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   BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06   

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https://dejure.org/2008,12908
BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06 (https://dejure.org/2008,12908)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2008 - XI B 201/06 (https://dejure.org/2008,12908)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - XI B 201/06 (https://dejure.org/2008,12908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hinweispflicht und Ermittlungspflicht des FG bei erstmaligen Zweifeln an der Rechnungsanschrift des leistenden Unternehmers; Vermeidung einer Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; UStG § 14; ; UStG § 14 Abs. 1; ; UStG § 14a; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bei erstmaligen Zweifeln an der Rechnungsanschrift des leistenden Unternehmers hat das FG zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung eine Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06
    Im Übrigen würde das FG mit seiner Auffassung, in der C-Straße in D-Stadt hätten sich Geschäftsräume der GmbH befinden müssen, vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Januar 2002 V B 108/01 (BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622) abweichen, weil danach ein "Briefkastensitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen könne.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06
    Die in der Rechnung angegebene Anschrift muss im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Rechnungsstellung, hier im April bzw. Mai 1997, zutreffend gewesen sein (z.B. BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 7/03

    Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06
    Inhalt und Umfang der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles abhängig, von der Mitwirkung der Beteiligten und von deren individuellen Möglichkeiten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2006 X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BFH, 22.05.2006 - X B 187/05

    Hinweispflicht; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06
    Inhalt und Umfang der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles abhängig, von der Mitwirkung der Beteiligten und von deren individuellen Möglichkeiten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2006 X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507; vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Auszug aus BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht in seinem Urteil ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter oder Beteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (sog. Überraschungsentscheidung; vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats des BFH vom 19. Juli 2007 XI B 188/06, BFH/NV 2007, 1885, m.w.N.).
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