Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22278
BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13 (https://dejure.org/2015,22278)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2015 - IX R 57/13 (https://dejure.org/2015,22278)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - IX R 57/13 (https://dejure.org/2015,22278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 6
    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 20 Abs 6 EStG 2009
    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • IWW

    § 20 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 23 EStG, § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG, § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, § 10d Abs. 4 EStG, § 20 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG, § 43 Abs. 1 Nr. 9 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1a EStG, § 20 Abs. 6 Satz 2 und 5 EStG, § 10d EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 20 Abs. 6 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 5 2. Halbsatz EStG, § 20 Abs. 6 Sätze 3 und 4 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Zulässigkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten

  • rewis.io

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Zulässigkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG im Rahmen eines Insolvenzplanverfahren nach US-amerikanischen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zwangsweise Einziehung von Aktien als Veräußerung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11

    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013  2 K 2096/11 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 136 veröffentlichten Urteil, es liege eine Veräußerung der C-Aktien vor.

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, Rz 13, m.w.N.; vom 1. Oktober 2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198, Rz 15).
  • BFH, 10.12.1969 - I R 43/67

    Vorliegen eines Veräusserungsgeschäfts bei Entziehung der Anteile des

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
    Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten, ggf. auch zwangsweise, etwa im Wege der Zwangsversteigerung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 1969 I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310 zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, Rz 13, m.w.N.; vom 1. Oktober 2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198, Rz 15).
  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    dd) Zudem führt auch die Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter ohne Gegenleistung zu einem Veräußerungsverlust (zur Anteilsübertragung s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364), so dass auch insoweit eine Gleichstellung des Ausfalls einer Rückzahlung geboten ist.
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

    Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten (vgl. nur BFH-Urteil vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15; Senatsurteil vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15, BFHE 259, 535, Rz 15; Blümich/Ratschow, § 20 EStG Rz 351; Buge in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 20 EStG Rz 422).

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn wertlose Anteile zwischen fremden Dritten ohne Gegenleistung (BFH-Urteile vom 1. Oktober 2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198, Rz 15; vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, und Senatsurteil in BFHE 259, 535, Rz 17) oder gegen einen lediglich symbolischen Kaufpreis (BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, Rz 13) übertragen werden.

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 34/16

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend

    "Veräußerung" ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten, ggf. auch zwangsweise, etwa im Wege der Zwangsversteigerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.1969 - I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310, zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder auf der Grundlage eines ausländischen Insolvenzplans (BFH-Urteil vom 12.05.2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15).

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15; vom 12.06.2018 - VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221, Rz 14).

    Als Übertragung von Aktien mit einem Rechtsträgerwechsel i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG durch die Altaktionäre hat der BFH im Urteil in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, 16 auch die zweistufige Einziehung der Aktien durch eine amerikanische Aktiengesellschaft und deren anschließende Übertragung von der Gesellschaft auf ihre Gläubiger auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht beurteilt.

    bbb) Der im Streitfall eingetretene entschädigungslose Untergang der Aktien der Klägerin kann indes nicht unter den Veräußerungsbegriff gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG subsumiert werden, da es sich um einen Vorgang handelt, bei dem weder ein Entgelt gezahlt wird noch hinsichtlich der Aktien wie im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364 ein Rechtsträgerwechsel stattfindet.

    Nach Auffassung des BMF sind Verluste des Aktionärs steuerbar, wenn dieser bei einer Gesellschaftsübernahme als Minderheitsgesellschafter rechtlich oder wirtschaftlich gezwungen ist, seine Anteile an den Übernehmenden zu übertragen, denn wegen des Rechtsträgerwechsels wird in diesem Fall eine Veräußerung der Aktien an den Übernehmenden verwirklicht (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364; BMF-Schreiben vom 18.01.2016 - IV C 1-S 2252/08/10004:017, BStBl I 2016, 85, Rz 69).

    Die Leistungsfähigkeitsminderung des Anteilseigners, die eintritt, wenn ihm seine Aktie --wie im Streitfall-- auf der Grundlage eines Insolvenzplans im Zuge einer Kapitalherabsetzung auf Null mit gleichzeitigem Bezugsrechtsausschluss entschädigungslos entzogen wird (vgl. dazu unter II.1.c), ist aus Sicht des Senats vergleichbar mit einer Leistungsfähigkeitsminderung, die der Anteilseigner erleidet, wenn er seine Aktie noch rechtzeitig vor der Insolvenzeröffnung oder der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans ohne Gegenleistung veräußert oder, wie im Fall des BFH-Urteils in BFH/NV 2015, 1364, die Aktie ohne Entschädigung zur Weiterübertragung auf Gläubiger von der AG eingezogen wird oder er die Aktie durch einen Squeeze Out i.S. der §§ 327a ff. AktG verliert, bei dem er einen Verlust erleidet.

    Für die Vergleichbarkeit einer Aktienveräußerung mit dem im Streitfall vorliegenden "Aktienentzug" spricht auch, dass der BFH im Urteil in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, 16 die entschädigungslose (zweistufige) Einziehung von Aktien durch eine AG und deren anschließende Übertragung durch die AG auf ihre Gläubiger auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht als Aktienveräußerung beurteilt, obwohl die Altaktionäre selbst kein Eigentum an den Aktien auf die Gläubiger übertragen und damit zwischen diesen Personen kein Rechtsträgerwechsel vorliegt.

    Für die Steuerbarkeit des "Anteilsentzugs" als Anteilsveräußerung fehlt es, bezogen auf die Aktien der Altaktionäre im Vergleich zu dem Sachverhalt, der nach den Feststellungen des dortigen FG zum ausländischen Recht im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364 als Aktienveräußerung beurteilt wurde, nur daran, dass ein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel -- zwischen den Altaktionären und der A-AG bzw. zwischen der A-AG und der Neugesellschafterin-- stattfindet (s. unter II.1.); denn dass die Klägerin für ihre Aktien keine Gegenleistung erhielt, steht der Annahme einer Veräußerung angesichts der Wertlosigkeit der Anteile nicht entgegen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16

    Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage

    Der vorliegende Fall sei auch mit dem vergleichbar, der den Entscheidungen des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23. Oktober 2013, 2 K 2096/11, sowie des BFH vom 12. Mai 2015, IX R 57/13, zu Grunde gelegen habe.

    Im Unterschied zu dem Fall des Revisionsverfahrens IX R 57/13 habe hier kein Rechtsträgerwechsel stattgefunden.

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für

    § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG erfasst darüber hinaus auch Veräußerungsverluste, die im Zusammenhang mit ausländischen Aktien entstehen (BFH-Urteile vom 12.05.2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364; vom 29.09.2020 - VIII R 9/17, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 43/18

    Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null

    "Veräußerung" ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten, ggf. auch zwangsweise, etwa im Wege der Zwangsversteigerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.1969 - I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310, zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder auf der Grundlage eines ausländischen Insolvenzplans (BFH-Urteil vom 12.05.2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15).

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15; vom 12.06.2018 - VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221, Rz 14).

    Als Übertragung von Aktien mit einem Rechtsträgerwechsel i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG durch die Altaktionäre hat der BFH auch die zweistufige Einziehung der Aktien durch eine amerikanische Aktiengesellschaft und deren anschließende Übertragung von der Gesellschaft auf ihre Gläubiger auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht beurteilt (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, 16).

    bbb) Der im Streitfall eingetretene entschädigungslose Untergang der Aktien des Klägers kann indes nicht unter den Veräußerungsbegriff gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG subsumiert werden, da es sich um einen Vorgang handelt, bei dem weder ein Entgelt gezahlt wird noch hinsichtlich der Aktien wie im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364 ein Rechtsträgerwechsel stattfindet.

    Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sind Verluste des Aktionärs steuerbar, wenn dieser bei einer Gesellschaftsübernahme als Minderheitsgesellschafter rechtlich oder wirtschaftlich gezwungen ist, seine Anteile an den Übernehmenden zu übertragen, denn wegen des Rechtsträgerwechsels wird in diesem Fall eine Veräußerung der Aktien an den Übernehmenden verwirklicht (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364; BMF-Schreiben vom 18.01.2016 - IV C 1-S 2252/08/10004:017, BStBl I 2016, 85, Rz 69).

    Die Leistungsfähigkeitsminderung des Anteilseigners, die eintritt, wenn ihm seine Aktie --wie im Streitfall-- auf der Grundlage eines Insolvenzplans im Zuge einer Kapitalherabsetzung auf Null mit gleichzeitigem Bezugsrechtsausschluss entschädigungslos entzogen wird (vgl. dazu unter II.1.c), ist aus Sicht des Senats vergleichbar mit einer Leistungsfähigkeitsminderung, die der Anteilseigner erleidet, wenn er seine Aktie noch rechtzeitig vor der Insolvenzeröffnung oder der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans ohne Gegenleistung veräußert oder, wie im Fall des BFH-Urteils in BFH/NV 2015, 1364, die Aktie ohne Entschädigung zur Weiterübertragung auf Gläubiger von der AG eingezogen wird oder er die Aktie durch einen Squeeze Out i.S. der §§ 327a ff. AktG verliert, bei dem er einen Verlust erleidet.

    Für die Vergleichbarkeit einer Aktienveräußerung mit dem im Streitfall vorliegenden "Aktienentzug" spricht auch, dass der BFH im Urteil in BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, 16 die entschädigungslose (zweistufige) Einziehung von Aktien durch eine AG und deren anschließende Übertragung durch die AG auf ihre Gläubiger auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht als Aktienveräußerung beurteilt, obwohl die Altaktionäre selbst kein Eigentum an den Aktien auf die Gläubiger übertragen und damit zwischen diesen Personen kein Rechtsträgerwechsel vorliegt.

    Für die Steuerbarkeit des "Anteilsentzugs" als Anteilsveräußerung fehlt es, bezogen auf die Aktien der Altaktionäre im Vergleich zu dem Sachverhalt, der nach den Feststellungen des dortigen FG zum ausländischen Recht im BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1364 als Aktienveräußerung beurteilt wurde, nur daran, dass ein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel -- zwischen den Altaktionären und der B-AG bzw. zwischen der B-AG und den Neugesellschaftern-- stattfindet (s. unter II.1.); denn dass der Kläger für seine Aktien keine Gegenleistung erhielt, steht der Annahme einer Veräußerung angesichts der Wertlosigkeit der Anteile nicht entgegen.

  • FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15

    Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienveräußerungen bei der Ermittlung der

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011, IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8; v. 1. Oktober 2014 - IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; v. 12. Mai 2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364).
  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 9/17

    Verlust aus der Veräußerung von Aktien

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt selbst dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteil vom 12.05.2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15).
  • FG Düsseldorf, 11.03.2015 - 7 K 3661/14

    Darlehensausfall als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Auch eine verfassungskonforme Analogie (so Kellersmann in FR 2012, 57; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.10.2013 EFG 2014, 136 nicht rechtskräftig, BFH IX R 57/13, hierzu Aigner in JM 2015, 119) scheidet aus.
  • FG Düsseldorf, 23.11.2016 - 7 K 2175/16

    Einkommensteuerliche Bewertung einer Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung

    Das Einspruchsverfahren ruhte bis zu einer Entscheidung des BFH in dem Verfahren IX R 57/13.

    Die Entscheidung des BFH in dem Verfahren IX R 57/13 sei nicht einschlägig, da in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt die Aktien eingezogen und auf die Gläubiger der Gesellschaft übertragen worden seien.

    Ergänzend trägt sie vor, das FG Rheinland-Pfalz habe in einem Urteil vom 23.10.2013 (Az.: 2 K 2096/11, Vorinstanz zu BFH IX R 57/13) die Einziehung von Aktien im Rahmen einer Insolvenz als veräußerungsgleichen Vorgang i.S. § 20 Abs. 2 EStG bewertet.

  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte

  • FG München, 17.07.2017 - 7 K 1888/16

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach

  • BFH, 10.11.2015 - IX R 3/15

    Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen -

  • FG Düsseldorf, 25.09.2018 - 13 K 93/16

    Verrechnung des Verlusts aus einer Enteignung von Anleihen mit den übrigen

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 14 K 14040/13

    Darlehensverzicht als Veräußerung für Zwecke des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG

  • BFH, 22.02.2021 - IX R 6/20

    Veräußerung von Anteilen an einer GmbH in der Sanierungsphase zur Umsetzung der

  • FG Hessen, 10.04.2018 - 7 K 440/16

    Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps

  • FG Münster, 03.12.2015 - 6 K 4130/12

    Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass eines Bescheids über den vortragsfähigen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 K 407/16

    Einziehung einer Forderung als Veräußerung i.S. des § 23 EStG im

  • FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17

    Verfahrensrecht: Einspruch über das ELSTER-Portal

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 7 K 7051/17

    Wegen Insolvenz des Darlehensnehmers eintretender Verlust einer

  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 589/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht