungen hinaus dürfen die Finanzämter auch keine "eigenen" Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Bodenrichtwerten ableiten (vgl. BFH-Urteil vom 25.08.2010 - II R 42/09, BFHE 230, 570, BStBl II 2011, 205, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2006 - II R 1/04

    Bedarfsbewertung: Anpassung des auf Grundlage des Bodenrichtwerts

    Auszug aus BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
    Sie sind deswegen von den Finanzbehörden und -gerichten ungeprüft und ohne eigenen Bewertungsspielraum der Ermittlung des Bedarfswerts zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2006 - II R 1/04, BFHE 213, 387, BStBl II 2006, 742, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2021 - II R 26/20

    Nachweislast für den gemeinen Wert von Grundbesitz

    b) Unter der für die Rechtslage zum Stichtag ergangenen Rechtsprechung konnte der Nachweis durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück oder durch die Vorlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2017 - II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 22, und vom 05.12.2019 - II R 9/18, BFHE 267, 380, BStBl II 2021, 135, Rz 14 ff., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12.01.2021 - II B 61/19, BFH/NV 2021, 529, Rz 22).

    Zwar könnten im Einzelfall auch andere Belege schlüssig einen niedrigeren Wert nahelegen, jedoch ist es im Rahmen einer Typisierung zulässig, speziell an ein Sachverständigengutachten die Vermutung einer erhöhten Wahrscheinlichkeit dafür zu knüpfen, dass weitere Beweiserhebungen entbehrlich sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 529, Rz 22).

  • BFH, 24.11.2021 - I B 44/21

    Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5

    Es reicht aus, dass das Begehren des Beschwerdeführers aufgrund der Antragstellung und der Begründung des Antrags auf AdV im finanzgerichtlichen Verfahren hinreichend deutlich erkennbar ist (BFH-Beschluss vom 12.01.2021 - II B 61/19, BFH/NV 2021, 529).
  • FG Münster, 21.06.2021 - 10 V 473/21

    Steuerpflichtige Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

    Dazu bedarf es der in § 69 Abs. 2 Satz 7 und Abs. 3 Satz 3 FGO ebenfalls vorgesehenen Aufhebung der Vollziehung (BFH-Beschlüsse vom 12.01.2021 II B 61/19, BFH/NV 2021, 529; vom 27.11.2009 II B 102/09, juris; vom 10.12.1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389; vom 03.02.2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351; und vom 28.11.2006 X S 2/06, BFH/NV 2007, 484).

    Für die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die Wirkungen der Vollziehung eines Steuerbescheids aufzuheben sind, kommt es darauf an, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids erkennbar vorlagen (vgl. BFH in BFH/NV 2021, 529).

  • FG Hamburg, 25.10.2022 - 3 K 117/20

    Bewertungsrecht: Bedarfsbewertung eines Grundstücks bei zwei Bodenrichtwertzonen,

    Über die bloße Beachtung der vom Gutachterausschuss vorgegebenen Differenzierungen hinaus dürfen die Finanzämter keine "eigenen" Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Bodenrichtwerten ableiten (BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, II B 61/19, BFH/NV 2021, 529, m.w.N.).

    (aa) Bei der Verwendung der Bodenrichtwerte handelt es sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Bedarfsbewertung dient (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, II B 61/19, BFH/NV 21, 529).

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