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   BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15   

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https://dejure.org/2016,17007
BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15 (https://dejure.org/2016,17007)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2016 - IV R 12/15 (https://dejure.org/2016,17007)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - IV R 12/15 (https://dejure.org/2016,17007)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 3 S 1, EStG § 6 Abs 3 S 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2, EStG § 16, FGO § 139 Abs 4, EStG VZ 2008
    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • Bundesfinanzhof

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 139 Abs 4 FGO
    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 6 Abs. 3 S. 1 u. 2, Abs. 5 S. 3 Nr. 2, 16
    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der späteren Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen hinsichtlich der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung

  • Betriebs-Berater

    Keine Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

  • rewis.io

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der späteren Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen hinsichtlich der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BFH verneint weiterhin Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 6 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 139 Abs 4 FGO, EStG VZ 2008
    Mitunternehmer, Mitunternehmeranteil, Nachfolgeregelung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge verneint

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kombinationsrechtsprechung bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen bestätigt

  • deloitte-tax-news.de (Pressemitteilung)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei späterer Übertragung von zurückbehaltenem SBV

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Steuerbelastung bei gleitender Generationsnachfolge verneint

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs bei einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 3, EStG § 6 Abs 5
    Mitunternehmeranteil, Unentgeltliche Übertragung, Buchwertfortführung, Sonderbetriebsvermögen, Behaltefrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 556
  • BB 2016, 1705
  • BB 2016, 1775
  • DB 2016, 1540
  • BStBl II 2019, 726
  • NZG 2016, 1079
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    Das FG hat zutreffend entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung des Teilmitunternehmeranteils von A auf seinen Sohn B gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG zwingend zum Buchwert erfolgt und aufgrund der späteren unentgeltlichen Übertragung des zurückbehaltenen Betriebsgrundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen des A in das Gesamthandsvermögen der G-KG der Buchwertansatz nicht rückwirkend entfallen ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, Rz 25).

    aa) Anteil eines Mitunternehmers i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG ist der ganze Mitunternehmeranteil, der sich aus dem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie dem funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers zusammensetzt (BFH-Urteil in BFHE 238, 135).

    Maßgebend dafür ist allerdings das Betriebsvermögen, das am Tag der Übertragung existiert (BFH-Urteil in BFHE 238, 135).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, und vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449) zu ändern.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    Dieser erneut geänderte Gewinnfeststellungsbescheid ist nach § 68 FGO Gegenstand des anhängigen Verfahrens geworden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2011 IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361, und vom 26. Juni 2014 IV R 51/11, BFH/NV 2014, 1716).

    Da das FG damit über einen Gewinnfeststellungsbescheid entschieden hat, der nicht mehr Verfahrensgegenstand war, kann das Urteil keinen Bestand haben (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1361, und in BFH/NV 2014, 1716, m.w.N.).

    b) Der Senat entscheidet aufgrund seiner Befugnis aus den §§ 121 und 100 FGO auf der Grundlage der verfahrensfehlerfrei zustande gekommenen und damit nach § 118 Abs. 2 FGO weiterhin bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG gleichwohl gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO in der Sache, da der Änderungsbescheid hinsichtlich des streitigen Sachverhalts keine Änderungen enthält und die Sache spruchreif ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1361, und in BFH/NV 2014, 1716, m.w.N.).

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    Dieser erneut geänderte Gewinnfeststellungsbescheid ist nach § 68 FGO Gegenstand des anhängigen Verfahrens geworden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2011 IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361, und vom 26. Juni 2014 IV R 51/11, BFH/NV 2014, 1716).

    Da das FG damit über einen Gewinnfeststellungsbescheid entschieden hat, der nicht mehr Verfahrensgegenstand war, kann das Urteil keinen Bestand haben (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1361, und in BFH/NV 2014, 1716, m.w.N.).

    b) Der Senat entscheidet aufgrund seiner Befugnis aus den §§ 121 und 100 FGO auf der Grundlage der verfahrensfehlerfrei zustande gekommenen und damit nach § 118 Abs. 2 FGO weiterhin bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG gleichwohl gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO in der Sache, da der Änderungsbescheid hinsichtlich des streitigen Sachverhalts keine Änderungen enthält und die Sache spruchreif ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1361, und in BFH/NV 2014, 1716, m.w.N.).

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    bb) Entsprechend diesen Vorgaben hat die Rechtsprechung auch für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils den Buchwertansatz nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).

    Dieser hatte zuvor mit Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173 den Buchwertansatz bei der Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird.

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    d) War der Klage aus den vorgenannten Gründen stattzugeben, brauchte der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob der streitgegenständliche Gewinnfeststellungsbescheid nicht schon deshalb entsprechend dem Klagebegehren hätte abgeändert werden müssen, weil der hier streitige Aufgabegewinn darin nicht Gegenstand einer selbständigen Feststellung war, sondern zusammen mit dem laufenden Gesamthandsgewinn in einer Feststellung zusammengefasst worden ist (vgl. zu dem Erfordernis der selbständigen Feststellung eines Veräußerungsgewinns i.S. des § 16 EStG im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte: BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    d) War der Klage aus den vorgenannten Gründen stattzugeben, brauchte der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob der streitgegenständliche Gewinnfeststellungsbescheid nicht schon deshalb entsprechend dem Klagebegehren hätte abgeändert werden müssen, weil der hier streitige Aufgabegewinn darin nicht Gegenstand einer selbständigen Feststellung war, sondern zusammen mit dem laufenden Gesamthandsgewinn in einer Feststellung zusammengefasst worden ist (vgl. zu dem Erfordernis der selbständigen Feststellung eines Veräußerungsgewinns i.S. des § 16 EStG im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte: BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    Der Senat sieht daher keinen Anlass, seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, und vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449) zu ändern.
  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13

    Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Kommanditanteils im Falle

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. November 2014  1 K 10294/13 wird aufgehoben.
  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens entfällt außerdem auch nicht deshalb rückwirkend, weil ein zurückbehaltenes Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird (BFH, Urteil vom 12.05.2016 IV R 12/15, BFH/NV 2016, 1376).

    Das Finanzgericht -FG- Niedersachsen hat in einem Urteil (vom 16.08.2013 2 K 172/12, juris, rkr.) unter Verweis auf Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 EStG entschieden, dass auch die taggleiche Entnahme der Anwendbarkeit der Norm nicht entgegenstehe (obwohl im Streitfall wohl keine Taggleichheit vorlag; vgl. aber auch FG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.2014 1 K 10294/13, juris, wonach § 6 Abs. 3 EStG bei taggleicher Veräußerung nicht anwendbar sei (Rev. beim BFH unter IV R 12/15: dort nicht entscheidungserheblich, da im Streitfall keine taggleiche Übertragung gegeben war).

    Zudem entfällt die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens ebenfalls nicht deshalb rückwirkend, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird (BFH, Urteil vom 12.05.2016 IV R 12/15, BFH/NV 2016, 1376).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Nach Auffassung des Senats hat der BFH in diesem Zusammenhang vielmehr klargestellt, dass für die Verwirklichung des von § 6 Abs. 3 EStG geregelten Sachverhalts erforderlich ist, dass eine Übertragung des gesamten Betriebsvermögens, welches im Zeitpunkt der der Übertragung existiert, erfolgt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, Tz. 16 und Tz. 19, zit. n. juris; ebenso BFH-Urteil vom 12. Mai 2016, IV R 12/15, Tz. 22, zit. n. juris).

    Darin (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2016, IV B 2/16, Tz. 4 zit. n. juris) nimmt der BFH Bezug auf drei BFH-Urteile, namentlich vom 2. August 2012 ( IV R 41/11, BFHE 238, 135 ), vom 9. Dezember 2014 ( IV R 29/14, BFHE 247, 449 ) und vom 12. Mai 2016 ( IV R 12/15, BFHE 253, 556 ).

    Im dritten Urteil (vom 12. Mai 2016, IV R 12/15, dort Tz. 22, zit. n. juris) hat der BFH ebenfalls daran festgehalten, dass für eine Buchwertfortführung die Übertragung des am Tag der Übertragung existierenden Sonderbetriebsvermögens erforderlich sei.

  • BFH, 30.06.2016 - IV B 2/16

    Unentgeltliche Übertragung von (Teil-) Mitunternehmeranteilen bei gleichzeitiger

    An der dort vertretenen Auslegung von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der BFH auch in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14 (BFHE 247, 449) und vom 12. Mai 2016 IV R 12/15 (BFHE 253, 556) festgehalten.

    In Einklang damit ergibt sich (auch) aus dem Urteil vom 12. Mai 2016 IV R 12/15, dass die Übertragung eines zurückbehaltenen Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 2 Alternative 2 EStG der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht entgegensteht.

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