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   BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99   

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https://dejure.org/2000,4860
BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99 (https://dejure.org/2000,4860)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - XI R 36/99 (https://dejure.org/2000,4860)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - XI R 36/99 (https://dejure.org/2000,4860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Metzgerei - Betriebsgebäude - Betriebsgrundstück - Sonderbetriebsvermögen der Erbengemeinschaft - Dauernde Last

  • Judicialis

    BGB § 97; ; BGB § 98; ; BGB § 1655 a.F.; ; BGB § 1922; ; EStG § 7; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AGBGB § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1922; EStG § 7
    Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger rechtlicher Beurteilung durch FinVerw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 7 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStDV § 7 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Absetzung für Abnutzung; Betriebsaufgabe; Betriebsübernahme; Einlage; Ruhender Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Hierzu gehören --bei besonderem Verpflichtungsgrund-- auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89

    Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Auch können sie --zumindest nach neuerem Familien- und Erbrecht-- aufgrund ihres erbrechtlichen Mitwirkungsrechts, ggf. durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitunternehmerinitiative ausüben (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, m.w.N.; BFH-Urteile vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92; vom 10. Februar 1987 VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 7/94

    Zur AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    In diesem Fall hätte die Erbengemeinschaft II neben der Beigeladenen einen eigenen Gewerbebetrieb unterhalten (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 7/94, BFHE 180, 255, BStBl II 1996, 440).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Die Frage nach einer Aufgabeerklärung wäre nur dann entscheidungserheblich, wenn der Kläger und seine Geschwister im Jahr 1953 nicht Privatvermögen der Großeltern, sondern einen (ruhenden) Metzgereibetrieb geerbt hätten, den die Beigeladene als Nießbraucherin oder Pächterin betrieben hätte (zur Rechtsnachfolge bei Betriebsverpachtung vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).
  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Auch können sie --zumindest nach neuerem Familien- und Erbrecht-- aufgrund ihres erbrechtlichen Mitwirkungsrechts, ggf. durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitunternehmerinitiative ausüben (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, m.w.N.; BFH-Urteile vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92; vom 10. Februar 1987 VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Wie dem Antrag der Anschlussrevision zu entnehmen ist, wendet sich das FA nur gegen die Anerkennung von Instandhaltungskosten in Höhe von 844, 50 DM als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, nicht gegen die im Übrigen nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813).
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 27/95

    Gewährung von Zinsvorteilen durch eine Bank als Einnahmen aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Das FA kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf die Rechtsprechung des BFH berufen, wonach es aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung an eine frühere rechtsirrtümliche Beurteilung nicht gebunden ist, diese vielmehr jederzeit in einem offenen Veranlagungszeitraum zu korrigieren hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 1997 XI R 27/95, BFH/NV 1997, 816, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Bei einem nahezu vermögenslosen Nachlass werden unter diesen Umständen auch keine Ausgleichszahlungen geleistet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 29/91, BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36; Palandt, a.a.O., § 2042 Rdnr. 6).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Wenn das FA nunmehr im Revisionsverfahren geltend macht, es handele sich bei diesem Betrag nicht, wie bisher angenommen, um "Reparaturkosten (ohne Heizungswartung)" für den von der Beigeladenen genutzten Wohnteil, sondern um Maßnahmen, die über die Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung hinausgehen (BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BStBl II 2000, 21), so handelt es sich um neuen, im Revisionsverfahren nicht mehr zu berücksichtigenden Tatsachenvortrag (vgl. § 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
    Dies war möglicherweise nicht üblich, aber im Jahr 1942 durchaus möglich (vgl. Darstellung der Rechtslage bis 1964 Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 297/81

    Rechtswidrigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen mangelhafter

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

    c) In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des FA veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen bei plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht --im Sinne der Ausführungen unter 1.a-- auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Insoweit käme in Betracht, die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) angemessen abzumildern (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

    Dies wäre der Fall, wenn dem Kläger durch eine entscheidungsbefugte Person eine bestimmte abweichende Sachbehandlung zugesagt worden wäre oder wenn das Finanzamt durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (BFH Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771; Beschluss vom 26.11.2001 V B 88/00, NV 2002, 551; ausnahmsweise für Vertrauensschutz bei jahrzehntelanger - fast 50 Jahre - rechtlich möglicher Handhabung nach wiederholter rechtlicher Prüfung und nunmehr fehlenden Unterlagen BFH Urteil vom 12.04.2000 XI R 36/99, NV 2000, 1196).
  • BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung

    In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des Finanzamtes (FA) veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen nach plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 85/01

    Umbau einer Wohnung in ein Büro führt zu Herstellungsaufwand

    Da die Klägerin das Erdgeschoss zugleich mit dem Abschluss eines Mietvertrages erwarb und nach dem Erwerb über 14 Monate vermietete, war es betriebsbereit (vgl. BFH-Urteil vom 12.09.2001, IX 39/97, HFR 2000, 790, Tz. 2.).
  • FG Hamburg, 27.04.2007 - 2 K 168/06

    Kein Vertrauensschutz auf Umsatzsteuerbefreiung bei Entgegennahme der

    Dies wäre der Fall, wenn dem Kläger durch eine entscheidungsbefugte Person eine bestimmte abweichende Sachbehandlung zugesagt worden wäre oder wenn das Finanzamt durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (BFH Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 ; Beschluss vom 26.11.2001 V B 88/00, NV 2002, 551; ausnahmsweise für Vertrauensschutz bei jahrzehntelanger - fast 50 Jahre - rechtlich möglicher Handhabung nach wiederholter rechtlicher Prüfung und nunmehr fehlenden Unterlagen BFH Urteil vom 12.04.2000 XI R 36/99, NV 2000, 1196).
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