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   BFH, 12.02.2020 - X R 9/19   

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https://dejure.org/2020,11603
BFH, 12.02.2020 - X R 9/19 (https://dejure.org/2020,11603)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2020 - X R 9/19 (https://dejure.org/2020,11603)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - X R 9/19 (https://dejure.org/2020,11603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 101, AO § 162, FGO § 11, FGO § 82, FGO § 105 Abs 3 S 2, FGO § 184 Abs 2 Nr 5, StPO § 252, RAO § 176
    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • Bundesfinanzhof

    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 101 AO, § 162 AO, § 11 FGO, § 82 FGO, § 105 Abs 3 S 2 FGO
    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • IWW

    § 153a Abs. 2 der Strafprozessordnung (... StPO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 15 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO), § 103 AO, § 252 StPO, § 82 FGO, §§ 82, 84 FGO, § 11 FGO, §§ 101, 103 AO, § 101 AO, § 184 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 184 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 184 FGO, § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 162 Abs. 2 AO, § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer vorgerichtlichen Vernehmung eines Zeugen, der sich im finanzgerichtlichen Verfahren auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen hat; Beweiswürdigung hinsichtlich vom Steuerpflichtigen erklärter Bareinzahlungen

  • rewis.io

    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit einer vorgerichtlichen Vernehmung eines Zeugen, der sich im finanzgerichtlichen Verfahren auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen hat

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bareinzahlungen - und die Schätzung der Schwarzeinnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Urteil des Finanzgerichts - und die Bezugnahme auf die Steuerakten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsverweigerungsrecht - und die vorgerichtliche Vernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungsrüge - und der nicht angehörte Zeuge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urkundenverwertung bei späterer Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schwarzarbeit
    Rechtsfolgen bei Schwarzarbeit
    BFH-Urteile

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 162 Abs 1, AO § 101, AO § 103
    Baugewerbe, Schätzungsbefugnis, Schätzung, Auskunftsverweigerungsrecht, Verwertung, Angehörige, Belehrung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83

    Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    (3) Im Zivilprozess --auf dessen beweisrechtliche Vorschriften § 82 FGO teilweise verweist-- ist anerkannt, dass die Protokolle polizeilicher und anderer behördlicher Vernehmungen aus einem Ermittlungs- oder Strafverfahren im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilrechtsstreit eingeführt werden können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.02.1985 - VI ZR 202/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 1470, unter II.1.).

    Dies gilt allerdings nicht, wenn der Zeuge nicht über das ihm als Angehörigem zustehende Auskunftsverweigerungsrecht belehrt worden ist (BGH-Urteil in NJW 1985, 1470, unter II.2.).

  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 67/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Dies stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne ausdrückliche Rüge durch die Kläger zur Aufhebung der Urteile führen muss (BFH-Urteil vom 17.11.2015 - VIII R 67/13, BFHE 252, 207, BStBl II 2016, 569, Rz 10, m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Nachdem im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine generelle Belehrungspflicht eingeführt worden war, hat der BGH zwar im Ergebnis an dieser Differenzierung festgehalten, sie aber nicht mehr auf eine fehlende Belehrungspflicht bei nichtrichterlichen Vernehmungen gestützt, sondern darauf, dass das Gesetz richterlichen Vernehmungen generell ein höheres Vertrauen entgegenbringe als nichtrichterlichen Vernehmungen (ständige BGH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH-Urteil vom 12.02.2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72).
  • BFH, 20.02.2013 - GrS 1/12

    Keine sonstigen Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Seinerzeit wurden nur Entscheidungen mit einem sog. S-Aktenzeichen amtlich veröffentlicht (Wendl in Gosch, § 184 FGO Rz 3; Brandis in Tipke/Kruse, § 184 FGO; vgl. zum Ganzen auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 20.02.2013 - GrS 1/12, BFHE 140, 282, BStBl II 2013, 441, Rz 16).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    § 11 FGO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Rechtslage durch eine gesetzliche Neuregelung grundlegend geändert hat (vgl. BFH-Urteil vom 05.08.2004 - VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, unter II.1.c cc).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Auf diesen Umstand ist auch in der damaligen Rechtsprechung zu § 252 StPO die Differenzierung gestützt worden, dass ungeachtet einer in der Hauptverhandlung erklärten Zeugnisverweigerung ein Richter, der den Zeugen zuvor vernommen hatte --hier bestand schon immer eine Belehrungspflicht-- seinerseits über den Inhalt dieser Vernehmung vernommen werden durfte, diese Möglichkeit einer Vernehmung der Vernehmungsperson aber nicht bestand, wenn es sich um eine nichtrichterliche Vernehmung handelte, bei der damals keine Belehrungspflicht galt (grundlegend BGH-Urteil vom 15.01.1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 - 2 K 2014/17, 2 K 2160/17 und 2 K 2220/17 aufgehoben.
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    (2) In der Folgezeit hat der BFH bisher offenlassen können, ob an der zu § 176 RAO ergangenen Rechtsprechung auch nach dem Inkrafttreten der AO noch festzuhalten ist (vgl. --mit deutlich kritischer Tendenz-- BFH-Beschluss vom 30.03.1990 - VIII B 131/88, BFH/NV 1991, 461, unter 2.b; ferner BFH-Beschluss vom 01.10.2002 - VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192, unter II.b).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 214/10

    Würdigung widersprüchlichen Vortrags als Gegenstand der Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Ferner muss sie angeben, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl. dazu grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.07.1990 - I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1.; ferner Senatsbeschluss vom 08.06.2011 - X B 214/10, BFH/NV 2011, 2073, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
    Ebenso hat der BFH bereits entschieden, dass diese Grundsätze auch auf die Verwertung von Protokollen nichtrichterlicher Vernehmungen übertragbar sind (BFH-Beschluss vom 24.05.2013 - VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613, Rz 7).
  • FG Köln, 10.11.1998 - 15 K 4994/93

    Erlassen von Bescheiden, wenn die Festsetzungsverjährung schon eingetreten ist;

  • BFH, 07.03.2006 - X R 8/05

    Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung -

  • BFH, 30.03.1990 - VIII B 131/88

    Rüge von Verfahrensmängeln aufgrund einer Divergenz zwischen einem

  • BFH, 27.08.1981 - IV R 230/80
  • BFH, 29.05.1974 - I R 167/71

    Beweisantrag - Zulässigkeit - Unerreichbarkeit des Beweismittels - Allgemeiner

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

  • BFH, 01.12.1966 - IV 65/65
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 1 K 815/19

    Scheingeschäfte im Gerüstbaugewerbe

    a) Dafür sprechen insbesondere die Aussagen des J. in der mündlichen Verhandlung und dessen in den Vernehmungsprotokollen festgehaltenen Einlassungen gegenüber den Ermittlungsbehörden (zur Verwertbarkeit von nichtrichterlichen Zeugenvernehmungen: BFH-Entscheidungen vom 24.05.2013 VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613, Rz. 7; vom 12.02.2020 X R 9/19, BFHE 268, 139, Rz. 44).
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