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   BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96   

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https://dejure.org/1997,4603
BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96 (https://dejure.org/1997,4603)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1997 - XI R 83/96 (https://dejure.org/1997,4603)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1997 - XI R 83/96 (https://dejure.org/1997,4603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 2a J: 1980, BGB § 946, BGB § 95, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Anbau; Eigentum; Eigenverbrauch; Entnahme; Gebäude; Miete

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Ob das der Fall ist, ist anhand einer Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634).

    Sollte Eigenverbrauch gegeben sein, wird für die Frage der Steuerbefreiung auf das Urteil in BFH/NV 1993, 634 hingewiesen.

  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Bei Bauten auf fremden Grund und Boden ist der Besteller des Bauwerks der Leistungsempfänger, da er die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Bauwerks erlangt (zu den Voraussetzungen vgl. im einzelnen BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309; vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233, vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BStBl II 1997, 774).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe in seinem Beschluß vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) klargestellt, daß ein Steuerpflichtiger Herstellungskosten für ein im Miteigentum stehendes Wirtschaftsgut als eigenen Aufwand abziehen könne, sofern er die Herstellungskosten getragen habe und das Wirtschaftsgut ohne Entgelt für seine betrieblichen Zwecke nutze.
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Bei Bauten auf fremden Grund und Boden ist der Besteller des Bauwerks der Leistungsempfänger, da er die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Bauwerks erlangt (zu den Voraussetzungen vgl. im einzelnen BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309; vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233, vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BStBl II 1997, 774).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Allerdings kann der Besteller die Verfügungsmacht an dem auf fremden Boden errichteten Bauwerk weiter übertragen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
    Bei Bauten auf fremden Grund und Boden ist der Besteller des Bauwerks der Leistungsempfänger, da er die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Bauwerks erlangt (zu den Voraussetzungen vgl. im einzelnen BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309; vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233, vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BStBl II 1997, 774).
  • BFH, 27.03.2003 - V R 33/02

    Gebäudeerwerb auf gepachtetem Grundstück; Vorsteuerabzug

    Aber auch dann, wenn er das Gebäude nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden hat und es gemäß § 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, kann dem Mieter oder Pächter die Verfügungsmacht an dem von ihm errichteten und genutzten Gebäude zustehen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, und vom 12. November 1997 XI R 83/96, BFH/NV 1998, 749, und zur Vermietung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. Januar 2003 Rs. C-315/00, Maierhofer, BFH/NV 2003, 104, Beilage 2).
  • FG Köln, 14.06.2002 - 11 K 6049/99

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Übertragung von Gebäuden auf fremdem Grund

    Es gibt jedoch keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Mieter oder Pächter, der auf einem gemieteten oder gepachteten Grundstück ein Gebäude auf eigene Rechnung errichtet und für Zwecke seines Unternehmens nutzt, die Verfügungsmacht an dem Gebäude an den Eigentümer weiter überträgt; es kommt vielmehr auf die Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls an (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.1997 XI R 83/96, BFH/NV 1998, 749; BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 80/87, PRIVATE BFH/NV 1993, 634).
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