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   BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03   

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https://dejure.org/2005,16801
BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03 (https://dejure.org/2005,16801)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2005 - VIII B 159/03 (https://dejure.org/2005,16801)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - VIII B 159/03 (https://dejure.org/2005,16801)
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  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des §

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. September 2005 VIII R 90/04 (DStR 2005, 1984) entschieden hat, ist die Besteuerung von Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 verfassungsgemäß.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03
    Das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Urteil vom 21. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) hat die Einführung einer Quellensteuer bei den Zinseinkünften ausdrücklich gefordert, ohne den Gesetzgeber dazu zu verpflichten, bei der Bemessung der Quellensteuer die voraussichtliche individuelle Belastung mit Einkommensteuer --ähnlich wie bei der Lohnsteuer-- zu berücksichtigen.
  • BFH, 05.02.2002 - VIII B 100/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Verfahrensmangel - Kapitalvermögen - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Bezugnahme zur Begründung auf ein anderes Urteil insbesondere dann nicht zu beanstanden, wenn es zwischen denselben Beteiligten ergangen ist, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gegeben war und wenn es die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte behandelt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2002 VIII B 100/01 juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 119 Rz. 23 a, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1998 - VIII R 34/97

    Gewerbesteuermeßbeträge - Fehlbeträge der Vorjahre - Ausgeschiedene

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03
    Um bei dieser Sachlage die Rüge fehlender Begründung schlüssig zu erheben, hätte im Einzelnen dargelegt werden müssen, weshalb trotz Kenntnis der in Bezug genommenen Entscheidung eine sachliche Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich gewesen sein sollte (zu dem mit § 119 Nr. 6 FGO verfolgten Zweck vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1998 VIII R 34/97, BFH/NV 1999, 198, m.w.N.).
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