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   BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S   

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https://dejure.org/1961,433
BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S (https://dejure.org/1961,433)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1961 - II 164/59 S (https://dejure.org/1961,433)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1961 - II 164/59 S (https://dejure.org/1961,433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Einspruchs eines Erben gegen einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Erbschaftsteuerbescheid - Recht auf Übernahme eines Nachlaßgegenstandes durch einen Miterben als bewertbarer Vermögensvorteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 343
  • BStBl III 1961, 391
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 21.05.1931 - I D 1/30
    Auszug aus BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S
    Das Gutachten des Reichsfinanzhofs I D 1/30 vom 21. Mai 1931 (RStBl 1931 S. 560, Slg. Bd. 29 S. 137 - nur Rechtssatz -) hat in Fortführung der Gedankengänge des Urteils vom 19. April 1929 für den Fall des Kaufrechtsvermächtnisses ausgeführt (a.a.O. S. 151), daß der Bedachte durch den Anfall des Kaufrechtsvermächtnisses nur insoweit bereichert und daher erbschaftsteuerpflichtig ist, als der Steuerwert des Gegenstandes den festgesetzten Preis übersteigt; darauf, ob sich bei Zugrundelegung eines anderen (- als des steuerlichen -) Wertes eine Bereicherung ergibt, kommt es nicht an.
  • BFH, 12.12.1952 - III 88/51 S

    Anspruch des Erben auf Gewährung eines Abzugs vom Erbschaftserwerb aufgrund

    Auszug aus BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S
    Auf dem Gebiet des steuerlichen Verfahrensrechts gilt nichts Abweichendes (vgl. § 241 Abs. 1 Satz 2 AO und das Urteil des Bundesfinanzhofs III 88/51 S vom 12. Dezember 1952, BStBl 1953 III S. 50, Slg. Bd. 57 S. 127 unter V).
  • BFH, 25.09.1953 - III 229/52 U

    Berechnung der Erbschaftssteuer bei Schenkung vor dem Tod des Erblassers -

    Auszug aus BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S
    Es ist mit anderen Worten in Fällen dieser Art anders als im Falle freigebiger Zuwendung (vgl. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs III 229/52 U vom 25. September 1953, BStBl 1953 III S. 308, Slg. Bd. 58 S. 43) bedeutungslos, ob sich bei Vergleich des gemeinen Werts des Nachlaßgegenstandes mit dem festgesetzten Ubernahmepreis bürgerlichrechtlich ein Vermögensvorteil für den übernahmeberechtigten Miterben ergibt.
  • BFH, 11.12.1952 - IV 194/52 U

    Steuerrechtliche Bedeutung der Eintragung einer ins Handelsregister

    Auszug aus BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S
    Auf dem Gebiet des steuerlichen Verfahrensrechts gilt nichts Abweichendes (vgl. § 241 Abs. 1 Satz 2 AO und das Urteil des Bundesfinanzhofs III 88/51 S vom 12. Dezember 1952, BStBl 1953 III S. 50, Slg. Bd. 57 S. 127 unter V).
  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97

    Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer

    b) In Übereinstimmung mit den im BFH-Urteil vom 12. Juli 1961 II 164/59 S (BStBl III 1961, 391) zur Bewertung eines (im wesentlichen mit dem hier vorliegenden Übernahmerecht vergleichbaren) Kaufrechtsvermächtnisses (vgl. hierzu Gebel, USt- und Verkehrssteuerrecht - UVR - 1994, 74 zu 6.6.) kann der Anspruch des Kl auf die Übereignung des Flst.

    Von diesem Wert ist die Verpflichtung zur Zahlung des Übernahmepreises mit ihrem Nennwert abzuziehen (1.008.000 DM; § 12 Abs. 1 ErbStG 1974 i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG ; BFH-Urteil in BStBl III 1961, 391).

    Im übrigen wendet der Senat die im BFH-Urteil in BStBl III 1961, 391 dargelegten Rechtsgrundsätze auch deshalb weiter an, weil die Kontinuität der Rechtsprechung, das auf ihr beruhende Vertrauen des Bürgers, seine Sache werde nach den Maßstäben entschieden, die bisher gelten, ein eigener Wert ist (vgl. hierzu Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, 1991, II. Teil Kapitel 4 Ziff. 1 S. 313).

    Nur eine insgesamt als gerechter zu beurteilende Auslegung des Gesetzes rechtfertigt es demzufolge, die Kontinuität der Rechtsprechung zu vernachlässigen und somit von den Rechtsgrundsätzen im BFH-Urteil in BStBl III 1961, 391 abzuweichen (RFH-Urteil vom 19. April 1929 VeA 824/28, RStBl 1929, 562).

    Angesichts dessen kommt der Senat zur Überzeugung, daß die in dem BFH-Urteil in BStBl III 1961, 391 entwickelten Rechtsgrundsätze weiterhin anzuwenden sind, weil eine insgesamt gerechtere Entscheidung, die eine Rechtsfortbildung rechtfertigen könnte, nicht möglich erscheint.

  • BFH, 06.06.2001 - II R 76/99

    Bewertung eines (Kaufrechts-)Vermächtnisses

    Soweit dem BFH-Urteil vom 12. Juli 1961 II 164/59 S (BFHE 73, 343, BStBl III 1961, 391) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.1999 - 13 K 130/94

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

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  • BFH, 06.06.2001 - II R 14/00

    Zuwendungsgegenstand bei Wahlvermächtnis

    Soweit dem BFH-Urteil vom 12. Juli 1961 II 164/59 S (BFHE 73, 343, BStBl III 1961, 391) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97

    Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses

    d) Soweit der BFH in dem von der Klägerin angezogenen Urteil vom 12. Juli 1961 II 164/59 S (BStBl. III 1961, 391) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des RFH (Entscheidung vom 19. April 1929 VeA 824/28, RStBl. 1929, 562) ausgeführt hat, der durch ein Kaufrechtsvermächtnis Bedachte sei nur insoweit bereichert, als der Steuerwert des Gegenstands den festgesetzten Kaufpreis übersteige, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.

    Jedoch hat der BFH in dem vorgenannten Beschluss ausdrücklich offengelassen, ob an der im Urteil vom 12. Juli 1961 (BStBl. III 1961, 391) vertretenen Auffassung, wonach der Steuerwert des Grundstücks zugrunde zu legen ist, im Hinblick auf die (geänderte) Rechtsprechung zur Bewertung vertraglicher Sachleistungsansprüche (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1989 II R 103/86, BStBl. II 1990, 434, vom 6. März 1990 II R 63/87, BStBl. II 1990, 504, vom 26. Juni 1991 II R 117/87, BStBl. II 1991, 749, und BFH BStBl. II 1992, 298) noch festgehalten werden könne.

  • FG Nürnberg, 19.11.1999 - IV 300/97

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    b) Der BFH hat zwar in seinem Urteil vom 12.07.1961 II 164/59 S (BStBl. III 1961, 391) ausgeführt, daß der in Form eines Kaufrechtsvermächtnisses Bedachte nur insoweit bereichert sei, als der Steuerwert des Gegenstands den festgesetzten Kaufpreis übersteige.

    Die Entscheidung dieser Frage hat der BFH indessen im genannten Beschluß vom 13.04.1994 letztlich offengelassen und insbesondere dahingestellt sein lassen, ob der in seinem Urteil vom 12.07.1961 (in BStBl. III 1961, 391) vertretenen Auffassung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Bewertung sog. Sachleistungsansprüche noch gefolgt werden könne.

  • BFH, 01.08.2001 - II R 47/00

    ErbSt; Kaufrechtsvermächtnis

    Soweit dem BFH-Urteil vom 12. Juli 1961 II 164/59 S (BFHE 73, 343, BStBl III 1961, 391) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 4498/95

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Allerdings hat der BFH in seinem Urteil vom 12. Juli 1961 (- II 164/59 S - BFHE 73, 343 (348) = BStBl. III 1961, 391 (392 f.)) ausgeführt, daß der durch den Anfall eines Kaufrechtsvermächtnisses Bedachte nur insoweit bereichert sei, als der Steuerwert des Gegenstandes den festgesetzten Kaufpreis übersteige.

    Der BFH hat die Entscheidung dieser Frage indessen in seinem Beschluß vom 13. April 1994 - II B 173/93 - a.a.O. letztlich offengelassen und insbesondere dahingestellt gelassen, ob der in dem BFH-Urteil vom 12. Juli 1961 - II 164/59 S - a.a.O. vertretenen Auffassung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Bewertung sogenannter Sachleistungsansprüche noch gefolgt werden könne.

  • BFH, 23.08.1961 - II 97/61 U

    Zuwendung eines bestimmten Prozentsatzes aus dem Verkaufserlös eines

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil II 164/59 S vom 12. Juli 1961 (Slg. Bd. 73 S. 343) ausgesprochen, daß die einzige Möglichkeit, dem Erben bei bestehender Testamentsvollstreckerschaft die Führung eines Aktivprozesses zu ermöglichen, darin liegt, daß der Testamentsvollstrecker das geltend zu machende Recht dem Erben nach § 2217 BGB zur freien Verfügung überläßt und daß in der Zustimmung des Testamentsvollstreckers zur Führung des Prozesses durch den Erben die Freigabe nach § 2217 BGB liegen kann.

    Der Senat hat im Falle des Urteils II 164/59 S das Einverständnis des Testamentsvollstreckers zur Einlegung eines Einspruchs durch zwei Erben unter anderem daraus gefolgert, daß neben seinem Bevollmächtigten auch der Bevollmächtigte jener zwei Erben in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht aufgetreten sei, ohne daß der Bevollmächtigte des Testamentsvollstreckers dem widersprochen hätte.

  • BFH, 20.10.1970 - II 167/64

    Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker

    An der gegenteiligen Ansicht des Urteils II 164/59 S vom 12. Juli 1961 (BFH 73, 343, BStBl III 1961, 391) kann nicht festgehalten werden.
  • BFH, 06.06.2001 - II R 5/00

    Erblasserin - Privatschriftliches Testament - Verkauf eines Grundstücks -

  • BFH, 07.10.1970 - I R 145/68

    Testamentsvollstrecker - Obliegende Pflichten - Bürgerlich-rechtliches

  • BFH, 13.04.1994 - II B 173/93

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids (§ 69 FGO

  • BFH, 31.10.1984 - II R 200/81

    Erbvertrag - Ehegatten

  • FG Nürnberg, 25.11.1999 - IV 310/98

    Erbsteuerrechtliche Bewertung eines Vermächtnisses; Ansetzung eines gemeinen

  • BFH, 27.04.1962 - II 174/60 U

    Erbschaftssteuerpflicht für den den Erben zustehenden Ausgleichsanspruch beim Tod

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