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   BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13   

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https://dejure.org/2014,21514
BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13 (https://dejure.org/2014,21514)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2014 - XI B 133/13 (https://dejure.org/2014,21514)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - XI B 133/13 (https://dejure.org/2014,21514)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • openjur.de

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 93 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 108, FGO § 109, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • Bundesfinanzhof

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 3 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 108 FGO, § 109 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • IWW
  • rewis.io

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Finanzgerichts zur Berücksichtigung von nach der mündlichen Verhandlung eingehenden Schriftsätzen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Pflicht des Finanzgerichts zur Berücksichtigung von nach der mündlichen Verhandlung eingehenden Schriftsätzen

  • datenbank.nwb.de

    Ankündigung des Beteiligten auf weiteren Sachvortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung und vor Zustellung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Auch mit dem Vortrag, das FG habe der Klägerin aufgrund des Verlaufs der Beweisaufnahme Gelegenheit geben müssen, Auslandszeugen beizubringen, was im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10 (BFH/NV 2011, 1479) einen Verfahrensfehler darstelle, ist kein Verfahrensfehler ordnungsgemäß dargelegt; denn wenn mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht wird, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, muss u.a. vorgetragen werden, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754; vom 5. Dezember 2013 XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Im Übrigen konzentrieren sich sowohl die Klageschrift vom 24. Juli 2012 nebst Anlagen als auch die Klagebegründung vom 31. Oktober 2012 auf die Frage des Vorsteuerabzugs aus mehreren Rechnungen, so dass im Streitfall auch nicht davon gesprochen werden kann, dass das FG einen wesentlichen Streitpunkt nicht erörtert habe und sein Urteil deshalb i.S. des § 119 Nr. 6 FGO teilweise nicht mit Gründen versehen sei (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2014 - X B 52/13

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen -

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 III B 7/11, BFH/NV 2012, 267; vom 31. Januar 2014 X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2000 - IV B 79/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Wiedereröffnung der mündlichen

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    b) Enthält der Schriftsatz aber weder konkretes Vorbringen zum Streitgegenstand noch --zumindest konkludent-- die Rüge fehlerhaften Verfahrens, ergeben sich für das Gericht keine Gesichtspunkte, die eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2000 IV B 79/99, BFH/NV 2000, 1212).
  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Auch mit dem Vortrag, das FG habe der Klägerin aufgrund des Verlaufs der Beweisaufnahme Gelegenheit geben müssen, Auslandszeugen beizubringen, was im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10 (BFH/NV 2011, 1479) einen Verfahrensfehler darstelle, ist kein Verfahrensfehler ordnungsgemäß dargelegt; denn wenn mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht wird, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, muss u.a. vorgetragen werden, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705).
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Dies wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil es sich bei der Nichteinhaltung der Ladungsfrist ebenso um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093, unter II.3.a, m.w.N.; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91 FGO Rz 138) wie bei der Nichtvertagung (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe ihren Klageantrag unzutreffend ausgelegt und deshalb ihren weiteren Sachantrag, die steuerpflichtigen Umsätze ebenfalls zu reduzieren, teilweise übergangen, kann das Übergehen eines Sachantrags nur mit dem (fristgebundenen) Antrag nach § 109 FGO auf Ergänzung des Urteils --ggf. zusammen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 252/07, juris)-- geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. September 2008 IV B 67/07, juris, unter 2.b; vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, Rz 12 f.).
  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe ihren Klageantrag unzutreffend ausgelegt und deshalb ihren weiteren Sachantrag, die steuerpflichtigen Umsätze ebenfalls zu reduzieren, teilweise übergangen, kann das Übergehen eines Sachantrags nur mit dem (fristgebundenen) Antrag nach § 109 FGO auf Ergänzung des Urteils --ggf. zusammen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 252/07, juris)-- geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. September 2008 IV B 67/07, juris, unter 2.b; vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, Rz 12 f.).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
    b) Außerdem ist nicht dargelegt, warum die fachkundig vertretene Klägerin, nachdem das FG im Anschluss an die Vernehmung der D ersichtlich eine Parteivernehmung nicht in Erwägung gezogen hat, dies nicht gerügt hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, unter 3.d).
  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör -

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 252/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Übergehen eines Antrags

  • BFH, 05.06.2013 - III B 47/12

    Rügeverzicht bei Verfahrensmängeln

  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
  • BFH, 01.12.2011 - I B 80/11

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen

  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Das Gericht ist jedoch nach dieser Maßgabe grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet; der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2014 - X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, Rz 72; vom 12.06.2014 - XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 19).
  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    c) Soweit das FG den Saldo 2 als Gegenleistung angesehen hat, die der Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhält und über die er effektiv selbst verfügen kann (vgl. zum Kasseninhalt nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Bemessungsgrundlage bei Nutzung eines "Hoppers" EuGH-Urteil Metropol Spielstätten, EU:C:2013:687, HFR 2013, 1166, Rz 42 und 43; BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 84, Rz 8 f.), hat das FG lediglich den von der Klägerin vorgetragenen Sachverhalt anders gewürdigt als die Klägerin; die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind jedoch revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2014 XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 18; vom 11. Juni 2015 V B 140/14, BFH/NV 2015, 1442, Rz 16).
  • BFH, 14.06.2023 - XI S 2/23

    Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und

    b) Das Gericht ist jedoch grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet; der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2014 - X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, Rz 72; vom 12.06.2014 - XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 19).
  • BFH, 23.09.2014 - XI B 40/14

    Zur Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Das Gericht ist nämlich zur Gewährung rechtlichen Gehörs und zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 16. September 2008 X B 158/07 , BFH/NV 2008, 2024; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11 , BFH/NV 2012, 954; vom 12. Juni 2014 XI B 133/13 , nicht veröffentlicht -n. v.-, juris, jeweils m. w. N.).

    Der fachkundig vertretene Kläger hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 III B 7/11 , BFH/NV 2012, 267; vom 31. Januar 2014 X B 52/13 , BFH/NV 2014, 860; vom 12. Juni 2014 XI B 133/13 , n. v., juris, jeweils m. w. N.).

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