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   BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14   

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https://dejure.org/2015,33873
BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14 (https://dejure.org/2015,33873)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2015 - VIII B 143/14 (https://dejure.org/2015,33873)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - VIII B 143/14 (https://dejure.org/2015,33873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    InsO § 55, InsO § 324, InsO § 325, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, AO § 218 Abs 2
    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 InsO, § 324 InsO, § 325 InsO, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 324 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 55 Abs. 1 InsO, § 324 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO, § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, die während des Nachlassinsolvenzverfahrens erzielt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    c) Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung --wie im Streitfall-- aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 324 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), da sie durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören und der einzelne (unselbständige) Besteuerungstatbestand --insbesondere die Einkünfteerzielung nach § 2 Abs. 1 EStG-- erst nach der Insolvenzeröffnung verwirklicht wird (BFH-Entscheidungen vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 18, 19; vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, BFH/NV 2015, 470; vom 24. Februar 2015 VII R 27/14, BFHE 248, 518, unter Rz 13; Siegmann in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 3, InsO § 325 Rz 7).

    Nur in Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden (hier: die jeweilige Jahressteuerschuld der Streitjahre) verbliebenen Überschusses kann ein Erstattungsanspruch zugunsten der Masse entstehen (BFH-Urteil in BFHE 248, 518).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    c) Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung --wie im Streitfall-- aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 324 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), da sie durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören und der einzelne (unselbständige) Besteuerungstatbestand --insbesondere die Einkünfteerzielung nach § 2 Abs. 1 EStG-- erst nach der Insolvenzeröffnung verwirklicht wird (BFH-Entscheidungen vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 18, 19; vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, BFH/NV 2015, 470; vom 24. Februar 2015 VII R 27/14, BFHE 248, 518, unter Rz 13; Siegmann in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 3, InsO § 325 Rz 7).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner (vgl. BGH-Entscheidungen vom 22. Januar 2004 IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350; vom 21. Februar 2008 IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307; vom 13. Januar 2011 IX ZR 53/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2011, 389; vom 26. September 2013 IX ZR 3/13; Neue Juristische Wochenschrift 2014, 389, unter Rz 12).
  • BFH, 18.12.2014 - X B 89/14

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zurechnung von Gewinnanteilen nach

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    c) Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung --wie im Streitfall-- aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 324 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), da sie durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören und der einzelne (unselbständige) Besteuerungstatbestand --insbesondere die Einkünfteerzielung nach § 2 Abs. 1 EStG-- erst nach der Insolvenzeröffnung verwirklicht wird (BFH-Entscheidungen vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 18, 19; vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, BFH/NV 2015, 470; vom 24. Februar 2015 VII R 27/14, BFHE 248, 518, unter Rz 13; Siegmann in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 3, InsO § 325 Rz 7).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 53/09

    Bindung des Insolvenzverwalters: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner (vgl. BGH-Entscheidungen vom 22. Januar 2004 IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350; vom 21. Februar 2008 IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307; vom 13. Januar 2011 IX ZR 53/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2011, 389; vom 26. September 2013 IX ZR 3/13; Neue Juristische Wochenschrift 2014, 389, unter Rz 12).
  • BFH, 24.08.2011 - V R 53/09

    Anmeldung von Insolvenzforderungen durch das FA - Beendigung einer Organschaft

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Da es sich bei der Jahressteuerschuld und einem sich hieraus eventuell ergebenden Erstattungsanspruch um Masseforderungen und -verbindlichkeiten handelt, sind die entsprechenden Steuerbescheide für die Streitjahre an den Kläger als Nachlassinsolvenzverwalter zu richten (s. BFH-Urteil vom 24. August 2011 V R 53/09, BFHE 235, 5, BStBl II 2012, 256; Klein/Werth, AO, 12. Aufl., § 251 Rz 21).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 100/92

    Bei Streit über Höhe anzurechnender Körperschaftsteuer hat FA durch

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Bestünden auch Streitigkeiten über die Anrechenbarkeit der Steuerabzugsbeträge dem Grunde und der Höhe nach, wären diese verfahrensrechtlich nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zur Festsetzung einer Masseverbindlichkeit oder -forderung, sondern auf der Grundlage eines Abrechnungsbescheids gemäß § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung zu klären, weil der Abrechnungsbescheid gegenüber einer Anrechnungsverfügung vorrangig ist (s. BFH-Urteile vom 28. April 1993 I R 100/92, BFHE 171, 397, BStBl II 1993, 836; I R 123/91, BFHE 170, 573, BStBl II 1994, 147; vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99, BFH/NV 2015, 1037).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner (vgl. BGH-Entscheidungen vom 22. Januar 2004 IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350; vom 21. Februar 2008 IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307; vom 13. Januar 2011 IX ZR 53/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2011, 389; vom 26. September 2013 IX ZR 3/13; Neue Juristische Wochenschrift 2014, 389, unter Rz 12).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner (vgl. BGH-Entscheidungen vom 22. Januar 2004 IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350; vom 21. Februar 2008 IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307; vom 13. Januar 2011 IX ZR 53/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2011, 389; vom 26. September 2013 IX ZR 3/13; Neue Juristische Wochenschrift 2014, 389, unter Rz 12).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 123/91

    Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem

    Auszug aus BFH, 12.10.2015 - VIII B 143/14
    Bestünden auch Streitigkeiten über die Anrechenbarkeit der Steuerabzugsbeträge dem Grunde und der Höhe nach, wären diese verfahrensrechtlich nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zur Festsetzung einer Masseverbindlichkeit oder -forderung, sondern auf der Grundlage eines Abrechnungsbescheids gemäß § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung zu klären, weil der Abrechnungsbescheid gegenüber einer Anrechnungsverfügung vorrangig ist (s. BFH-Urteile vom 28. April 1993 I R 100/92, BFHE 171, 397, BStBl II 1993, 836; I R 123/91, BFHE 170, 573, BStBl II 1994, 147; vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99, BFH/NV 2015, 1037).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

  • BFH, 30.03.2015 - VII B 30/14

    Kein Anspruch des Tabakwarenhändlers auf Entlastung von der Tabaksteuer bei

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 6 K 1508/11

    Einkommensteuerbescheid an "unbekannte Erben": Keine Umdeutung der für den

  • BGH, 05.04.2016 - II ZR 62/15

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Pflicht

    Er kann auch nicht die sich aus den Zinsabschlägen möglicherweise ergebenden Steuererstattungsansprüche der Gesellschafter gegen den Fiskus geltend machen (BFH, ZIP 1995, 1275 ff.; aA Schöne/Ley, DB 1993, 1405, 1410; siehe auch BFH ZIP 2015, 2487 Rn. 10).
  • BFH, 04.07.2016 - V B 115/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    a) An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und --wie im Streitfall-- keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 3. März 2016 VIII B 25/14, Rz 11; vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40, Rz 5).
  • BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und

    An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und --wie im Streitfall-- keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40).
  • BFH, 10.06.2016 - V B 97/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    a) An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und --wie im Streitfall-- keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. März 2016 VIII B 25/14, BFH/NV 2016, 1021, Rz 11; vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40, Rz 5).
  • BFH, 19.01.2016 - VIII B 75/14

    Doppelstellung eines Gesellschafters als Treuhänder und Mitunternehmer in einer

    An der für die Revisionszulassung erforderlichen (erneuten) Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind oder vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 2015 VII B 30/14, BFH/NV 2015, 1010; vom 12. Oktober 2015 VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1324/21

    Einkommensteuer / Insolvenzrecht - Stellt ein nicht durch den Lohnsteuerabzug

    Insoweit ist zwischen den Beteiligten nicht kontrovers - und für den Senat drängen sich hieran auch keine Zweifel auf -, dass die in Rede stehende (anteilige) Einkommensteuerschuld nach Insolvenzeröffnung - und vor dem Tod des Insolvenzschuldners (vgl. BFH-Beschluss vom 12.10.2015 VIII B 143/14) - begründet worden, mithin keine Insolvenzforderung ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491) und insoweit entweder gegenüber dem Steuer- und Insolvenzschuldner (bzw. seinen gesetzlichen Erben) oder, sofern die Voraussetzungen einer Masseverbindlichkeit vorliegen, gegenüber dem Kläger als Insolvenzverwalter geltend zu machen ist.
  • BFH, 28.06.2022 - VII R 65/18

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach einer sog. Delta-Korrektur

    Das gilt insbesondere auch für Streitigkeiten über die Anrechnung von Vorauszahlungen oder von --wie im vorliegenden Streitfall-- Steuerabzugsbeträgen (s. Senatsurteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702, unter II.; Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - VII B 265/08, BFH/NV 2009, 888, unter II.1.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 12.10.2015 - VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40, Rz 11, zur Kapitalertragsteuer; BFH-Urteil vom 15.01.2015 - I R 69/12, BFHE 249, 99, Rz 15, zur Körperschaftsteuer; Loose in Tipke/Kruse, § 218 AO Rz 17).
  • FG Hamburg, 18.06.2021 - 6 K 260/19

    Einkommensteuer/Körperschaftsteuer: Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

    Darüber war deshalb - in gegenüber den Anrechnungsverfügungen vorrangigen - Abrechnungsbescheiden zu entscheiden (BFH, Urteil vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BFH/NV [2015], 1037; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2015, VIII B 143/14, BFH/NV 2016, 40; Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl. 2021, § 36 EStG Rn. 20, jeweils m.w.N.).
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