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   BFH, 12.07.1994 - VII B 16/94   

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https://dejure.org/1994,20426
BFH, 12.07.1994 - VII B 16/94 (https://dejure.org/1994,20426)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1994 - VII B 16/94 (https://dejure.org/1994,20426)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - VII B 16/94 (https://dejure.org/1994,20426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht hinreichend geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 21/87

    Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des Gemeinschuldners durch den

    Auszug aus BFH, 12.07.1994 - VII B 16/94
    Im Streitfall ist die Vorentscheidung nicht nur -- insoweit womöglich abweichend von dem von den Klägern und Beschwerdeführern angeführten Senatsurteil vom 25. Oktober 1988 VII R 21/87 (BFH/NV 1989, 412, 415), nach dem die Ausschlußfrist für die Erstattungsansprüche nach § 152 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung erst mit dem Eintritt der Verjährung der jeweiligen Steueransprüche zu laufen beginnt -- auf ein Erlöschen der geltend gemachten Erstattungsansprüche infolge Ablaufs der Ausschlußfrist gestützt, sondern auch auf die Erwägung, der Geltendmachung stände, aus Gründen wie im BFH- Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88 (BFHE 169, 103, 108 f., BStBl II 1993, 174) entschieden, der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus BFH, 12.07.1994 - VII B 16/94
    Im Streitfall ist die Vorentscheidung nicht nur -- insoweit womöglich abweichend von dem von den Klägern und Beschwerdeführern angeführten Senatsurteil vom 25. Oktober 1988 VII R 21/87 (BFH/NV 1989, 412, 415), nach dem die Ausschlußfrist für die Erstattungsansprüche nach § 152 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung erst mit dem Eintritt der Verjährung der jeweiligen Steueransprüche zu laufen beginnt -- auf ein Erlöschen der geltend gemachten Erstattungsansprüche infolge Ablaufs der Ausschlußfrist gestützt, sondern auch auf die Erwägung, der Geltendmachung stände, aus Gründen wie im BFH- Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88 (BFHE 169, 103, 108 f., BStBl II 1993, 174) entschieden, der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.
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