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   BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04   

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https://dejure.org/2005,4444
BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04 (https://dejure.org/2005,4444)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2005 - VII B 294/04 (https://dejure.org/2005,4444)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2005 - VII B 294/04 (https://dejure.org/2005,4444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Eignungsprüfung nach dem Steuerberatungsgesetz - Eignungsprüfung bei Berufsbewerbern die berufsqualifizierende Ausbildung in Deutschland erhalten haben und einen Anspruch auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung haben - Zugang von Bürgern der Europäischen ...

  • Judicialis

    StBerG § 36; ; StBerG § 37a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 36 § 37a Abs. 2
    Zulassung zur Eignungsprüfung bei Ausbildung in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung zur Eignungsprüfung bei Ausbildung in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 182
  • BB 2005, 1552
  • BStBl II 2005, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.1993 - VII R 125/92

    Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04
    Ob in einem solchen Falle die Teilnahme an der Eignungsprüfung auch dann möglich wäre, wenn dessen Ausbildung auch die Voraussetzungen des § 36 StBerG erfüllt (dazu Urteil des Senats vom 8. Juni 1993 VII R 125/92, BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665), bedarf hier keiner Erörterung.
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04
    Das FG habe diese Frage unzutreffend entschieden und sei dabei von dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 7. Juli 1992 (Rs. C-370/90, EuGHE 1992, I-4265, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 1992, 703) abgewichen.
  • BFH, 22.07.1999 - VII B 184/98

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04
    Es kann offen bleiben, ob die Überlegungen, auf denen die Entscheidung des FG beruht, in jeder Hinsicht dem Bundesrecht entsprechen (§ 118 Abs. 1 FGO), weil diese Entscheidung jedenfalls im Ergebnis zutreffend ist und daher die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zugelassen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. statt aller Beschluss des beschließenden Senats vom 22. Juli 1999 VII B 184/98, BFH/NV 2000, 229).
  • FG Düsseldorf, 21.11.1994 - 2 K 4475/94
    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 294/04
    Dass zu der in § 37a Abs. 2 StBerG vorgesehenen Eignungsprüfung deutsche Staatsangehörige nicht zugelassen werden könnten (so FG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 1994 2 K 4475/94 StB, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 342, sowie Kuhls in Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl., § 37a Rdnr. 4), ist allerdings weder dem Wortlaut des nationalen oder des Richtlinienrechts zu entnehmen, noch entspräche es vorgenannter Zielsetzung der Richtlinie und des § 37a Abs. 2 StBerG.
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2006 - 4 K 73/04

    Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG: Geltung des § 35 Abs. 4

    Da der Kl sein Diplom in Deutschland erworben habe, unterliege er nach der Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. April 2005 VII B 294/04, BFH/NV 2005, 1466) ohnehin der Zulassungsregelung des § 36 StBerG und habe deshalb keinen Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung.
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1609/07

    Keine Zulassung eines Rechtsanwalts zur Eignungsprüfung nach zweimaliger

    Er könne sich nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12. April 2005 (VII B 294/04, BB 2005, 1552) unmittelbar auf europäisches Recht berufen.
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