Rechtsprechung
BFH, 12.10.1989 - IV R 141/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sachkundenachweis um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 15.01.1999 - 11 K 7503/97
Gewerbliche Tätigkeit bei Büro- und Buchführungsarbeiten
Diese notwendige staatliche Gestattung der Berufsausübung stellt ein das Berufsbild dieses Katalogberufs derart prägendes Merkmal dar, dass eine Tätigkeit, die ohne Erlaubnis ausgeübt wird, diesem Katalogberuf nicht ähnlich sein kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 12.10.1989 - IV R 141/88 - (BFH/NV 1990, 438 m.w.N.).Unter diese Vorschrift fallen nur die im Gesetz aufgeführten Tätigkeiten der Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder Aufsichtsratmitglieder oder solche Beschäftigungen, die den im Gesetz genannten ähnlich sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.10.1989 - IV R 141/88 -, aaO. unter 1 d).
- FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05
Nicht zugelassener Rechtsanwalt als Gewerbetreibender
Denn diese Person hat entweder freiwillig oder, um dem Ausschluss zuvor zu kommen, den Bereich der staatlichen Aufsicht verlassen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 IV R 141/88, BFH/NV 1990, 438). - FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3332/06
Gewerbesteuerpflicht der Einnahmen eines selbständigen Buchhalters - Buchhalter …
Diese notwendige staatliche Gestaltung der Berufsausübung stellt ein das Berufsbild dieses Katalogberufes derart prägendes Merkmal dar, dass eine Tätigkeit, die ohne Erlaubnis ausgeübt wird, diesem Katalogberuf nicht ähnlich sein kann (FG Münster, Urteil vom 15.01.1999 11 K 7503/97 G EFG 2000, 128; vgl. sogar zum Fall eines Steuerberaters, der auf die Zulassung verzichtet hatte: BFH, Urteil vom 12.10.1989 IV R 141/88, BFH/NV 1990, 438).