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   BFH, 12.06.1974 - I R 247/72   

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https://dejure.org/1974,1361
BFH, 12.06.1974 - I R 247/72 (https://dejure.org/1974,1361)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1974 - I R 247/72 (https://dejure.org/1974,1361)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1974 - I R 247/72 (https://dejure.org/1974,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schwestergesellschaft - Pachtforderung - Forderung aus Warenlieferung - Kontokorrentkonto - Verdeckte Gewinnausschüttung - Zinsfreie Abrechnung - Klarer Vorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 20
  • DB 1974, 1799
  • BStBl II 1975, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1964 - I 62/61 U

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Gewährung von Vorteilen einer

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - I R 247/72
    Auch fehle es für die Annahme einer zulässigen Saldierung am Vorliegen entsprechender eindeutiger Vereinbarungen über die beiderseitigen Leistungen und an ihrem zeitlichen Zusammenhang (Urteil des BFH vom 22. April 1964 I 62/61 U, BFHE 79, 382, BStBl III 1964, 370).

    Es hat sich mit der Feststellung begnügt, daß den beiderseitigen Forderungen zwei wirtschaftlich und rechtlich verschiedene Sachverhalte zugrunde lägen und man von einem laufenden Kontokorrentverkehr zwischen den beiden Gesellschaften nicht sprechen könne (BFH-Urteile I 62/61 U und vom 4. Mai 1965 I 130/62 U, BFHE 83, 273, BStBl III 1965, 598).

  • BFH, 04.05.1965 - I 130/62 U

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an die Stadt durch Berechnung eines geringeren

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - I R 247/72
    Es hat sich mit der Feststellung begnügt, daß den beiderseitigen Forderungen zwei wirtschaftlich und rechtlich verschiedene Sachverhalte zugrunde lägen und man von einem laufenden Kontokorrentverkehr zwischen den beiden Gesellschaften nicht sprechen könne (BFH-Urteile I 62/61 U und vom 4. Mai 1965 I 130/62 U, BFHE 83, 273, BStBl III 1965, 598).
  • BFH, 25.10.1960 - I 62/59 S

    Erfordernis der finanziellen Eingliederung für das Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - I R 247/72
    Soweit die Ausführungen der Klägerin, insbesondere ihre Verweisungen auf frühere Betriebsprüfungsberichte, dahin verstanden werden sollen, daß die E.-GmbH als Organgesellschaft der Klägerin anzusehen sei, fehlt es an der für die finanzielle Eingliederung erforderlichen Unmittelbarkeit des Beteiligungsverhältnisses (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1960 I 62/59 S, BFHE 72, 185, BStBl III 1961, 69).
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