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BFH, 12.09.2007 - X B 192/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums; gewerblicher Grundstückshandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 1 K 2363/03
- BFH, 12.09.2007 - X B 192/06
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 23.08.2017 - X R 7/15
Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten - …
Erscheint das vom FG aufgrund der festgestellten --und nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffenen-- Tatsachen gewonnene Ergebnis zumindest als möglich, genügt dies, um einer revisionsgerichtlichen Prüfung standzuhalten (Senatsbeschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68, unter 2., m.w.N.). - BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - …
Ob im Streitfall von einer unbedingten Veräußerungsabsicht bereits bei Erteilung der Bauaufträge auszugehen ist, obliegt der tatrichterlichen Würdigung (BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68). - BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
Etwas anderes wollte der X. Senat des BFH auch nicht aussagen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68, unter 2. der Gründe).
- BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen …
Etwas anderes wollte der X. Senat des BFH auch nicht aussagen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68, unter 2. der Gründe). - BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Anders als in dem FG-Urteil, das dem BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06 (BFH/NV 2008, 68) zugrunde lag, sprechen im Streitfall die Urteilsgründe dagegen, dass sich das FG in der Lage gesehen hätte, eine zu den maßgeblichen Zeitpunkten bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht festzustellen. - BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Anders als in dem FG-Urteil, das dem BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06 (BFH/NV 2008, 68) zugrunde lag, sprechen im Streitfall die Urteilsgründe dagegen, dass sich das FG in der Lage gesehen hätte, eine zu den maßgeblichen Zeitpunkten bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht festzustellen. - FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50202/03
Gewerblicher Grundstückshandel und Abschirmwirkung einer GmbH: Zurechnung des von …
Eine Zurechnung ist hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Auftragsverhältnisses statthaft, denn die GmbH ist nach dem Wortlaut der vorliegenden Verträge für eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko tätig geworden (vgl. zur Abschirmwirkung der GmbH näher BFH, Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68; Moritz, DStR 2005, 2010, 2012 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).