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   BFH, 12.02.2014 - V B 39/13   

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https://dejure.org/2014,4897
BFH, 12.02.2014 - V B 39/13 (https://dejure.org/2014,4897)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2014 - V B 39/13 (https://dejure.org/2014,4897)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - V B 39/13 (https://dejure.org/2014,4897)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • openjur.de

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 63, FGO § 38, FGO § 70 S 1, GVG § 17a Abs 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG VZ 2011
    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • Bundesfinanzhof

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 EStG 2009, § 38 FGO, § 70 S 1 FGO, § 17a Abs 5 GVG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • rewis.io

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 70; GVG § 17a Abs. 5
    Prüfung des Rechtsweg und der Zuständigkeit des Gerichts in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Keine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des FG im Verfahren vor dem BFH (hier: Zuständigkeit des Bundesamtes für zentrale Dienste in Kindergeldsachen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung des Rechtsweg und der Zuständigkeit des Gerichts in der Revisionsinstanz

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 39/13
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit auf Gründen beruht, die offensichtlich unhaltbar und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich sind und sich deshalb in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entfernt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.A.1.b).
  • BFH, 26.01.2012 - V S 29/11

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 39/13
    Nach § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes prüft der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Entscheidung über eine Revision oder eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht, ob das FG sachlich und örtlich zuständig war (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).
  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 39/13
    In der Antwort auf die Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, handelt es sich um eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände, bei der u.a. zu berücksichtigen ist, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375, unter II.), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (Senatsurteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II.1.a; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2011 III B 14/10, BFH/NV 2012, 555, unter II.1.; vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381, unter 1.b aa; BFH-Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715, unter 2.).
  • BFH, 17.05.2017 - III B 92/16

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind

    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Dauer der zwischenzeitlichen Inlandsaufenthalte (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538, Rz 5; vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
  • BFH, 16.04.2014 - II B 59/13

    Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit auf Gründen beruht, die offensichtlich unhaltbar und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich sind und sich deshalb in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entfernt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, nicht veröffentlicht).
  • FG Hessen, 03.03.2022 - 3 K 673/21

    Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind durch Begründen eines

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (BFH, Beschluss vom 22. November 2011, III B 154/11, BFH/NV 2012, 375, unter II.), kommt insbesondere bei volljährigen Kindern der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (BFH, Urteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II. 1. a; BFH, Beschlüsse vom 27. Dezember 2011, III B 14/10, BFH/NV 2012, 555, unter II. 1.; vom 17. Mai 2013, III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381, unter 1. b. aa.; BFH, Beschluss vom 12. Februar 2014, V B 39/13, BFH/NV 2014, 715, unter 2.).
  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (BFH, Beschluss vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (z.B. BFH, Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
  • FG Münster, 25.08.2020 - 1 K 383/20

    Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (BFH, Beschluss vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (BFH, Urteil v. 29.04.2010 III R 52/09, BStBl II 2010, 1013; BFH, Beschlüsse vom 27. Dezember 2011 III B 14/10, BFH/NV 2012, 555; vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381; vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715; BFH, Urteil vom 25. Juli 2019 - III R 46/18 -, juris).
  • FG Hessen, 19.12.2022 - 8 K 1775/19

    Abgrenzung des inländischen Wohnsitzes eines volljährigen Kindes im Elternhaus

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (BFH-Beschluss vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375, unter II.), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (BFH-Urteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II.1.a; BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2011 III B 14/10, BFH/NV 2012, 555, unter II.1.; vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381, unter 1.b aa; BFH-Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715, unter 2.).
  • FG Hamburg, 14.07.2021 - 6 K 146/20

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (BFH, Beschluss vom 22. November 2011, III B 154/11, BFH/NV 2012, 375), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (z.B. BFH, Beschluss vom 12. Februar 2014, V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
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