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   BFH, 12.02.2018 - X B 8/18   

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https://dejure.org/2018,9045
BFH, 12.02.2018 - X B 8/18 (https://dejure.org/2018,9045)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2018 - X B 8/18 (https://dejure.org/2018,9045)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - X B 8/18 (https://dejure.org/2018,9045)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 78 Abs 1, FGO § 78 Abs 2 S 1, FGO § 128 Abs 1, FGO § 128 Abs 2, FGO § 129 Abs 1
    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • Bundesfinanzhof

    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 FGO, § 78 Abs 2 S 1 FGO, § 128 Abs 1 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 129 Abs 1 FGO
    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Fertigung und Überlassung von Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • rewis.io

    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Fertigung und Überlassung von Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • datenbank.nwb.de

    Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung der Kopien einer vollständigen Akte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.2017 - X B 36/17

    Aktenkopien

    Auszug aus BFH, 12.02.2018 - X B 8/18
    Es handelt sich insbesondere nicht um eine prozessleitende Verfügung i.S. des § 128 Abs. 2 FGO, für die die Beschwerde ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2017 X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, unter II.1.).

    Jedenfalls ist auch der Senat zuständig für die Ablehnung derartiger Anträge (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.a).

    Dies ist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.b).

    Dies wäre nicht ein in dem umfassenden Begehren enthaltener Teilanspruch (ein "minus"), sondern ein anderer Anspruch --ein "aliud"-- (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.2.b dd).

    Nach Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes fällt eine Festgebühr von 60 EUR an (zur Kostenentscheidung im unselbständigen Nebenverfahren Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1183, unter II.3.).

  • BFH, 18.02.2008 - VII S 1/08

    Kein Anspruch auf Anfertigung von Kopien des gesamten Akteninhalts mit einem

    Auszug aus BFH, 12.02.2018 - X B 8/18
    Das Kopieren des gesamten Aktenbestandes durch die Geschäftsstelle unter Kostenübernahme durch den Kläger sei auch nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Februar 2008 VII S 1/08 (PKH) (BFH/NV 2008, 1169) möglich und hier geboten.

    Der BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1169 geht von denselben Rechtsgrundsätzen aus.

  • BFH, 09.08.2021 - VIII B 70/21

    Zum Anspruch auf Scannen der gesamten Akten

    Die Beschwerde ist zwar statthaft und zulässig (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.02.2018 - X B 8/18, BFH/NV 2018, 635, und vom 18.02.2008 - VII S 1/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1169, m.w.N.), sie ist jedoch unbegründet.

    a) Der Beschluss ist formell ordnungsgemäß zustande gekommen, denn jedenfalls auch der Vollsenat ist für die Ablehnung eines entsprechenden Antrags zuständig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 635, und vom 05.05.2017 - X B 36/17, BFH/NV 2017, 1183, Rz 12).

    Dies ist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 635; in BFH/NV 2008, 1169, und in BFH/NV 2017, 1183).

    Denn hierbei handelte es sich nicht um einen in dem umfassenden Begehren des Klägers enthaltenen Teilanspruch, sondern um einen anderen Anspruch, ein "aliud" (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 635, m.w.N.).

    Nach Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes in der im Streitfall anzuwendenden Fassung fällt eine Festgebühr von 66 EUR an (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 635).

  • BFH, 06.09.2023 - VIII B 63/22

    Zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten

    Dies ist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 09.08.2021 - VIII B 70/21, Rz 8, m.w.N.; vom 12.02.2018 - X B 8/18, Rz 10).

    Im Streitfall begehren die Kläger Fotokopien der gesamten Behördenakten, aber nicht der gesamten Prozessakten, also nur von Aktenteilen (zur Abgrenzung von der begehrten Kopie der gesamten Prozessakten BFH-Beschlüsse vom 12.02.2018 - X B 8/18, Rz 14; vom 05.05.2017 - X B 36/17, Rz 20).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 143 Abs. 1 i.V.m. § 135 Abs. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 09.08.2021 - VIII B 70/21; vom 12.02.2018 - X B 8/18).

  • FG Hamburg, 18.05.2021 - 1 K 175/20

    Prozessrecht (FGO): Akteneinsicht in Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten im

    Ein Beteiligter hat nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakte, sondern allenfalls dann, wenn er ausnahmsweise substantiiert und nachvollziehbar darlegen kann, weshalb die Überlassung im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um die Prozessführung zu erleichtern (BFH, Beschluss vom 12. Februar 2018, X B 8/18, BFH/NV 2018, 635; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2019, 2 K 770/17, ZD 2020, 662).
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