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   BFH, 12.10.2010 - I R 59/09   

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https://dejure.org/2010,1273
BFH, 12.10.2010 - I R 59/09 (https://dejure.org/2010,1273)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2010 - I R 59/09 (https://dejure.org/2010,1273)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I R 59/09 (https://dejure.org/2010,1273)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • openjur.de

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter; Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung; Grundsatz der Vermögensbindung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 52 Abs 1 S 1, AO § ... 55 Abs 1 Nr 1 S 1, AO § 55 Abs 1 Nr 1 S 2, AO § 55 Abs 1 Nr 2, AO § 55 Abs 1 Nr 3, AO § 55 Abs 1 Nr 4, AO § 58 Nr 2, AO § 59, AO § 60 Abs 2, AO § 61 Abs 1, AO § 61 Abs 3, AO § 63 Abs 1, AO § 63 Abs 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, GewStG § 3 Nr 6, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 3 Nr 6, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • Bundesfinanzhof

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 S 1 AO, § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO, § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO, § 55 Abs 1 Nr 2 AO, § 55 Abs 1 Nr 3 AO
    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

  • rewis.io

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter - Gewinnausschüttung durch als Gehalt bzw. Abfindung verschleierte Anteilskaufpreiszahlung - Grundsatz der Vermögensbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer GmbH bei verdeckten Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gemeinnützige GmbH und ihre Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer GmbH bei verdeckten Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens der Körperschaft an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 28
  • BB 2011, 85
  • DB 2011, 92
  • BStBl II 2012, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.10.2001 - V B 142/01

    Gemeinnütziger Verein - Sportverein - Vermögensbindung - Körperschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I R 59/09
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass schwer wiegende Verstöße gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglichen (gl.A. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 61 Nr. 8; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 63 AO Rz 22; Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 9. Aufl., 2008, § 63 Tz. 2.13.1, S. 233; Bott in Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. Aufl., 2005, § 9 Rz 82, 118; Koenig in Pahlke/ Koenig, AO, 2. Aufl., § 63 Rz 7; Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Aufl., Rz C 219-226; zweifelnd hingegen FG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2001  7 B 7372/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1338 und nachfolgend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 2001 V B 142/01, BFH/NV 2002, 309, allerdings nicht Ausschüttungen an Gesellschafter betreffend; Orth, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft Bd. 26 --2003--, S. 177, 216).

    Der Grundsatz der Vermögensbindung soll sicherstellen, dass Vermögen, das die Körperschaft aufgrund der steuerbegünstigten Tätigkeit erworben hat, auch für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 309).

  • FG Berlin, 26.07.2001 - 7 B 7372/00

    Gemeinnütziger Verein: Verstöße gegen die Vermögensverwendung in den Folgejahren

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I R 59/09
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass schwer wiegende Verstöße gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglichen (gl.A. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 61 Nr. 8; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 63 AO Rz 22; Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 9. Aufl., 2008, § 63 Tz. 2.13.1, S. 233; Bott in Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. Aufl., 2005, § 9 Rz 82, 118; Koenig in Pahlke/ Koenig, AO, 2. Aufl., § 63 Rz 7; Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Aufl., Rz C 219-226; zweifelnd hingegen FG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2001  7 B 7372/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1338 und nachfolgend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 2001 V B 142/01, BFH/NV 2002, 309, allerdings nicht Ausschüttungen an Gesellschafter betreffend; Orth, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft Bd. 26 --2003--, S. 177, 216).
  • FG Münster, 03.03.2009 - 9 K 5195/04

    VGA und andere Ausschüttung aufgrund Erhöhung der Vergütung an den

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I R 59/09
    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die gegen die entsprechend geänderten Steuerbescheide gerichtete Klage mit Urteil vom 3. März 2009  9 K 5195/04 K,G,F zum überwiegenden Teil ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von

    So beziehe sich die rückwirkende Besteuerung im Falle des BFH-Beschlusses vom 12. Oktober 2010 (Az. I R 59/09) lediglich auf 4 Jahre.

    Schüttet eine gemeinnützige GmbH jedoch die aus der gemeinnützigen Tätigkeit erzielten Gewinne überwiegend verdeckt an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter aus, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO vor, der die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglicht (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I R 59/09, BFHE 231, 28, BStBl II 2012, 226).

  • FG München, 25.04.2016 - 7 K 1252/14

    Körperschaftsteuergesetz, Körperschaftsteuerbescheid, Fremdvergleich,

    Auch verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG verstoßen gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 2013 I R 17/12, BStBl II 2016, 68; BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 I R 59/09, BStBl II 2012, 226; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536; vgl. auch Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rz. 7.64 f; Seer in Tipke/Kruse, AO, FGO, § 55 AO Rz. 16; Unger in Beermann/Gosch, AO, FGO, § 55 AO Rz. 68 ff).
  • FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen steuerlicher Pflichtverletzungen

    Zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung lediglich dann, wenn die Vorschrift über die Vermögensbindung in schwerwiegender Weise verletzt wird (§ 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO; BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I R 59/09, BFHE 231, 28, BFH/NV 2011, 329).
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