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   BFH, 12.07.2007 - X R 5/05   

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https://dejure.org/2007,1615
BFH, 12.07.2007 - X R 5/05 (https://dejure.org/2007,1615)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - X R 5/05 (https://dejure.org/2007,1615)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - X R 5/05 (https://dejure.org/2007,1615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 1 Satz 3; ; HGB § 89b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 7 Abs. 1 S. 3
    Nutzungsdauer für AfA auf das sogenannte Vertreterrecht als entgeltlich erworbenes materielles Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 1 S. 3; HGB § 89b
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts "Vertreterrecht"; Abgrenzung zum Geschäftswert oder Firmenwert im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG

  • rechtsportal.de

    EStG § 7 Abs. 1 S. 3 ; HGB § 89b
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts "Vertreterrecht"; Abgrenzung zum Geschäftswert oder Firmenwert im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts "Vertreterrecht"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ? Übernahme durch Nachfolger als Erwerb des immateriellen Wirtschaftsguts ?Vertreterrecht? ? Abgrenzung zum (auf 15 Jahre abzuschreibenden) Geschäfts- oder Firmenwert ? Abschreibung nach (zu schätzender) betriebsgewöhnlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abschreibung auf das Vertreterrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung auf das Vertreterrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäftswerts oder Firmenwerts auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht"; Bemessung der Höhe der auf das ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vertreterrecht eines Handelsvertreters

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts Vertreterrecht, Abgrenzung zum Geschäftswert oder Firmenwert im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG, immaterielles Wirtschaftsgut, AfA

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Handelsvertreterrechts

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vertreterrechte von Handelsvertretern sind nach individuellen Verhältnissen abzuschreiben

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Abschreibung eines von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbenen Wirtschaftsguts (Ablösung des dem Vorgängervertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Unternehmen)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschreibung des "Vertreterrechts" eines Handelsvertreters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen abzuschreiben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    "Vertreterrecht" darf in wesentlich weniger als 15 Jahren abgeschrieben werden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    Abschreibungen nach Steuerrecht
    Überblick
    Bewertung von Wirtschaftsgütern
    Arten von Wirtschaftsgütern
    Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
    Immaterielle Wirtschaftsgüter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, HGB § 89 b
    Abschreibung; Ausgleichsanspruch; Handelsvertreter; Nutzungsdauer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 343
  • VersR 2008, 1110
  • BB 2007, 2284
  • DB 2007, 2231
  • BStBl II 2007, 959
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn) findet die zwingende typisierende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Anwendung (Fortführung des Senatsurteils vom 18. Januar 1989 X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549).

    a) In seinem Urteil vom 18. Januar 1989 X R 10/86 (BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass ein Handelsvertreter, der einen eingeführten und regelmäßig bearbeiteten Vertreterbezirk übernimmt, dadurch einen greifbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt.

    Bei dem angeschafften "Vertreterrecht" handelt es sich um ein abgeleitet (derivativ) erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut (Senatsurteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, unter 1.b; H 5.5 "Vertreterrecht" der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).

    Davon ist der erkennende Senat --bezogen auf die seinerzeitigen Streitjahre 1971 bis 1973 und in Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BFH-- bereits in seinem Urteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 ausgegangen.

    Auch die gemäß § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG vom FG als Tatsachengericht vorgenommene Abschreibung auf eine durch Schätzung ermittelte Nutzungsdauer hat der Senat in dem in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 entschiedenen Fall revisionsrechtlich nicht beanstandet.

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat zu einer Abkehr von seiner im Urteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 begründeten Rechtsprechung keine Veranlassung (gl.A.: Nolde in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 7 EStG Rz 205; differenzierend Schmidt/Glanegger, EStG, 26. Aufl., § 6 Rz 297; Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 365 Stichwort "Handelsvertretung").

    Zu dem Kreis der in diesem Sinne geschäftswertähnlichen Wirtschaftsgüter rechnet das Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 jedoch gerade nicht.

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der vom Kläger erworbenen Vertreterrechte im Wege der Schätzung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung) und unter Berücksichtigung der im Senatsurteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 2.) genannten Schätzungsmaßstäbe noch zu ermitteln haben.

  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung das FG als das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 7. März 2006 X R 44/04, BFHE 212, 501, BStBl II 2006, 588, und vom 22. November 2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung das FG als das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 7. März 2006 X R 44/04, BFHE 212, 501, BStBl II 2006, 588, und vom 22. November 2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1996 - I R 60/95

    Zum Geschäftswert bei Aufteilung eines einheitlichen Betriebs und Veräußerung

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Es handelt sich nicht um Anschaffungskosten auf einen Geschäfts- oder Firmenwert --verstanden als der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, unter II.2.b)--, sondern um solche auf ein immaterielles Wirtschaftsgut "Vertreterrecht", das nicht typisierend auf 15 Jahre, sondern nach den allgemeinen Regeln auf die jeweils im konkreten Einzelfall zu ermittelnde betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
  • BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92

    Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Die daran im Urteil vom 28. September 1993 VIII R 67/92 (BFHE 174, 41, BStBl II 1994, 449, unter II.) geäußerten Zweifel des VIII. Senats des BFH sind nicht begründet.
  • BFH, 26.02.1964 - I 383/61 U

    Steuerrechtliche Behandlung einer Abfindung eines Handelsvertreters an seinen

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Zuvor hatten bereits der I. und der IV. Senat des BFH darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb eines Handelsvertreters in der Regel keinen Geschäftswert hat, weil seine Tätigkeit im Gegensatz zu zahlreichen anderen gewerblichen Betätigungen im Allgemeinen keinen nennenswerten Kapitaleinsatz erfordert und der geschäftliche Erfolg des selbständigen Handelsvertreters im Regelfall von dessen persönlichem Arbeitseinsatz bestimmt wird (BFH-Urteile vom 26. Februar 1964 I 383/61 U, BFHE 79, 521, BStBl III 1964, 423; vom 7. Oktober 1976 IV R 50/72, BFHE 121, 21, BStBl II 1977, 201, unter 3.; vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650, unter 1.b).
  • BFH, 13.01.1993 - X R 86/91

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    In den nachfolgenden Entscheidungen vom 25. Juli 1990 X R 111/88 (BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a) und vom 13. Januar 1993 X R 86/91 (BFH/NV 1993, 412, unter 1.) hat der Senat ferner dargelegt, dass in den häufig vorkommenden Fällen, in denen es dem Geschäftsherrn gelingt, den Ausgleichanspruch des scheidenden Vorgänger-Handelsvertreters gemäß § 89b des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf dessen Nachfolger mittels Schuldübernahme abzuwälzen, der Nachfolger seinerseits vom Geschäftsherrn ein "Vertreterrecht" erwirbt, wobei das Entgelt darin besteht, dass er den an seinen Vorgänger zu zahlenden Ausgleichanspruch ablöst (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516, unter 1.a).
  • BFH, 22.04.1998 - IV B 24/97

    Abschreibungsdauer für Geschäfts- bzw. Firmenwerte

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    cc) Zu Unrecht nimmt das FG das BFH-Urteil vom 26. Juli 1989 I R 49/85 (BFH/NV 1990, 442) und den BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 24/97 (BFH/NV 1998, 1467) für seine Auffassung in Anspruch.
  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    Zuvor hatten bereits der I. und der IV. Senat des BFH darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb eines Handelsvertreters in der Regel keinen Geschäftswert hat, weil seine Tätigkeit im Gegensatz zu zahlreichen anderen gewerblichen Betätigungen im Allgemeinen keinen nennenswerten Kapitaleinsatz erfordert und der geschäftliche Erfolg des selbständigen Handelsvertreters im Regelfall von dessen persönlichem Arbeitseinsatz bestimmt wird (BFH-Urteile vom 26. Februar 1964 I 383/61 U, BFHE 79, 521, BStBl III 1964, 423; vom 7. Oktober 1976 IV R 50/72, BFHE 121, 21, BStBl II 1977, 201, unter 3.; vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650, unter 1.b).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 5/05
    aa) Die Einfügung der AfA-Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG steht in engem sachlichen Zusammenhang mit der ebenfalls durch Art. 10 Abs. 15 BiRiLiG verfügten Streichung der Worte "Geschäfts- oder Firmenwert" aus der Aufzählung der nicht der Abnutzung unterliegenden Wirtschaftsgüter im Klammerzusatz des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG a.F. (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 IV R 48/97, BFHE 186, 268, BStBl II 1998, 775, unter 1.b).
  • BFH, 14.02.1973 - I R 89/71

    Zahlung eines Entgelts - Befristetes Wettbewerbsverbot - Immaterielles

  • BFH, 26.07.1989 - I R 49/85

    Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen als Feststellung des

  • BFH, 07.10.1976 - IV R 50/72

    Ehefrau eines selbständigen Handelsvertreters - Güterstand der

  • BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98

    Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter; Erwerb eines "Vertreterrechts"

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen

    a) In der Rechtsprechung ist bislang anerkannt, dass der Gewerbebetrieb eines selbständigen Handelsvertreters nur ausnahmsweise und in besonders gelagerten Fällen einen Goodwill besitzt (BGH Urteil vom 28. Februar 1962 - IV ZR 239/61 - RzW 1962, 362 f. und BGHZ 68, 163, 166 ff. = FamRZ 1977, 386 f.; OLG München NJW-RR 1994, 359, 360; BFH DB 1964, 1174; BFH DB 1977, 894; BFH VersR 2008, 1110, 1111; vgl. auch Senatsurteil vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 62 aE).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Bei dem neu in die bestehenden Kundenbeziehungen des Geschäftsherrn eintretenden Handelsvertreter wird dadurch ein als "Vertreterrecht" umschriebenes und abgeleitet (derivativ) erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut begründet (vgl. Senatsurteile in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, unter 1.b; vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a; vom 12. Juli 2007 X R 5/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 2231, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1809, zur Veröffentlichung bestimmt; H 5.5 "Vertreterrecht" der Einkommensteuer-Richtlinien).

    In seinen Urteilen in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 1.b, a.E.) und in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der Senat für den Fall künftiger Provisionsansprüche entschieden, dass das Vertreterrecht auch dann entgeltlich erworben wird, wenn das Entgelt erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Verrechnung mit zukünftig zur Entstehung gelangenden Gegenansprüchen des Handelsvertreters gegen den Geschäftsherrn zu erbringen ist.

    Durch Urteil in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der erkennende Senat indessen in Fortführung seines Urteils in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 entschieden, dass auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn) die zwingende typisierende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Anwendung findet.

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Dient der Ausgleichsanspruch der Abgeltung einer bereits geleisteten Tätigkeit des Vertreters, scheidet auch die Annahme eines firmenwertähnlichen Rechts (immaterielles Wirtschaftsgut) aus, dessen stille Reserven anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188); allenfalls der Nachfolger des Handelsvertreters kann vom Geschäftsherrn ein "Vertreterrecht" (immaterielles Wirtschaftsgut) erwerben, wenn es dem Geschäftsherrn gelingt, den Ausgleichsanspruch des scheidenden Vorgänger-Handelsvertreters gemäß § 89b HGB auf dessen Nachfolger im Wege der Schuldübernahme zu überwälzen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 5/05, BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    c) Sofern sich der Kläger grundsätzlich gegen eine gesonderte Bewertung des "Vertreterrechts" wendet, weil der Gewinn, den ein Handelsvertreter erzielt, im Regelfall maßgeblich von seiner persönlichen Leistung und kaufmännischen Fähigkeiten abhänge, so dass es an einem "Goodwill" fehle, setzt er sich nicht mit der jüngeren BFH-Rechtsprechung auseinander, wonach ein Handelsvertreter, der einen eingeführten und regelmäßig bearbeiteten Vertreterbezirk übernimmt, dadurch einen greifbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 18. Januar 1989 X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, und vom 12. Juli 2007 X R 5/05, BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959).

    in BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 30/09

    Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO

    Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung das FG als das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2007 X R 5/05, BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

    Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1120 mit Verweis auf die BFH-Entscheidungen vom 16. August 1989 III B 14/89 (BFH/NV 1990, 188) und vom 12. Juli 2007 X R 5/05 (BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959) nochmals klargestellt, dass die Annahme eines firmenwertähnlichen Rechts (immaterielles Wirtschaftsgut), dessen stille Reserven anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen wären, ausscheide, da der Ausgleichsanspruch der Abgeltung einer bereits geleisteten Tätigkeit des Vertreters diene; allenfalls der Nachfolger des Handelsvertreters könne vom Geschäftsherrn ein "Vertreterrecht" (immaterielles Wirtschaftsgut) erwerben, wenn es dem Geschäftsherrn gelinge, den Ausgleichsanspruch des scheidenden Vorgänger-Handelsvertreters gemäß § 89b HGB auf dessen Nachfolger im Wege der Schuldübernahme zu überwälzen.
  • FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03

    Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

    Entsprechend sind auch entgeltlich erworbene geschäftswertähnliche Wirtschaftsgüter, wie insbesondere der Kundenstamm eines Gewerbebetriebs, auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abzuschreiben (BFH-Beschluss vom 22. April 1998, BFH/NV 1998, 1467; wohl bestätigt durch BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 5/05, BStBl II 2007, 959).
  • FG Niedersachsen, 09.06.2004 - 3 K 85/00

    Abschreibungsmöglichkeiten von Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters im

    Revision eingelegt - BFH-Az. X R 5/05.
  • BFH, 23.04.2008 - IX B 240/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Angriffe gegen die Vertragsauslegung seitens des FG,

    Hiergegen spricht im Streitfall schon, dass die Klägerin zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung seitens des FG auf die BFH-Urteile vom 17. April 2007 IX R 56/06 (BFHE 216, 53, BStBl II 2007, 959); vom 19. Dezember 2000 IX R 66/97 (BFH/NV 2001, 769) und vom 9. September 1997 IX R 75/94 (BFH/NV 1998, 310) hingewiesen wurde.
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