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   BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04   

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https://dejure.org/2004,18252
BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04 (https://dejure.org/2004,18252)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2004 - IX B 53/04 (https://dejure.org/2004,18252)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2004 - IX B 53/04 (https://dejure.org/2004,18252)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04
    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens wenden sich die Kläger gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des FG und machen geltend, diese sei fehlerhaft; mit solchen Angriffen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
  • BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris-Dok-Nr.: StRE200450714, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2004 - IX B 19/04

    Darlegungserfordernisse bei Rüge der Sachaufklärungspflicht und Verstoß gegen das

    Auszug aus BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris-Dok-Nr.: StRE200450714, m.w.N.).
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