Rechtsprechung
BFH, 12.07.2017 - X B 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- IWW
§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), § 158 AO, §§ 140 bis 148 AO, § 4 Abs. 3 EStG, § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 20 UStG, § 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 5 UStG, § 63 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStDV, § 63 Abs. 3 Satz 3 UStDV, § 146 Abs. 1 AO, § 22 UStG, § 63 UStDV, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 146b AO, § 93 Abs. 7, § 93b AO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 136 Abs. 1 FGO
- Bundesfinanzhof
AO § 146 Abs 1, AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2, EStG § 4 Abs 3, FGO § 56, EStG § 4 Abs 3, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 146 Abs 1 AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 2009, § 56 FGO
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte; Zulässigkeit eines Zeitreihenvergleichs; Voraussetzungen der Schätzung der Einnahmen nach einer Gauß'schen Normalverteilung
- Betriebs-Berater
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Quantilschätzung, Zeitreihenvergleich - und die Preiserhöhung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung eines angefochtenen Schätzungsbescheides - und die Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schätzungen - und die Rohgewinnaufschlagsätze der Finanzverwaltung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Offene Ladenkasse - und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht unterschriebene Rechtsmittelschrift - und der vom Gericht unterlassene Hinweis
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufzeichnungen bei Verwendung einer offenen Ladenkasse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schätzung nach einer Betriebsprüfung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kassenführung - Rechtsstand und Neuerungen ab 2017 und 2020
- Kassenführung und Betriebsprüfung - Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
- Schätzung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Papierfundstellen
- BFHE 257, 523
- BB 2017, 1813
Wird zitiert von ... (21)
- FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles …
Dies stellt ein mögliches Instrument einer wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen dar (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 87) und führt zu einer deutlichen Erhöhung des Entdeckungsrisikos (vgl. BT-Drucks 18/9535, Seite 12, BT-Drucks 18/9957, Seite 4).a) Die Klägerin führt zutreffend aus, dass der Gesetzgeber --aufgrund der Presseberichterstattung, jedenfalls aber aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs im November 2003 (vgl. BT-Drucks 15/2020, Seite 197)-- schon frühzeitig Kenntnis von der Problematik der vollständigen Einnahmenerfassung im Bereich bargeldintensiver Betriebe erlangt hat (ebenso BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 87).
c) Anders als die Klägerin meint, lässt sich aus dem BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17 (BFHE 257, 523, Rz 87 f.) nicht schließen, dass der BFH die gegenwärtige Rechtslage als verfassungswidrig ansähe.
- FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18
Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen, irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt allerdings nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204;… vom 16. Juni 2011, IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549).
Die Entscheidung ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage sowie aufgrund von präsenten Beweismitteln (§ 155 FGO i. V. m. § 294 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO) ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (…BFH-Beschlüsse vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 m. w. N.; vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsgemäßheit nehmen (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Demgegenüber genügt das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
- FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
Dabei sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach bereits innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung) schlüssig darzulegen (BFH-Beschluss vom 12.7.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523 m.w.N.: Eindeutige Tatsachenschilderung erforderlich).
- FG Hamburg, 29.06.2018 - 2 V 290/17
Aussetzung der Vollziehung: Schätzung bei Marktbeschicker, der nur …
Die vom Antragsgegner zitierte BFH-Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17) mache das durch den Antragsteller angewandte Verfahren nicht falsch.(1) Die Finanzbehörde hat gemäß § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 AO u. a. dann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können, sie also nicht den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen oder sonst nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (…BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Nach Ansicht des BFH bestehen die folgenden drei Möglichkeiten für eine ordnungsmäßige Aufzeichnung von Bareinnahmen in Fällen der EÜR bei Sachverhalten, in denen die Führung von Einzelaufzeichnungen nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht ohnehin als zwingend anzusehen ist: - eine geordnete Belegablage mit Einzelaufzeichnungen der Erlöse; - Verzicht sowohl auf Einzelaufzeichnungen als auch auf ein tägliches Auszählen des Kassenbestands, aber Aufbewahrung der Ursprungsaufzeichnungen und Abgleich von Soll- und Ist-Bestand der Kasse "in gewissen Abständen" (insbesondere bei der Nutzung von Registrierkassen); - Verzicht sowohl auf Einzelaufzeichnungen als auch auf die Aufbewahrung von Ursprungsbelegen, aber tägliches tatsächliches Auszählen der Kasse, das in fortlaufenden Kassenberichten dokumentiert wird (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
Demgegenüber genügt das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der …
bb) Die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV wirkt unmittelbar auch für das Einkommensteuergesetz (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599;… BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).aa) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris, zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei einem Steuerberater wegen einer fehlenden Barkasse).
- BFH, 12.02.2020 - X R 8/18
Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf …
Die Aufbewahrungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z.B. nach § 4 Abs. 3 Satz 5, Abs. 7 EStG und nach § 22 UStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, unter II.1.b bb, m.w.N., auch Senatsbeschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204, Rz 58 ff.). - BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
Die umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungsverpflichtung wirkt aber auch im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599;… BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523). - FG Hamburg, 04.09.2019 - 6 K 14/19
Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen auf der Grundlage des höchsten …
Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH, Urteile vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743;… vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).In der Rechtsprechung des BFH wird eine solche Schätzungsmethode kritisch gesehen und sie ist danach jedenfalls nur unter engen Voraussetzungen unter Berücksichtigung aller betrieblichen Besonderheiten zulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 12 Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204; BFH, Urteil vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743), während im Schrifttum vor allem Autoren, die in der Finanzverwaltung tätig sind, die Quantilsschätzung für eine sachgerechte Schätzungsmethode halten (vgl. z.B. Schumann/Wähnert, Stb 2012, 535; Becker, DStR 2016, 1430, 1435).
- FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18
Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen - …
Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH…, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, juris, Rn. 10; Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 56).Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsgemäßheit nehmen (BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 56).
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen "täglich" festgehalten werden (vgl. zum Ganzen: BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 59).
Demgegenüber genügt das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege den Anforderungen nicht (BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 63).
- BFH, 21.08.2018 - X S 23/18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei …
Der Senat hatte dem Antragsgegner (dem Steuerpflichtigen und damaligen Antragsteller und Beschwerdeführer) mit Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17 (BFHE 257, 523) hinsichtlich der streitgegenständlichen Steuernachforderungen in überwiegendem Umfang Aussetzung der Vollziehung (AdV) ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einen Monat nach anderweitiger Erledigung des Einspruchsverfahrens gewährt.Am 14. Mai 2018 stellte das FA beim Finanzgericht (FG) den vorliegend streitgegenständlichen Antrag auf Änderung des AdV-Beschlusses des Senats in BFHE 257, 523 gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen veränderter Umstände.
Das FA beantragt, den Senatsbeschluss in BFHE 257, 523 dahingehend zu ändern, dass die Gewährung von AdV rückwirkend ab dem 18. Dezember 2017 aufgehoben werde.
In seinem Beschluss in BFHE 257, 523 hatte der Senat die AdV bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung befristet.
- FG Münster, 04.11.2019 - 5 K 2583/17
- BFH, 08.01.2019 - II B 62/18
Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer …
- BFH, 13.12.2018 - V R 65/16
Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt …
- FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall
- FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19
Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen
- FG Düsseldorf, 14.03.2018 - 8 K 3180/16
Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich …
- FG Hamburg, 21.10.2019 - 6 V 201/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustfeststellungsbescheide: Bindungswirkung …
- FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler
- FG Hamburg, 10.12.2019 - 6 V 278/19
Tonnagesteuer - Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags i.S.v. § 5a Abs. 4 Satz 1 …
- FG München, 27.08.2018 - 7 V 1846/18
Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts