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   BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09   

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https://dejure.org/2011,8211
BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09 (https://dejure.org/2011,8211)
BFH, Entscheidung vom 12.09.2011 - VIII B 70/09 (https://dejure.org/2011,8211)
BFH, Entscheidung vom 12. September 2011 - VIII B 70/09 (https://dejure.org/2011,8211)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • openjur.de

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer; Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 128 Abs 3, FGO § 68, FGO § 69 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 2, BewG § 12 Nr 3, BGB § 1378 Abs 3, ErbStG § 1 Abs 1, ErbStG § 7 Abs 1, ErbStG § 5 Abs 2
    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • Bundesfinanzhof

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 3 FGO, § 68 FGO, § 69 Abs 2 FGO, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 2 EStG 2002
    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Doppelbelastung mit Ertrag- und Schenkungsteuer

  • rewis.io

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von Einkommensteuer und Schenkungsteuer - Ergehen eines geänderten Einkommensteuerbescheids während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens beim BFH wegen eines AdV-Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ErbStG § 5 Abs. 2
    Unterwerfung von Zinsen für die Stundung der Ausgleichsforderung als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer; Berurteilung der Unentgeltlichkeit einer Kapitalüberlassung aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht

  • datenbank.nwb.de

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung unter Eheleuten; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF, S. 4 (Pressemitteilung)

    Zinsvorteil aus einer unverzinslichen Forderung führt nicht stets zu Kapitaleinkünften

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Alternatives oder kumulatives Verhältnis von Ertrags- und Substanzbesteuerung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 883
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Damit liegt dem Beschluss des FG ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass die gewährte AdV ebenfalls gegenstandslos geworden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611).

    Denn § 68 FGO gilt entsprechend im gerichtlichen Aussetzungsverfahren und zwar auch dann, wenn das Vorverfahren der Hauptsache noch nicht abgeschlossen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 611).

  • BFH, 31.03.2010 - II R 22/09

    Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH kann in der unentgeltlichen Überlassung einer Kapitalsumme auf Zeit eine Schenkung i.S. des ErbStG liegen (BFH-Urteil vom 31. März 2010 II R 22/09, BFHE 229, 374, BStBl II 2010, 806, m.w.N.).

    Damit ist für eine Ausnahmekonstellation --wie dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteils-- kein Raum (vgl. zur Ausnahme BFH-Urteil in BFHE 229, 374, BStBl II 2010, 806).

  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Dabei ist für die Einordnung als freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 ErbStG unerheblich, dass die Überlassung von Kapital zivilrechtlich keine Schenkung ist (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70).

    Eine sich danach ergebende Unentgeltlichkeit der Kapitalüberlassung zwischen Ehegatten wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verzicht auf Zinsen eine ehebedingte unbenannte Zuwendung ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).

  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Gegenstand der Schenkung bzw. freigebigen Zuwendung ist nicht ein konkreter Ertrag, der dem Zuwendenden entgeht, sondern die dem Verzicht auf die eigene Nutzungsmöglichkeit seitens des Zuwendenden korrespondierende Gewährung der Nutzungsmöglichkeit durch den Zuwendungsempfänger (BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1971 III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17), wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten bei verbundenen Verfahren getrennt werden müssen (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • BFH, 15.05.2009 - IV B 24/09

    Ort der Außenprüfung bei Beschlagnahme der Prüfungsunterlagen

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Denn für die Prüfung der Begründetheit der Beschwerde ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgeblich (BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2009 IV B 24/09, BFH/NV 2009, 1402; vom 12. Februar 1969 VII B 60/66, BFHE 95, 84, BStBl II 1969, 318).
  • BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 26. April 2004 VI B 43/04, BFH/NV 2004, 1257; vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 06.08.1971 - III B 7/71

    Streitgenossenschaft - Auferlegung der Kosten - Klageverbindung -

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1971 III B 7/71, BFHE 103, 126, BStBl II 1972, 17), wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten bei verbundenen Verfahren getrennt werden müssen (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • BFH, 15.02.2002 - XI S 32/01

    AdV; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt u.a. dann, wenn wegen eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Zwangsvollstreckung stattfinden könnte (BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI S 32/01, BFH/NV 2002, 940).
  • BFH, 10.02.2010 - V S 24/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
    Auch entfällt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95

    Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen

  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

  • BFH, 12.02.1969 - VII B 60/66

    Erfolgloses Klageverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende

  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

  • BFH, 08.01.1998 - VIII B 76/96

    Aufteilung einer Forderung in Kapital- und Zinsanteil

  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

  • BFH, 20.01.2016 - II R 40/14

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    d) Hat eine GmbH einen eigenen Anteil durch eine (gemischte) verdeckte Einlage erhalten, schließt dies nach den für das Verhältnis der Einkommensteuer zur Schenkungsteuer geltenden Grundsätzen (BFH-Urteil vom 27. August 2014 II R 44/13, BFHE 246, 523, BStBl II 2015, 249; BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, und vom 2. September 2015 II B 146/14, BFH/NV 2015, 1586, Rz 6 ff., m.w.N.) die Annahme aus, sie habe den Anteil auch durch eine (gemischte) freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erworben (Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 140).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    gg) Ob es Fälle gibt, in denen ein und derselbe Lebenssachverhalt tatbestandlich sowohl der Einkommen- als auch der Schenkungsteuer unterfällt, und in welchem Verhältnis die beiden Steuerarten in solchen Fällen stehen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, Rz 19; Fischer, in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 4. Aufl., § 7 Rz 131), kann im Streitfall auf sich beruhen; denn sowohl offene als auch verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft sind tatbestandlich, wie dargelegt, keine freigebigen Zuwendungen i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    bb) Nichts anderes ergibt sich aus den Erwägungen des VIII. Senats des BFH, nach denen dann, wenn der nämliche Sachverhalt sowohl der Einkommen- als auch der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterfalle, die Einkommensteuer zurücktreten müsse, weil die Schenkung/der Erbanfall nicht Gegenstand einer auf die Einkunftserzielung am Markt gerichteten Erwerbshandlung sei und damit nicht zu den Einkünften i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG gehöre (BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229; BFH-Urteil vom 20. Oktober 2015 VIII R 40/13, BFHE 252, 260, BStBl II 2016, 342; ähnlich Crezelius, ZEV 2015, 392, 395: Erbeinsetzung ist privater Vorgang).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Damit liegt dem Beschluss des FG ein nicht mehr existierender Bescheid mit der Folge zugrunde, dass seine ablehnende Entscheidung insoweit ebenfalls gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229).

    Die Feststellungen des FG und die vorliegenden Akten reichen auch im Hinblick auf den nunmehr erlassenen Bescheid für 2010 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag aus, um über den Aussetzungsantrag abschließend entscheiden zu können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 229).

  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 199/15

    § 5, §§ 3-7 ErbStG, §§ 1378, 1408 BGB

    Diese Ansicht werde auch von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteile vom 12.09.2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 und vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323; FG Köln, Urteil vom 04.06.2002 9 K 5053/98, EFG 2002, 1258).
  • BFH, 18.12.2013 - I B 85/13

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. -

    Die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn --wie im vorliegenden Streitfall-- seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, und in BFHE 243, 162).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines

    Ist ein gesondertes Entgelt in Form einer angemessenen Verzinsung nicht vereinbart, ist der im Gesamtbetrag enthaltene Zinsanteil nach § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298; in BFH/NV 1997, 175; BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, und vom 8. Oktober 2014 VIII B 115/13, BFH/NV 2015, 200).
  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

    Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, Rz 21).
  • FG Münster, 22.10.2015 - 3 K 986/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung

    Dieser widersprach zunächst unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) VIII B 70/09 vom 12.09.2011 (BFH/NV 2012, 229 = ErbStB 2012, 32), reichte aber am 05.10.2012 die Erklärungen auf den 31.12.2008, 31.12.2009 und 31.12.2010 ein (Bl. 27 ff. Schenkungsteuerakte), auf die verwiesen wird.

    Mit dem Einspruch gegen diese Bescheide rügte der Kläger, dass zwar Einigkeit über die Höhe der verdecken Gewinnausschüttungen bestehe, die ertragsteuerrechtlichen Steuerfestsetzungen aber der Festsetzung von Schenkungsteuern entgegen stünden; wie der BFH in BFH/NV 2012, 229 entschieden habe.

    Es fehlt in einem solchen Fall an der Freigebigkeit (vgl. BFH, Urteil vom 27.08.2014 II R 44/13, BStBl. II 2015, 249; vgl. auch BFH, Beschlüsse vom 02.09.2015 II B 146/14, juris; vom 12.09.2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229; Meßbacher-Hönsch, jurisPR-SteuerR, 51/2014, Anm. 4).

  • BFH, 27.08.2014 - II R 44/13

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an

    Vermögensvorteile, die ein Steuerpflichtiger durch eine auf Einkünfteerzielung am Markt, also auf einen Hinzuerwerb von Einkommen gerichtete Erwerbshandlung erzielt und die deshalb bei ihm der Einkommensteuer unterliegen, werden von der Vorschrift nicht erfasst (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229).
  • BFH, 08.10.2014 - VIII B 115/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zinsanteile in Kaufpreisraten bei

  • FG Düsseldorf, 06.02.2017 - 11 K 3064/15

    Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten

  • FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14

    Zerlegung der Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil bei

  • BFH, 17.12.2015 - XI B 84/15

    AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden

  • BFH, 22.11.2018 - II B 8/18

    Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i.S. des § 1 Abs. 1

  • BFH, 22.08.2018 - II R 51/15

    Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs.

  • BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

  • BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22

    Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) -

  • BFH, 21.07.2014 - II B 40/14

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 3/14

    Kernbrennstoffsteuer

  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 10/14

    Kernbrennstoffsteuer

  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

  • BFH, 07.03.2022 - XI B 2/21

    Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG

  • FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15

    Schenkungssteuerpflicht verdeckter Gewinnausschüttungen an eine einem

  • FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20

    Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines

  • FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Düsseldorf, 30.04.2013 - 9 K 1863/09

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsanteil einer Abfindung für Gesellschaftsanteil

  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2033/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines USamerikanischen Trusts

  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 39/13

    Zur steuerlichen Anerkennung eines in einem (schieds-) gerichtlichen Verfahren

  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2034/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

  • BFH, 23.05.2012 - III B 129/11

    Eingetragene Lebenspartner - Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • FG München, 12.12.2022 - 7 V 1753/22

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG

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