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   BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80   

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BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80 (https://dejure.org/1980,610)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1980 - VII B 9/80 (https://dejure.org/1980,610)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1980 - VII B 9/80 (https://dejure.org/1980,610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 287; FGO § 53 Abs. 1 und 2; ZPO §§ 758, 761

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer Durchsuchungsermächtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 136
  • NJW 1980, 2096 (Ls.)
  • ZIP 1980, 688
  • DB 1980, 1426
  • BStBl II 1980, 399
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Nach § 287 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) in verfassungskonformer Auslegung ist der Vollziehungsbeamte nur befugt, Wohn- und Geschäftsräume sowie Behältnisse des Vollstreckungsschuldners zu durchsuchen, wenn eine entsprechende richterliche Durchsuchungsermächtigung erteilt worden ist, es sei denn, es sei Gefahr im Verzuge (vgl. Beschluß des BVerfG vom 3. April 1979 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97, BStBl II 1979, 601, für den entsprechenden Fall des § 758 der Zivilprozeßordnung - ZPO -).

    Das ergibt sich aus dem Beschluß des BVerfG vom 3. April 1979 (BVerfGE 51, 97, BStBl II 1979, 601).

    Abgesehen aber davon, daß diese Regeln nur beschränkt vergleichbar sind mit der hier zu entscheidenden Frage, darf der Beschluß des BVerfG (BVerfGE 51, 97, BStBl II 1979, 601) nicht außer acht gelassen werden, den der Senat in der zitierten Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte.

    Das ergibt sich schon aus folgender Überlegung: Auch nach Auffassung des BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 51, 97, BStBl II 1979, 601 gibt es Fälle, in denen eine richterliche Durchsuchungsermächtigung ohne Anhörung des Vollstreckungsschuldners erlassen werden kann, wenn zu befürchten ist, daß der gewarnte Schuldner die in der Wohnung befindlichen pfändbaren Sachen beiseite schafft.

  • BFH, 07.11.1979 - VII B 35/79

    Durchsuchungsbeschluß - Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluß -

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Das Gericht ist im Regelfall gehalten, in seiner Durchsuchungsermächtigung eine zeitliche Befristung vorzusehen; andernfalls stellte die Ermächtigung eine unbefristete Bedrohung des Vollstreckungsschuldners dar und wäre unverhältnismäßig (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. November 1979 VII B 35/79, BFHE 129, 115, BStBl II 1980, 86; Beschluß des Landgerichts Zweibrücken vom 27. September 1979 4 T 85/79, Monatsschrift für Deutsches Recht 1980 S. 62).
  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Der erkennende Senat hält an seiner im Beschluß vom 5. November 1976 (BFHE 120, 455, 459, BStBl II 1977, 183) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, das FG brauche nicht zu prüfen, ob die (formellen) Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben seien (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 287 AO 1977 Anm. 4).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Auch wenn sich nach näherer Prüfung herausstellen sollte, daß es dieser Anhörung nicht bedurft hätte (vgl. die Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 9, 89 und 18, 399, sowie vom 11. Oktober 1978 2 BvR 1055/76, BVerfGE 49, 329), könnte das nichts daran ändern, daß dem Antrag des FA zu entsprechen und die Ermächtigung zur Durchsuchung unter Aufhebung der ablehnenden Vorentscheidung zu erteilen ist.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Auch wenn sich nach näherer Prüfung herausstellen sollte, daß es dieser Anhörung nicht bedurft hätte (vgl. die Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 9, 89 und 18, 399, sowie vom 11. Oktober 1978 2 BvR 1055/76, BVerfGE 49, 329), könnte das nichts daran ändern, daß dem Antrag des FA zu entsprechen und die Ermächtigung zur Durchsuchung unter Aufhebung der ablehnenden Vorentscheidung zu erteilen ist.
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 174/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Die Möglichkeit einer richterlichen Weisung an die Geschäftsstelle in dieser Frage ist dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Oktober 1956 VI ZR 174/55, Neue Juristische Wochenschrift 1956 S. 1878 - NJW 1956, 1878 -).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Auch wenn sich nach näherer Prüfung herausstellen sollte, daß es dieser Anhörung nicht bedurft hätte (vgl. die Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 9, 89 und 18, 399, sowie vom 11. Oktober 1978 2 BvR 1055/76, BVerfGE 49, 329), könnte das nichts daran ändern, daß dem Antrag des FA zu entsprechen und die Ermächtigung zur Durchsuchung unter Aufhebung der ablehnenden Vorentscheidung zu erteilen ist.
  • LG Zweibrücken, 27.09.1979 - 4 T 85/79
    Auszug aus BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
    Das Gericht ist im Regelfall gehalten, in seiner Durchsuchungsermächtigung eine zeitliche Befristung vorzusehen; andernfalls stellte die Ermächtigung eine unbefristete Bedrohung des Vollstreckungsschuldners dar und wäre unverhältnismäßig (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. November 1979 VII B 35/79, BFHE 129, 115, BStBl II 1980, 86; Beschluß des Landgerichts Zweibrücken vom 27. September 1979 4 T 85/79, Monatsschrift für Deutsches Recht 1980 S. 62).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Es kann sich unter Umständen auch allein auf den substantiierten Vortrag der Vollstreckungsbehörde stützen, wenn dieser ausreicht, ihm die erforderliche Überzeugung zu vermitteln (BFHE 130, 136).".
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Dies widerspräche jedoch der gesetzlichen Regelung, nach der die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht geeignet ist, die Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu hemmen (vgl. Senatsentscheidungen vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136, BStBl II 1980, 399, und vom 30. Oktober 1984 VII R 114/83, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen; Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5; Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1981, 2111; vgl. auch BFHE 130, 136, 139 f.) hat der Richter zumindest zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorliegen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.

    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 130, 136, 139), die vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden ist (vgl. BVerfG NJW 1981, 2111, 2112), hierfür nicht in jedem Fall erforderlich, daß dem Gericht die vollstreckbaren Verwaltungsakte vorgelegt werden.

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2017 - 5 T 4987/16

    Rechtsmittel, Gefährdung, Vollstreckungserfolg, Zwangsvollstreckung,

    Die zeitliche Befristung zwischen 3 - 6 Monaten ist geboten, da sich die für die Erteilung maßgebenden Umstände ändern können und eine unbestimmt lange Bedrohung des Schuldners vermieden werden soll (vgl. BFH, Beschluss v. 12.05.1980, Az. VII B 9/80; Heßler, aaO, Rn. 61; Ulrici, in: Vorwerk/Wolf, Beck´scher Online-Kommentar ZPO, 22. Edition, Stand 01.09.2016, Rn. 5.1).
  • BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00

    Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der

    Die Auffassung, dass Vollstreckungsmaßnahmen schon dann unbillig sind, so lange noch nicht über einen Antrag auf AdV entschieden ist, ist vom BFH nicht geteilt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136, 140, BStBl II 1980, 399, 401, und vom 25. Juni 1985 VII B 54, 62/84, BFH/NV 1986, 138).
  • OLG Köln, 25.05.2000 - 2 W 96/00

    Steuerliche Nebenleistungen ; Steuern; Haftanordnung; Eidesstattliche

    Zum Nachweis dieser Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist die Bezeichnung, und regelmäßig - wenn sich der Vollstreckungsrichter nicht in anderer Weise von ihrer Existenz und ihrem maßgeblichen Inhalt überzeugen kann - die Vorlage der entsprechenden vollstreckbaren Verwaltungsakte bei dem Vollstreckungsgericht bzw. den diesem Gericht im Rechtsmittelzug übergeordneten Beschwerdegerichten erforderlich (vgl. Senat, OLGR Köln 1992, 264 [266]; Senat, OLGR Köln, 1993, 278 [279]; LG Dresden, a.a.O.; Tipke/Kruse, AO, Stand: 1998, § 284, Rdn. 33; vgl. auch - jeweils für den Erlaß einer Durchsuchungsanordnung BFHE 130, 136 [139]; LG Hamburg, Rpfleger 1997, 173 [174]).
  • BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 221/83

    Zutreffende Behandlung eines berichtigungsfähigen, aber nicht berichtigten

    Demgemäß wird auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung angenommen, daß eine erst nachträglich erstellte Buchführung eines buchführungspflichtigen Landwirts nicht ordnungsgemäß sei und der Besteuerung nicht zugrundegelegt werden könne (Finanzgericht Neustadt Betrieb 1980, 1426 = BB 1980, 1033).
  • VG Berlin, 02.08.1991 - 15 A 9.91

    Antrag auf Durchführung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und

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  • LG Köln, 22.10.2003 - 13 T 176/03
    Das Vollstreckungsgericht ist aufgrund des Richtervorbehalts für die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen (Art. 104 Abs. 2 GG) zu einer eigenständigen Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen berechtigt und verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80; BFH, Beschluss vom 12.5.1980 - VII B 9/80; OLG Köln, Beschluss vom 25.5.2000 - 2 W 96/00).
  • BFH, 25.06.1985 - VII B 54/84

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Gesetzes wegen während eines laufenden

  • BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84
  • BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83
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