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   BFH, 12.06.2008 - VI S 6/08 (PKH)   

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BFH, 12.06.2008 - VI S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,21038)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2008 - VI S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,21038)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - VI S 6/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,21038)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.07.2007 - IX S 10/07

    Kein Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim

    Auszug aus BFH, 12.06.2008 - VI S 6/08
    Im Falle der Bewilligung der PKH könnte dem Antragsteller nämlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) gewährt werden, um die von ihm persönlich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch eine fachkundige Person (vgl. hierzu § 62a FGO) zu wiederholen und damit für die Zukunft wirksam zu machen (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH), BFH/NV 2007, 1918).
  • BFH, 27.09.2006 - VIII S 16/06

    Darlegungsanforderungen an den Streitstand in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BFH, 12.06.2008 - VI S 6/08
    Jedenfalls ist auch von einem nicht vertretenen Antragsteller als Mindestanforderung zu verlangen, dass er in nachvollziehbarer Weise die tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründe kurz benennt, die nach seiner Ansicht gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des FG sprechen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 27. September 2006 VIII S 16/06 (PKH), BFH/NV 2007, 89, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 142 Rz 69).
  • BFH, 23.01.2008 - VIII S 21/07

    Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 12.06.2008 - VI S 6/08
    Der Senat kann im Streitfall offen lassen, welche Begründungsanforderungen an ein --von einem nicht rechtskundig vertretenen Antragsteller für ein Rechtsmittelverfahren-- gestelltes PKH-Gesuch konkret und im Einzelnen zu stellen sind (ausführlich hierzu BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 VIII S 21/07 (PKH), BFH/NV 2008, 810, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2008 - VI S 9/08

    Prozesskostenhilfe - Erneuter Antrag - Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung

    Mit Beschluss vom 12. Juni 2008 VI S 6/08 (PKH) hat der Senat den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - L 8 SO 4/09
    Insoweit ist regelmäßig der Sachverhalt zu schildern, oder es sind diejenigen Tatsachen zu bezeichnen, aus denen sich die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen für den klageweise geltend gemachten Anspruch ergeben (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Dezember 2008, Az.: 7 Ta 214/08 zit.n. juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2006, Az.: 2 SHa 10/06, NJ 2007, 240; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Juni 2008, Az.: VI S 6/08 (PKH), zit. n. juris).
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