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   BFH, 12.06.2015 - III B 81/14   

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https://dejure.org/2015,18597
BFH, 12.06.2015 - III B 81/14 (https://dejure.org/2015,18597)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2015 - III B 81/14 (https://dejure.org/2015,18597)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - III B 81/14 (https://dejure.org/2015,18597)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 72 Abs 2 S 3, FGO § 121, ZPO § 579, ZPO § 580, FGO § 128 Abs 3
    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Bundesfinanzhof

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 S 3 FGO, § 121 FGO, § 579 ZPO, § 580 ZPO, § 128 Abs 3 FGO
    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • IWW

    § 125 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 143 Abs. 1, § 136 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 der Finanzgerichtsordnung, § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO, §§ 579, 580 der Zivilprozessordnung (ZPO), 580 ZPO, § 69 Abs. 3, 5 FGO, § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme einer Beschwerde

  • rewis.io

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässige Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 72 Abs. 2 S. 3
    Wirksamkeit der Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Rücknahme einer Beschwerde innerhalb der Frist des § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.08.2013 - III B 49/13

    Unstatthafte Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
    Gegen die Entscheidung eines FG über die AdV nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ist die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO nur statthaft, wenn sie vom FG zugelassen worden ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. August 2013 III B 49/13, BFH/NV 2013, 1797, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2006 - VI B 80/06

    Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
    Ebenso sieht die FGO eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde bei einer Entscheidung des FG über einen Antrag auf AdV nicht vor (s. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 21. November 2006 VI B 80/06, BFH/NV 2007, 478).
  • BFH, 12.08.2009 - X S 47/08

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
    Wird --wie hier-- ein rechtskundiger Prozessvertreter tätig, kommt --anknüpfend an die Regelung des § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO-- ein Widerruf der Rücknahme der Beschwerde ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund i.S. der §§ 579, 580 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben ist oder die Rücknahme auf einem offenkundigen Versehen beruht (BFH-Beschluss vom 12. August 2009 X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 72 FGO Rz 30 f.).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Auszug aus BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
    b) aa) Die Rücknahme einer Beschwerde ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (vgl. zur Klagerücknahme z.B. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05, BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2011 - V B 24/10

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz,

    Auszug aus BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
    Es bestand daher kein Anlass von dem Grundsatz abzuweichen, dass Angehörige der steuerberatenden Berufe mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2017 - X B 106/17

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Der BFH habe zudem in seinem Beschluss vom 12. Juni 2015 III B 81/14 (BFH/NV 2015, 1268) die Möglichkeit eines offenkundigen Versehens auf rechtskundige Prozessvertreter ausgeweitet.

    c) Eine Divergenz zu dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1268 liegt schließlich auch nicht vor.

    Für ein derartiges Versehen wie etwa ein Verschreiben (im Falle des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2015, 1268 stand die Verwechselung eines Aktenzeichens zur Diskussion) gibt es hier keine Anhaltspunkte.

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 7 K 7068/21

    Zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme wegen "offensichtlichen

    Nachdem der Kläger vor dem Erlass eines Beschlusses über die Einstellung des Verfahrens sinngemäß die Unwirksamkeit der am 14.04.2022 erklärten Klagerücknahme geltend gemacht hat, hat das Gericht über die Wirksamkeit der Klagerücknahme zu entscheiden und, da es von der Wirksamkeit ausgeht, dies im Tenor seines Urteils auszusprechen (Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 26.11.1996 - I B 14/96, BFH/NV 1997, 423; vom 21.08.2007 - III S 24/07 (PKH), juris; vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268).

    Eine Anfechtung oder ein Widerruf einer Erklärung, mit der eine Klage zurückgenommen wird, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 26.10.2006 - V R 40/05, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2007, 271; Beschlüsse vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268; vom 10.03.2020 - X B 136/19, BFH/NV 2020, 774).

    Voraussetzung wäre dann jedenfalls, dass das Versehen bei Eingang der Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Beklagten als solches erkennbar war (BFH, Beschlüsse vom 21.04.2009 - X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997, Rn. 19 ff.; vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 06.12.1996 - 8 C 33/95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -NVwZ- 1997, 1210; Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 28.05.2021 - 4 K 96/19, juris, Rn. 17).

  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist ebenso wenig statthaft; sie ist nicht vorgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2014 XI B 140/13, BFH/NV 2014, 879; vom 12. Juni 2015 III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268, Rz 14).
  • BFH, 21.02.2019 - II B 76/18

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Aussetzung der

    Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde bei einer Entscheidung des FG über einen Antrag auf AdV sieht die FGO nicht vor (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2015 III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268).
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